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Urlaubs-VO und Arbeitszeit-VO geändert

7 Tage Zusatzurlaub für WSD-Leistende im vereinfachten Verfahren

Mainz.

Der Ministerrat hat die Änderung der Urlaubs- und Arbeitszeitverordnung beschlossen. Wichtigste Änderung ist dabei die Anhebung des Zusatzurlaubes im Schichtdienst auf bis zu 7 Tage. Die darin enthaltene Änderung der Berechnungsformel vereinfacht das Verfahren enorm. Das sind die "Spielregeln":

  • Wer zwei Kalendermonate Wechselschichtdienst (24 Stunden/7 Tage/ 40 Stunden Nachtdienst in 5 Wochen) geleistet hat, erhält 2 Arbeitstage Zusatzurlaub. Für jeden weiteren Monat wird ein weiterer halber Tag Zusatzurlaub gewährt.
  • Sofern am Ende des Urlaubsjahres ein halber Tag verbleibt, wird dieser auf einen Tag aufgerundet.
  • Schichtdienstleistende, die keinen WSD leisten, erhalten nach 100 geleisteten Nachtdienststunden zwei Arbeitstage Zusatzurlaub und für jeweils weitere 100 geleistete Nachtdienststunden einen weiteren Tag Zusatzurlaub. In der Endabrechnung werden höchstens 7 Tage Zusatzurlaub gewährt.
  • Nachtdienst ist der dienstplanmäßige Dienst zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr.
  • Für Teilzeitbeschäftigte gelten diese Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Zahl der geforderten Stunden in der Nachtschicht oder die Nachtdienststunden im Verhältnis der reduzierten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit gekürzt wird.

Klarstellungen bei der Arbeitszeit
Die Arbeitszeitverordnung verdeutlicht in der neuen Fassung, dass innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden zu gewähren ist.


GdP-Landes-Vize
Heinz Werner Gabler:

„Die Anhebung und die vereinfachte Berechnung des Zusatzurlaubes sind ein wichtiges Zeichen, dass den Belastungen des Schichtdienstes entgegengewirkt werden soll.
Bei der anstehenden Evaluierung des Projektes "Gesünder Arbeiten in der Polizei" wird es wichtig sein, die physischen und psychischen Belastungen des Wechselschichtdienstes genau zu erheben und zu beschreiben. Für die GdP ist klar, dass sich daraus weitere Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen ergeben müssen. Von daher wird es wichtig sein, dass sich die Wechselschichtdienstleistenden an den Befragungen beteiligen, um so ein aussagefähiges Ergebnis zu erzielen.“