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Freie Heilfürsorge!?

GdP: Endlich Bewegung in der Sache!

Mainz.

Der Landesrechnungshof hat jetzt seinen "Beratenden Bericht" zum Thema Heilfürsorge vorgelegt. Die GdP ist nicht in allen Punkten einverstanden, freut sich aber über den Fortgang der Angelegenheit.

Die genaue Überschrift des Berichts zeigt, worum es geht: „Vergleichende Betrachtung von Beihilfe und Heilfürsorge für Polizeibeamte; finanzielle Auswirkungen einer möglichen Systemumstellung“.
Die GdP schließt daraus, dass es in der Landesregierung den Willen zur Systemumstellung gibt und freut sich über die Bewegung in der Sache. Allerdings müssen aus GdP-Sicht noch wichtige Fragen geklärt und verhandelt werden.

Beispiele für zu hinterfragende Themenfelder:

Die Systemumstellung soll das Land ca. 6 Millionen Euro kosten.
Die Abwicklung soll über den Polizeihaushalt ohne weitere finanzielle Mittel laufen.
Der Rechnungshof empfiehlt vor diesem Hintergrund eine Eigenbeteiligung der Heilfürsorgeberechtigten.
Wahlrecht – was bedeutet das konkret?
Hohe Kosten durch die Einführung von Vorsorgekuren.
Empfehlung eines Hausarztsystems. Was hat es mit der Arztwahl auf sich?
Entwurf eines Leistungskatalogs der Heilfürsorge überzeugt, bedarf aber noch der Erläuterung und Anpassung.

GdP-Vorsitzende Sabrina Kunz: "Die Auffassung des Rechnungshofes entspricht nicht in allen Punkten unseren Vorstellungen. Verhandlungspartner der GdP ist die Politik, nicht der Rechnungshof. Wir werden in den anstehenden Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen verdeutlichen, dass die freie Heilfürsorge für Beamt*innen eine finanzielle Wertschätzung darstellt und die zusätzlichen Mittel dafür im Landeshaushalt einzustellen sind. Eine gute Versorgung, freie Arztwahl, Wahl- und Rückkehroptionen sind wesentliche Erfolgsfaktoren, nicht zuletzt im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern."

Für die GdP bleibt die Freie Heilfürsorge das Ziel

Sollte die Landesregierung der Empfehlung des Rechnungshofes folgen und eine Eigenbeteiligung in Kauf nehmen, so müssen wir basisdemokratisch zu einer Entscheidung kommen.
Es gilt aber auch:
    1) Der Leistungskatalog für eine Heilfürsorge muss den Leistungen der Beihilfe und pKV im Wesentlichen entsprechen
    2) Freie Wahl unter den Vertragsärzten ist ein wichtiger Erfolgsfaktor.
    3) Bei den Vorsorgekuren sind die Rahmenbedingungen noch zu verhandeln.
    4) Mit Wahl- und Rückkehroptionen für alle, kann eine hohe Zahl von Heilfürsorgeteilnehmern erreicht werden. Andere Länder, wie z.B. Niedersachsen, machen es uns vor.
    Antwort des Ministers

    Bereits in der grundlegenden Vereinbarung des Hauptpersonalrates Polizei mit Minister Lewentz zum Thema "GAP-WSD" beteuern beide Seiten, sich für die Einführung der optionalen Heilfürsorge einsetzen zu wollen.
    Die GdP hat mit einem Schreiben vom 31.07.2019 noch einmal schriftlich nachgehakt und diese Antwort (Auszug) erhalten:
        "…. Insgesamt bieten die durch den Rechnungshof zusammengestellten qualitativen und finanziellen Auswirkungen einer Systemumstellung aus meiner Sicht eine geeignete Grundlage für die weiteren Beratungen. Dabei sind - nicht zuletzt entsprechend der Vorgaben der Koalitionsvereinbarung - neben den finanziellen Effekten auf den Landeshaushalt und den Auswirkungen eines weiteren Systems auf die Gesundheitslandschaft des Landes auch und vor allem die Auswirkungen auf die einzelne Polizistin und den einzelnen Polizisten abzuwägen. Vor einer abschließenden Entscheidung im politischen Raum und auf der Arbeitnehmerseite bleibt insoweit zu prüfen, ob sich auf Basis der jetzt vorliegenden Informationen und Rahmenbedingungen ein Vorschlag erarbeiten lässt, der eine breite Akzeptanz auf beiden Seiten finden könnte."

    Dem kann man nur zustimmen. Mit dem Systemwechsel muss eine spürbare Entlastung der Kolleginnen und Kollegen einhergehen. Dies müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite jetzt genau ausloten.


    Die GdP bleibt für Euch am Ball.


    Der Landesvorstand