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Volles Rohr

Die Legende vom Weihnachtsgeld

Mainz.

Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt – für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es am Ende des Jahres eine Sonderzahlung des Arbeitgebers. Sie soll die Wertschätzung für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr ausdrücken und ein kleines finanzielles Polster für jene Zeit schaffen, in der traditionell eher andere Polster gepflegt werden. In Rheinland-Pfalz sieht das im Bereich des öffentlichen Dienstes, wie immer, etwas anders aus.

2004 entschied sich die damalige rot-gelbe Landesregierung, das Weihnachtsgeld nicht mehr gesondert auszuzahlen (und zu verhandeln), sondern es auf den monatlichen Lohn „aufzuschlagen“. Ein Geschenk, auf das ganze Jahr verteilt, sozusagen. Dabei wurde es bereits teilweise gekürzt

Was gut klingt, ist in seinen Auswirkungen jedoch eher unerfreulich. Denn durch die „Verteilung“ des Weihnachtsgeldes auf den einzelnen Monatslohn muss das Weihnachtsgeld nicht einzeln verhandelt werden. Auch das könnte man entspannt sehen, wenn nicht folgender Gedanke aufkommen würde: die Alimentation der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Rheinland-Pfalz liegt, trotz Aufschlag des Weihnachtsgeldes auf den monatlichen Lohn, am unteren Ende des Bundesvergleiches. Und das im Vergleich mit Bundesländern, die neben einem höheren Monatslohn zusätzlich noch diese Sonderzahlung erhalten!

Nun möchten wir den Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer ihr Weihnachtsgeld natürlich nicht madig machen – im Gegenteil muss sich die Landesregierung um Frau Dreyer eher die Frage stellen, warum es andere Landesregierungen schaffen, ihre Beamtinnen und Beamten angemessener zu alimentieren, als es Rheinland-Pfalz seit Jahren vollbringt. Faktische Streichung des Weihnachtsgeldes, Einstellung der Zahlung von Kleidergeld für die Kriminalpolizei, bundesweiter Rückstand was das Grundgehalt angeht und dazu noch die Abschaffung der freien Heilfürsorge, während diese in anderen Bundesländern für alle Polizeibeamten eingeführt wird.

Jennifer Otto, Landesjugendvorstand: „Da wundert es kaum, wenn Kolleginnen und Kollegen zu Behörden des Bundes oder zu der Polizei anderer Bundesländer wechseln. In den Grenzregionen stehen wir in Konkurrenz zu Arbeitgebern mit spürbar besserer Besoldung und Versorgung. Sei es in Mainz mit der hessischen Polizei und dem BKA, in Ludwigshafen mit dem Land Baden-Württemberg oder in Trier mit Luxemburg. Fakt ist: Wir können es keiner Kollegin und keinem Kollegen verübeln die gleiche Arbeit für mehr Geld für einen anderen Dienstherr zu verrichten.“

Wir als JUNGE GRUPPE (GdP) fordern deshalb die Auszahlung des Weihnachtsgeldes als terminbezogene Sonderzahlung unter Beibehaltung der derzeitigen Grundgehälter! Denn das Weihnachtsgeld sollte nicht länger eine Legende bleiben, sondern greif- und feststellbar bei den Kolleginnen und Kollegen im Land ankommen. Wertschätzung sieht anders aus!