Zum Inhalt wechseln

Besoldungsanpassung und Übernahme des Tarifergebnisses auf die Landesbeamtinnen und Landesbeamten war ein wichtiger Schritt

Mainz.

Mit der Änderung des Grundgesetzes trat mit Wirkung zum 01. September 2006 die sogenannte „Förderalismusreform1“ in Kraft. Mit der Grundgesetzänderung sollte den Ländern im Bereich der Gesetzgebungskompetenz mehr Gestaltungsspielraum gewährt werden. Das hatte jedoch zufolge, dass sich die Besoldungsentwicklung für die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz im Ländervergleich schlecht abschneidet. Das führt in einem Bundesland wie Rheinland-Pfalz zu einem Fachkräftemangel, da viele Beamtinnen und Beamten aufgrund der besseren Besoldung in die benachbarten Bundesländer abwandern. Die Besoldung rangiert in Rheinland-Pfalz im Vergleich mit den anderen Bundesländern schon sehr lange auf den hintersten Plätzen.


Zudem verschärft die demographische Entwicklung den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst.

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leisten Tag und Nacht, unter der Woche und an den Wochenenden ausgezeichnete und unverzichtbare Arbeit und stellen sich ganz in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger. Ohne die engagierten Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes wären der Staat und die rheinland-pfälzische Landesverwaltung nicht handlungsfähig. Diese wichtige Arbeit muss finanziell angemessen honoriert werden.

Das Land hat seine Besoldungspolitik unter dem Druck des Deutschen Gewerkschaftsbundes und seiner Mitgliedsgewerkschaften überdacht und bereits im Sommer 2018 angekündigt, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2019 und 2020 außerplanmäßig um jeweils zwei Prozent zum 01.07.2019 und zum 01.07.2020 anzuheben. Die Anpassung war überfällig, da die Besoldung in den Jahren 2012 bis 2015 lediglich um ein Prozent angehoben wurde. Dies hatte in Rheinland-Pfalz zu einem spürbaren Besoldungsgefälle, Fachkräftemangel und zu Abwanderungsbewegungen in umliegende Bundesländer geführt. Es musste dringend gehandelt werden. Rheinland-Pfalz soll durch die Anpassungen bis zum Jahresende 2020 im Besoldungsvergleich von Bund und Länder einen Platz im Mittelfeld erreichen. Das macht den öffentlichen Dienst attraktiver und ist eine gute Entwicklung für das Land.“

Hintergrundinformation:

Am 2. März 2019 haben sich die Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) in den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auf ein Tarifergebnis geeinigt. Die Tarifbeschäftigten der Länder (mit Ausnahme Hessens) erhalten: rückwirkend zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um ein Gesamtvolumen von 3,2 % zum 1. Januar 2020 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um ein Gesamtvolumen von 3,2 % zum 1. Januar 2021 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um ein Gesamtvolumen von 1,4 % Die Laufzeit der Einigung beträgt 33 Monate. (2021)