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Beförderungen 18. Mai 2005

Vorgaben erfüllen nicht die Erwartungen der GdP

Mainz.

Mit einem Jahresbudget von 2 Mio € will das Innenministerium das Beförderungspaket zum 18. Mai 2005 unterlegen.
Die darauf abgestellten Beförderungsvorgaben für die einzelnen Besoldungsgruppen erfüllen allerdings aus Sicht der GdP nicht in allen Punkten die Erwartungen.

GdP-Vorsitzender Ernst Scharbach: „Das ist noch nicht ausgewogen. Insbesondere bei der Beförderung nach A 9, beim Erweiterten Bewährungsaufstieg und bei den Beförderungen nach A 11 (FH und BWA) muss aus unserer Sicht nachgebessert werden.“ Die GdP will mit dem künftigen Innenminister Karl Peter Bruch möglichst schnell die weitergehenden Forderungen erörtern.

So sehen die heutigen Beförderungsvorgaben des ISM aus:

Beförderung nach Voraussetzungen
A 8 (POM)100% der Bewerberinnen und Bewerber, die 2000 oder früher eingestellt wurden und die Voraussetzungen erfüllen (etwa 25 Beförderungen)
A 9 (PHM/KHM)
  • 100% der Bewerberinnen und Bewerber, die 1989 oder früher eingestellt wurden
  • 20% der möglichen Bewerberinnen und Bewerber aus den Jahrgängen ab 1990, wenn sie mind. 30 Jahre alt sind
(zusammen etwa 175 Beförderungen)
A 9 BWA (PK/KK)100% der Bewerberinnen und Bewerber, die am 19.5.1960 oder früher geboren sind
A 9 erw. BWA (PK/KK)10% der möglichen Bewerberinnen und Bewerber, die in der Zeit vom 20.5.1960 bis 19.5.1968 geboren sind
A 10 FH (POK/KOK)
  • 100% der Bewerberinnen und Bewerber, die 2000 oder früher zum PK/KK ernannt wurden (Voraussetzung für Laufbahnbewerber/innen ist der Wegfall der z.A. im Jahr 2000)
  • 50% der möglichen Bewerberinnen und Bewerber, die 2001 zum PK/KK ernannt wurden (Voraussetzung für Laufbahnbewerber/innen ist der Wegfall der z.A. im Jahr 2001)
(zusammen etwa 100 Beförderungen)
A 10 BWA (POK/KOK)
  • 100% der Bewerberinnen und Bewerber, die 1996 oder früher zum PK/KK ernannt wurden
  • 40% der möglichen Bewerberinnen und Bewerber, die 1999 und früher zum PK/KK ernannt wurden
(zusammen etwa 295 Beförderungen)
A 11 FH (PHK/KHK)40% der möglichen Bewerberinnen und Bewerber, die 1998 zum PK/KK ernannt wurden
(ungefähr 80 Beförderungen)
A 11 BWA (PHK/KHK)10% der möglichen Bewerberinnen und Bewerber, die 1996 oder früher zum PK/KK ernannt wurden
(ungefähr 105 Beförderungen)
VerwaltungIn allen Besoldungsgruppen werden entsprechende Quoten angewandt

Die Polizeibehörden und –einrichtungen sind gehalten, aufgrund der Vorgaben für die Beförderungen bis A 11 die entsprechenden Stellen beim ISM anzufordern.

Für die Beförderungen nach A 12 (PHK/KHK) und A 13 (EPHK/EKHK) sowie die entsprechenden Ämter der Verwaltung erfolgen folgende Stellenzuweisungen:

DienststelleBes.-Gr.SKV
PP KoblenzA 128121
A 13330
PP MainzA 12350
A 13330
PP RheinpfalzA 12361
A 13231
PP WestpfalzA 12431
A 13110
PP TrierA 12441
A 13211
ZPTA 12101
A 13000
BereitschaftspolizeiA 12200
A 13101
SEKA 12100
A 13100
LKAA 12041
A 13020
WasserschutzpolizeiA 12100
A 13200
LPS/FHA 12100
A 13120


Die Beförderungszahlen für den höheren Dienst sind noch nicht festgelegt.