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Kurz berichtet September 2019

Mainz.

Hinweise zu Kostendämpfungspauschale (KDP) *Starke-Familien-Gesetz *Wie ökologisch sind elektrische Tretroller? *Leichter Anstieg bei Zahl der Verurteilten *Delegiertentag 2.0

1. Hinweise zu Kostendämpfungspauschale (KDP)

Richtiges Handeln kann Geld sparen
Das Datum der Einreichung des Erstantrages im Jahr ist entscheidend für die Bemessung der Höhe der KDP.

Die KDP ist in folgenden Stufen anhand der Besoldungsstufen gestaffelt:
A 9 - A 11 150€
A 12 – A 15 300€
A 16 aufwärts 450€.
Wenn man also an einer der Schnittstellen steht und den ersten Antrag des Jahres vor dem Beförderungstermin stellt, gilt die niedrigere KDP für das ganze Jahr.
Weiter wird die KDP pro Kind um 40€ gekürzt. Beantragt man also erst nach der Geburt des Kindes die Beihilfe, kann man diesen Betrag einsparen.
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind mindert sich die Kostendämpfungspauschale um 40€, sind beide Elternteile beihilfeberechtigt wird die KDP bei jedem Elternteil um 40€ gemindert.
Und auch bei Eintritt in den Ruhestand wird die KDP gesenkt, daher die Empfehlung, den ersten Antrag erst dann zu stellen, wenn dieser Eintritt erfolgt ist.
Und zuletzt, die Kostendämpfungspauschale kann in folgenden Fällen entfallen bei:
    · Personen der Besoldungsgruppen bis einschließlich A6,

    · Empfänger von Anwärterbezügen,

    · Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartnerinnen/-partner im Jahr des Todesfalls,

    · Waisen,

    · Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung,

    · beihilfeberechtigte Personen, die den ersten Beihilfeantrag im Kalenderjahr während der Elternzeit, in der nicht gleichzeitig eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, oder während einer Beurlaubung nach § 76 LBG stellen.


An dieser Stelle wollen wir auch nicht vergessen zu betonen, dass die GdP sich weiter für die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale einsetzt!



2. Starke-Familien-Gesetz

Kinderzuschlag neu gestaltet
Familien mit kleinen Einkommen sollen gestärkt werden sowie faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für Kinder geschaffen werden.

Durch die Bundesregierung wurde das „Starke-Familien-Gesetz“ verabschiedet. In verschiedenen Stufen wird der Kinderzuschlag neu gestaltet und die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert. Außerdem wurde die Beantragung vereinfacht. Erstmalig können auch Alleinerziehende diesen Zuschlag beantragen.
Ab dem 01.01.2020 wird zudem die obere Einkommensgrenze aufgehoben, so dass noch ein geminderter Kinderzuschlag bezogen werden kann. Wird der Kinderzuschlag gezahlt, hat man Anspruch auf weitere Zuwendungen und Vergünstigungen, wie beispielsweise die Befreiung von den Gebühren für das Mittagessen in der Ganztagsbetreuung oder die Erstattung der Kosten für Klassenfahrten oder –ausflüge.
Es gibt viele verschiedene Konstellationen von Familie. Alle möglichen Unterstützungsangebote aufzulisten würde den Rahmen sprengen. Deshalb verlinken wir euch hier zu den Infobroschüren „Starke-Familien-Checkheft“ und „KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld“ des BMFSFJ.
„Es lohnt sich einen Blick in die gut strukturierten und klar formulierten Infobroschüren zu werfen“, rät Sybille Sutter, stellvertretende Landesfrauenvorsitzende.

https://bit.ly/2OmKNLL; https://bit.ly/2NAyMR0



3. Wie ökologisch sind elektrische Tretroller?

Mehr Emissionen als Dieselbus

E-Scooter erzeugen laut Studie pro zurückgelegter Strecke mehr Emissionen als ein normaler Dieselbus.
Sich zu Fuß fortzubewegen mag ökologisch sinnvoll sein, die Nutzung elektrischer Tretroller ist es nicht. Forscher haben dazu alle Emissionen einberechnet, die bei Herstellung, Transport, Laden, Einsammeln und Entsorgung der Fahrzeuge entstehen. In einer Studie kommen sie zu dem Ergebnis, dass E-Scooter, die man fast überall abstellen kann, mehr Treibhausgasemissionen pro zurückgelegter Strecke erzeugen als ein normaler Dieselbus mit hohem Auslastungsgrad. Auch elektrische Mopeds, E-Bikes, normale Fahrräder und das ganz normale Zufußgehen kommen besser weg. Mehr dazu: https://bit.ly/2lTccHq
Und wer ganz viele Infos dazu mag (auf englisch): https://bit.ly/2ZHaJDh

4. Leichter Anstieg bei Zahl der Verurteilten

1,4 Prozent mehr Verurteilte in 2018

Laut Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz vom 02.09.2019 stieg die Zahl der Verurteilten leicht.

Im Jahr 2018 wurden in Rheinland-Pfalz 32.408 Personen rechtskräftig verurteilt. Laut Statistischem Landesamt war das gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 443 Verurteilungen bzw. 1,4 Prozent, nachdem der Wert seit dem Jahr 2005 kontinuierlich gesunken war. Acht von zehn Verurteilungen richteten sich gegen Männer; in 9.174 Fällen (28 Prozent) hatten die Personen keine deutsche Staatsbürgerschaft.
Mehr unter: https://bit.ly/2jVlaDq



5. Delegiertentag 2.0

+++ Save the date: 1. April 2020 +++

Nach dem Delegiertentag ist vor dem Delegiertentag

Am 1. und 2. April 2020 wird die Gewerkschaft der Polizei in Leiwen die Verabschiedung dreier verdienter Funktionäre vornehmen und gestaltet hierzu einen außerordentlichen Delegiertentag mit den gewählten Mandatsträgerinnen und –trägern wie 2018. Wer also 2018 gewählt war (egal, ob er tatsächlich teilgenommen hat oder nicht) tut also gut daran, sich in der Urlaubsvorplanung hier Zeit einzuplanen.



Der Landesvorstand

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