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GdP und Ministerium im konstruktiven Dialog beim Thema „neue Funkstreifenwagen“

Mainz.

Ende letzten Jahres haben wir als GdP den Abteilungsleiter und die politisch Verantwortlichen angeschrieben und unsere Forderungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung der nächsten Generation Funkstreifenwagen artikuliert. Flankiert waren die Schreiben mit dem Positionspapier „Arbeitsplatz Funkstreifenwagen“ der Bundes-GdP .



Aus dem politischen Raum erhielten wir eine Antwort der CDU-Fraktion. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christan Baldauf bedankt sich für die Zusendung des Positionspapiers. Hr. Baldauf wörtlich: "Ihr Papier werden wir in unserem Arbeitskreis intensiv beraten und in unsere Arbeit mit einbinden." Darüber freuen wir uns sehr. In einem ausführlichen Antwortschreiben geht der Abteilungsleiter Joachim Laux dezidiert auf unsere Forderungen ein und bezieht Stellung. In der folgenden Gegenüberstellung wird klar, wo es noch Diskussionsbedarf gibt.

    - Raumangebot und Zuladung

      Aus den Erfahrungen bei der Beschaffung des Audi A4 sind wir bei diesem Thema besonders hartnäckig. Die technische Leistungsbeschreibung für die neuen Funkstreifenwagen sieht nach heutigem Stand der Technik ausreichend Zuladevolumen, sowohl für 4 Personen als auch die erforderlichen FEM, vor. Eine zusätzliche „Raumreserve“ ist ebenfalls mit einkalkuliert.
    - Polizei-Sitz

      Der schon lange geforderte „Polizei-Sitz“ hat den Weg in unsere Leistungsbeschreibung gefunden. Im ersten Schritt als Bewertungskriterium B, da es noch nicht so viele Anbieter am Markt gibt, die einen solchen Sitz liefern können. Hersteller, die dies können, erhalten dadurch in der Bewertung eine höhere Punktzahl und können die Chance auf einen Zuschlag steigern. Die Anbieter, die keinen Polizeisitz anbieten können, dürfen sich dennoch an der Ausschreibung beteiligen und ein Angebot abgeben. Die GdP begrüßt dieses Ausstattungsmerkmal zum Gesundheitsschutz unserer Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich.
    - Vorgabe der Fahrzeugklassen

      In der Vergangenheit wurden Funkstreifenwagen im KBA-Segment „Mittelklasse“ ausgeschrieben. Damit waren die Anbieter an dieses Segment gebunden, was dazu geführt hat, dass die technische Leistungsbeschreibung zwar erfüllt wurde, jedoch keinerlei Reaktion auf neue Entwicklungen (zusätzliche FEM und damit gestiegenes Ladevolumen) möglich war. Mit dem Wegfall der Fahrzeugklassifizierung haben die Hersteller mehr Spielraum beim Angebot eines Fahrzeuges. Bei der Bauform sollen Kombi und Großraumlimousine (VAN) vorgegeben werden.
    - Mobiler Arbeitsplatz (https://www.gdp.de/gdp/gdprp.nsf/id/B62B58-DE_Mobile-Endgeraete?open&ccm=400040010)

      Bei der Umsetzung der Digitalisierung hin zum mobilen Arbeitsplatz wird es zukünftig mobile Endgeräte (Smartphones) geben, die ein Nutzen von polizeilichen Informationssystemen und Diensten zu jeder Zeit und an jedem Ort ermöglichen. Entsprechende Schnittstellen zum Laden aber auch zum möglichen Datentransfer im Fahrzeug sind in der Ausschreibung bedacht.
In diesen Bereichen konnten wir nach vielen Gesprächen und langen Diskussionen mit dem Ministerium Einigkeit erzielen. In anderen Bereichen gibt es noch Gesprächsbedarf und wir werden weiter den konstruktiven Dialog suchen.
      - Falschbetankungsschutz

        Immer wieder kommt es zu Falschbetankungen durch Kolleginnen und Kollegen und regelmäßig werden diese anschließend in Regress genommen. Wir fordern den Falschbetankungsschutz als A-Kriterium (Hersteller müssen dieses Merkmal anbieten, anderenfalls können sie sich nicht beteiligen) zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen. Dieses Ausstattungsmerkmal ist bereits so lange am Markt, dass wir das Argument der zu starken Einschränkung des Bieterkreises nicht akzeptieren können.
        An dieser Stelle zugunsten einer Angebotsvielfalt auf diesen Schutz zu verzichten halten wir für den falschen Weg.
      - Allrad-Antrieb

        Das Thema Allradantrieb rückt in den Fokus unserer Forderungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Vorteile, die ein allradgetriebenes Fahrzeug in Punkto Fahrstabilität, Kraftübertragung und Spurtreue aufweist, sind wir der Auffassung, dass im Funkstreifenwagen der Zukunft alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um unseren Kolleginnen und Kollegen das bestmögliche Einsatzmittel zur Verfügung zu stellen.

    Auf Initiative unserer GdP-Landesvorsitzenden und der Vorsitzenden des Hauptpersonalrates Sabrina Kunz hat sich der Vorstand des Hauptpersonalrats auf der Fahrtechnikanlage im Hunsrück bei Wüschheim einen Eindruck von den unterschiedlichen Antriebsarten (Front-, Heck- und Allradantrieb) verschafft. Da es im Bundesgebiet keine eindeutigen Positionen bei der Frage Allradantrieb ja oder nein gibt, haben wir uns von den Vor- und Nachteilen und den finanziellen Auswirkungen selbst ein Bild gemacht. Ob wir hier am Ende zu einem Kompromiss kommen werden, wird der Verlauf der weiteren Gespräche zeigen.
      Landesvize Ingo Schütte: „Wir werden als GdP weiterhin für euch in dieser Sache verhandeln und unsere Forderungen formulieren. Es geht darum, einen zukunftsfähigen und modernen Streifenwagen für unsere Kolleginnen und Kollegen zu beschaffen. Die gleiche oder eine ähnliche Diskussion wird uns bevorstehen bei der nächsten Ausschreibung der zivilen Fahrzeuge für die Kriminalpolizei. Auch dort wird unser Fokus auf einem modernen, und hier insbesondere taktisch durchmischten Fuhrpark liegen.“

      Landeschefin Sabrina Kunz: „Ich bin froh darüber, dass mittlerweile Einigkeit darüber besteht, dass der Funkstreifenwagen kein Statussymbol darstellt, sondern dass es sich um einen Arbeitsplatz handelt, den die Kolleginnen und Kollegen eben nicht bloß zum Fahren von A nach B nutzen. Ergonomie, Arbeitsschutz, Sitzkomfort, Bewegungsfreiheit, starke Motorleistung und Fahrsicherheit - das sind die Punkte, die am Ende von besonderer Wichtigkeit sind!"

      Positionspapier Funkstreifenwagen zum Nachlesen