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Mobile Endgeräte

Minister folgt dem Partnerschaftsprinzip und schließt mit dem Hauptpersonalrat eine zukunftsfähige Dienstvereinbarung

Mainz.

Bis Ende des Jahres werden in der ersten "Beschaffungswelle" über 2000 mobile Endgeräte - weit überwiegend Smartphones - beschafft und ausgeliefert. Mit der Nutzung dieser Geräte sind viele Fragen, beispielsweise des Datenschutzes und der Arbeitszeit, verbunden. Heute haben Minister Roger Lewentz und die Vorsitzende des Hauptpersonalrates Sabrina Kunz eine Dienstvereinbarung unterzeichnet, in der Regelungen für die Nutzung der mobilen Arbeitsplätze getroffen werden.

Zur Ausgangslage:
Nach dem Votum der Delegierten des 21. Landesdelegiertentages im Jahr 2014 soll die GdP sich dafür einsetzen, dass alle Funkstreifenwagen mit mobilen Abfrage- und Eingabestationen ausgestattet werden. Diese Forderung haben wir in den letzten Jahren zeitintensiv und am Ende erfolgreich umgesetzt.
Im Rahmen des 22. Landesdelegiertentages im Oktober 2018 verkündete Minister Lewentz die flächendeckende persönliche Ausstattung mit mobilen Endgeräten, welche sukzessiv erfolgen soll. Dabei geht es vor allem um Smartphones, aber auch um Tablets und Laptops, die auch am stationären Arbeitsplatz Verwendung finden.

Dienstanweisung oder Dienstvereinbarung?:

Während der Roll-Out aktuell läuft, war für die GdP die Frage zu klären, welche Rahmenbedingungen im Umgang mit den Endgeräten gelten. Im Auftrag des Ministerrats hat das MdI auf der Grundlage einer Verwaltungsvorschrift im Dezember 2018 eine Musterdienstanweisung „Nutzung von mobilen Endgeräten“ für alle Ressorts entwickelt, der die AG der Hauptpersonalräte eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat. Diese Muster-Dienstanweisung regelt insgesamt eher technische Bedingungen und nimmt weniger die Sichtweise der Beschäftigten im Umgang mit den Mobilen Endgeräten in den Blick.
Das war der GdP und dem Hauptpersonalrat nicht genug. Sabrina Kunz: "Wir stecken mit der Einführung mobiler Arbeitsplätze mitten drin in der digitalen Transformation der Arbeitswelt. Das wirkt sich stark auf die Arbeitsbedingungen aus und Aspekte, wie etwa die Verhinderung von Entgrenzung der Arbeitszeit, bedürfen der Regelung."
Den Vorschlag, dieses zukunftsweisende Thema nicht in einer einseitigen Dienstanweisung, sondern partnerschaftlich in einer Dienstvereinbarung anzugehen und dabei auch die Belange der Beschäftigten in den Fokus zu nehmen, hat Innenminister Roger Lewentz aufgegriffen. So ist im Rahmen einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referat 345 eine Vereinbarung entstanden, die den Blick etwas weitet, unter anderem auf diese Themen:
n Gewährleistung von Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit der Anwendungen,
n Anspruch der Beschäftigten auf angemessene Anwenderbetreuung,

    umfassender Schutz von Daten vor unberechtigtem Zugriff (auch „Beschäftigtendatenschutz“),
n Ausschluss von Leistungskontrolle,
n Verhinderung der Entgrenzung von Freizeit und Arbeitszeit.“

Sabrina Kunz ist mit dem Erreichten zufrieden: „Es ist uns gelungen, dem Thema einen angemessenen und zeitgemäßen Stellenwert zu geben".

GdP: Beschaffung und Einführung beschleunigen

In der ersten "Beschaffungswelle" werden aktuell bis zum Ende des Jahres ca. 2.100 mobile Endgeräte beschafft und an die Dienststellen ausgegeben. GdP-Landesvize Ingo Schütte: "Natürlich gibt es überall in der Polizei den Bedarf nach zeitgemäßer Arbeit und Kommunikation. Deswegen haben wir uns für eine beschleunigte Beschaffung eingesetzt und auch bereits auf die entsprechende Haushaltsvorsorge für 2021 hingewiesen".
Der im Landesvorstand für KriPo-Fragen zuständige Sven Hummel weist auf operative Tätigkeitsfelder in der Kriminalpolizei hin, in denen der Bedarf besonders augenfällig ist.

Im Übrigen bleibt die GdP im Hinblick auf die Einschätzung im politischen Raum dabei: Der Einsatz digitaler mobiler Endgeräte dient nicht der Personaleinsparung. Das wäre eine vollkommen praxisfremde Einschätzung.

Der Landesvorstand