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Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Dienstherr stellt "Alltagsmasken" zur Verfügung

Mainz.

Seit Montag gilt in Rheinland-Pfalz im Rahmen der Eindämmung von Covid-19 eine "Maskenpflicht". Unser Dienstherr hat uns bereits Einweg-Mund-Nasen-Schutz (MNS) zur Verfügung gestellt. Noch diese Woche wird der Dienstherr einer Anregung der GdP folgen und für alle Kolleg*innen jeweils drei geprüfte Mehrweg-Stoffmasken (sog. Community-Masken, Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)) beschaffen.

Über den Umgang mit den verschiedenen Maskentypen haben wir bereits informiert.
Stoffdichte, Atemdurchlässigkeit, Passform und Waschbarkeit bei 60 - 90 Grad Celsius des ausgewählten Maskenmodells wurden geprüft.
Die neu zu beschaffenden Stoffmasken sollten neben einer Ergänzung der Uniform auch in neutraler Form für Zivilkräfte vorgehalten werden.

Die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) in ÖPNV und Einzelhandel gilt auch für die Beschäftigten der Polizei. Hinsichtlich sonstiger Trageweisen hat das MdI folgende Aussage getroffen:
"Darüber hinaus wird allen Mitarbeitenden dringend empfohlen, Mund-Nasen-Bedeckungen immer dann zu verwenden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann (bspw. im Streifenwagen). Im geschlossenen Einsatz entscheidet der Polizeiführer über das Anlegen der Masken."

Wir werden in unserem nächsten Mitgliederbrief auf die Ausführungen des MdI zur Tragepflicht näher eingehen, da wir gerade zum letzten Absatz noch Klärungsbedarf sehen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang der wiederholte Hinweis (28.04.2020) des MdI:
"An der bisherigen Aussage, dass die FFP2-Maske die Maske zum Eigenschutz ist - als Teil der PSA - ändert sich nichts."

Bleibt gesund!

Der Landesvorstand