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Kurz berichtet Januar 2020

Mainz.

* Tätigkeitsbericht der Beauftragten für die Landespolizei 2018/2019 * Spendensammlung im PP Westpfalz * Starke-Familien-Gesetz II * Vollmachten * GdP Reise

1. Tätigkeitsbericht der Beauftragten für die Landespolizei 2018/2019

Mehr Polizeieingaben

In Rheinland-Pfalz ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei. Insgesamt stellt sie in ihrem Bericht fest, dass Polizeibeamtinnen und -beamte eher zurückhaltend Gebrauch machen, sich an die Polizeibeauftragte zu wenden.

Jedoch sind die Eingaben im Berichtszeitraum von 21 auf 27 wieder leicht angestiegen. Auch die Anzahl der Petitionen hat zugenommen, hier gab es einen Anstieg von 32 auf 38 Eingaben. Die häufigsten Themen der Eingaben war das Versetzungsverfahren, die Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn und die Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells, hier gab es je drei Eingaben. Einige der Eingaben werden ausführlich beschrieben. Bei dem Thema GAP hatte sich ein Petent gegen die neue Arbeitszeitregelung gewehrt mit dem Einwand, dass man vor der Umstellung auf ein neues System vorher die Betroffenen hätte fragen müssen (S. 23). Bei der Erfüllungsübernahme geht es um die zweijährige Ausschlussfrist, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Auch die Einsatzverpflegung war Thema, diesmal abgelaufene Lebensmittel.

https://bit.ly/37vWqoS

2. Spendensammlung zu Nikolaus im PP Westpfalz

Treppenlift für Chiara

Nikolausfeier 2019 der GdP KG PP Westpfalz Kolleginnen und Kollegen spenden fleißig für die Aktion 42 x 42,195

Einen Tag vor dem eigentlichen Nikolaustag hieß es im PP Westpfalz ein weiteres Mal: „Alle Jahre wieder…“ und der Nikolaus besuchte die Kreisgruppe. Mit insgesamt über 300 verausgabten Mahlzeiten, abgerundet durch Heißgetränke und Kuchen, konnten zur Mittagszeit unzählige Kolleginnen und Kollegen am Standort des Präsidiums „fer umme“ verköstigt werden. In diesem Jahr konnten insgesamt über 460,- Euro an Spenden gesammelt werden. Durch die GdP-Kreisgruppe wurde der Betrag auf 500,- Euro aufgerundet und am Donnerstag, dem 19.12.2019 erfolgte bereits die Übergabe des symbolischen Schecks an Andreas Hesch vom „Benefizteam 42 x 42,195“ (die Rheinpfalz berichtete über die Spendenübergabe am Samstag, dem 21.12.2019) im Rahmen einer der vielen Adventskalenderläufe. Die Spende kommt in diesem Jahr der kranken 10-jährigen Chiara zugute, die dringend einen Treppenlift für Zuhause benötigt sowie dem „Förderverein Sternenwiese“, der auf dem Hauptfriedhof Kaiserslautern eine würdige Ruhestätte für totgeborene Kinder unter 500 Gramm eingerichtet hat.
An dieser Stelle ein ganz herzliches „Dankeschön!“ an alle Kolleginnen und Kollegen für die Spendenbereitschaft, so macht Gewerkschaft Spaß!

3. Vollmachten

Vorsorge für den Fall X

Nicht nur beim Landesamt für Finanzen für die Beihilfe kann man für die Beihilfe eine Vollmacht für alle Fälle hinterlegen. Das geht auch bei der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Sollte man z.B. aufgrund einer Verletzung nach einem Dienstunfall nicht in der Lage sein, seine Rechnungen bei der ADD einreichen zu können, hilft es vorher eine Vollmacht hinterlegt zu haben. Dies geht nach dem § 14 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, demnach sich ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Diese Vollmacht ermächtigt dann zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen. Diese kann man auch widerrufen. Es gibt keine spezielle Vorlage bei der ADD. Man kann selbst ein Schreiben entwerfen oder im Internet auch eine Vorlage heraussuchen. Anders bei der Beihilfestelle, hier gibt es eine solche Vorlage, unter: https://bit.ly/31f5R9M abrufbar.

4. Starke Familien-Gesetz II

Weitere Verbesserungen für Familien

Zum 1. Januar 2020 sind weitere Verbesserungen in Kraft getreten.

Mit dem Starke-Familien-Gesetz und der Reform des Kinderzuschlags (KiZ) sind im vergangenen Jahr einige Maßnahmen getroffen worden, die seit dem 1. Juli 2019 schrittweise die finanziellen Leistungen für Familien mit kleinen Einkommen verbessern. Der Kinderzuschlag wurde neugestaltet und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche verbessert. Der Antragsaufwand für alle Leistungen wurde deutlich vereinfacht und seit dem 1. August 2019 profitieren anspruchsberechtigte Familien und ihre Kinder von einem kostenfreien Kita-Besuch.

Hier findet ihr einen Link zum Newsletter des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://bit.ly/2OgUhWI. Der neue Kinderzuschlag unterstützt ab dem 1. Januar 2020 noch mehr Familien.

5. GdP-Reise

Outdoor- und Bildungstour nach Israel

Diese Reise ist für alle Kolleginnen und Kollegen der Landesbezirke und ihre Partner offen. Die Kosten der Reise müssen selbst getragen werden und liegen bei 2.280€ pro Person, Einzelzimmerzuschlag: 755€.
Anmeldeschluss ist der 5. März.




Der Landesvorstand