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„Verpflegungssatz erhöht“

GdP: „Das ist eine ordentliche Erhöhung!“

Mainz.

Endlich hat sich etwas auf dem Feld der Verpflegung getan. Eine Steigerung des Verpflegungssatzes um 25 % (dann 6,96€) ab dem 01.02.2019 darf man als ganz ordentlich bezeichnen. Lange Jahre war dieser Betrag nicht angepasst worden, was aufgrund der natürlich immer weiter steigenden Kosten bei den Einkäufen (Naturalkosten) dazu führte, dass sich die rheinland-pfälzische Polizei im Vergleich der Bundesländer ganz hinten in der Tabelle wiederfand.


Die GdP-Vize-Vorsitzende Steffi Loth nahm an den Sitzungen der landesweiten Arbeitsgruppe teil, die sich sorgfältig mit zahlreichen Einsatzanlässen beschäftigte, was das Thema Verpflegung anging.
Natürlich waren noch andere Ziele in der Arbeitsgruppe Thema, wie z.B. Abwechslungsreichtum, vitaminreiche Kost und eine ökologischere Verpackung, hier besteht noch „Luft nach oben“. Knifflig wird es auch, wenn Hygienevorschriften eingehalten werden müssen, Kühlketten nicht unterbrochen werden dürfen und der Verpackungsmüll, den man in den „Gelben Sack“ tun möchte, „löffelrein“ sein muss. Klar ist auch, dass es bei den zahlreichen Einsatzanlässen jede Menge logistisches Know-How bedarf, um eine angemessene Verpflegung, die ja überwiegend unterwegs eingenommen wird, zu gewährleisten.

Die neue GdP-Landesvorsitzende Sabrina Kunz bewertet die Erhöhung wie folgt:
      Sehr geehrter Herr Minister Lewentz,
      wir bedanken uns ganz ausdrücklich für diese Aufstockung. Mit dem Geld steht und fällt die gute Versorgung. Auch macht uns Mut, dass Sie den Fürsorgeaspekt so deutlich betonen. Bei anstrengenden und langwierigen Einsätzen bei Hitze oder Kälte, an Verkehrsposten, taktischen Sperren oder wo auch immer ist die Verpflegung ein sehr wichtiger Aspekt, der die volle Aufmerksamkeit des jeweiligen Polizeiführers oder der Polizeiführerin verdient. Das beginnt damit, für diesen Abschnitt genügend Personal vorzusehen, damit auch der letzte Lunchbeutel ausgeteilt wird und das Heißgetränk aus den Thermophoren auch an den Mann und an die Frau gebracht wird.