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Änderung der Urlaubsverordnung

Mainz.

Änderungen bei Urlaubsanspruch während der Ausbildung und wegen Beendigung des Beamtenverhältnisses


Urlaub während der Ausbildung

Für Auszubildende, sowohl im Tarifbereich, als auch im Beamtenbereich, ist der Jahresurlaub ab dem 01.01.2017 von 28 Tagen auf 29 Tage angehoben worden.

Urlaub wegen Beendigung des Beamtenverhältnisses

Bei Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Ruhestand, Dienstunfähigkeit oder Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag wird der zustehende Jahresurlaub ab dem 01.01.2018 genau nach der Dienstzugehörigkeit berechnet. Danach wird für jeden Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (2,5 Tage) gewährt. Bisher hing es davon ab, ob man in der ersten Hälfte des Jahres in den Ruhestand getreten ist, dann gab es die Hälfte des Jahresurlaubs; wer in der zweiten Hälfte des Jahres in den Ruhestand getreten ist, dem stand bisher der ganze Jahresurlaub zu.

Beispiel: Ruhestand ab 01.05.2018
altes Recht 15 Tage
neues Recht 10 Tage

Ruhestand ab 01.11.2018
altes Recht 30 Tage
neues Recht 25 Tage