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11. Mitgliederbrief anlässlich der „Corona-Krise“

Mit Durchhaltevermögen und Vernunft die Lage weiterhin gemeinsam bewältigen!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

seit Monaten stehen wir bei vielen Themen oftmals vor der Frage: Machen wir ein Flugblatt? Oder doch lieber eine Pressemeldung, die dann nur an die Medien geht? Teilen wir die Information lediglich den Vertrauensleuten mit, damit sie sprechfähig sind? Oder reicht es, die Funktionär:innen zu informieren? Reicht es vielleicht aus, die Homepage zu füllen und die Kanäle bei Social Media, wie z.B. Facebook und Instagram, zu bedienen? Immer bewegen wir uns dabei im Spannungsfeld zwischen Informationsbedürfnis und Überflutung eurerseits.

Am 18.03.2020 - also vor knapp einem Jahr - haben wir den ersten Mitgliederbrief im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verfasst.

Die hinter uns liegenden Herausforderungen konnten wir bislang nur gemeinsam meistern. Wir möchten uns an dieser Stelle auch mal ganz persönlich bei euch für die gute Unterstützung und die fortlaufenden Informationen aus der Mitgliedschaft bedanken. Ohne eure Rückmeldungen in Echtzeit hätten wir bislang nicht so schnell reagieren können. Die letzten zwölf Monate zeigen, dass unser solidarisches Netzwerk – auch über die Gewerkschaftsgrenzen hinaus - sehr gut funktioniert.

Wir alle haben in diesem Jahr die unterschiedlichsten Erfahrungen gesammelt. Während die einen selbst an Covid-19 erkrankt waren, haben sich andere mit der Kinderbetreuung und dem Homeschooling abgemüht. Die nächsten von uns haben in ihrem privaten Umfeld Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder die selbstverständlich von Beginn an im Homeoffice arbeiten konnten. So widersprüchlich und gegensätzlich sind die Erfahrungen, die wir gesammelt haben und auch noch sammeln werden.

Die Lage hat das gesellschaftliche, aber auch unser dienstliches Leben, seit einem Jahr fest im Griff. Auch die anstehenden Landtags- und Personalratswahlen tragen dazu bei, dass ihr mit gewerkschaftlichen Informationen überschüttet werdet. Doch beides ist wichtig und zukunftsweisend für eure Interessen. Dies alles jedoch zu einem Zeitpunkt, in dem auch der dienstliche Informationsfluss vieles von euch abverlangt. Dass die Besprechungen und sozialen Kontakte im Dienst aufgrund der Lage nicht in gewohnter Form stattfinden können, macht es nicht leichter.

Am Ende hoffen wir alle auf eine Entspannung und eine möglichst schnelle Rückkehr zu einem Leben, wie es vor Corona bestand. Unsere Aufgabe als GdP wird es weiterhin sein, dafür zu sorgen, dass die Interessen der Polizeibeschäftigten insgesamt gewahrt bleiben.

Doch aktuell treiben uns ein paar ganz wesentliche Informationen um, die wir euch gerne in einem Mitgliederbrief aus erster Hand geben möchten. Unser Anspruch ist es, euch Fakten und Hintergründe zu vermitteln, die euch eine bessere Meinungsbildung ermöglichen. Ihr selbst könnt entscheiden, ob ihr die Informationen für relevant und wichtig für euch bewertet oder nicht.

Konkret möchten wir in diesem Brief auf folgende Sachstände eingehen:
    - Maßnahmen zur Kontaktreduzierung, Dienstbetrieb, Zusatzdienste
    - Homeoffice und flexibles Arbeiten
    - FFP2-Masken
    - Präventives Schnelltestverfahren
    - Impfen in polizeieigenen Impfzentren
    - Covid-19-Erkrankung und Anerkennung als Arbeits- oder Dienstunfall


Maßnahmen zur Kontaktreduzierung, Dienstbetrieb, Zusatzdienste

Wir haben die letzten Monate zu diesen Themen sehr viele Rückmeldungen aus der Praxis im ganzen Land erhalten, unzählige Gespräche geführt und mit unterschiedlichsten Verantwortungsträger:innen auf allen Ebenen in der Sache gestritten. Der Ministers hat auf unser Schreiben vom 06.01.2021 geantwortet.

In der Antwort heißt es:
"Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Voraussetzungen, auch in Bezug auf das Infektionsgeschehen in den einzelnen Behörden, ist mir wichtig, flexible Lösungen zu finden, um den Bedürfnissen vor Ort gerecht zu werden. Somit ist es auch weiterhin möglich, Zusatzdienste zu verrichten und durch organisatorische Maßnahme sicherzustellen, dass eine Durchmischung weitestgehend vermieden wird. Diese Zusatzdienste sind daher grundsätzlich nur als geplante Dienste zu verrichten und die Dienstpläne so zu gestalten, dass unsere Beamtinnen und Beamten keine Minusstunden erwirtschaften."

Auch der Inspekteur der Polizei (IdP) hat uns zwischenzeitig geantwortet und mitgeteilt, dass seitens des MdI an der Regelung der Handlungsorientierung 12.0 festgehalten wird. Diese wird aktuell überabeitet. Es ist davon auszugehen, dass die Aussagen zu diesem Thema Bestand behalten werden. Was heißt das nun konkret?

Ein Auszug aus dem Schreiben des IdP:
„Darüber hinaus möchte ich die von Ihnen angesprochene „Kohorten“-Regelung aufgreifen. In der aktuellen Handlungsorientierung 12.0 […] haben wir unter den Ziffern 6.8 und 10 die Möglichkeiten dislozierter Dienstverrichtung und flexibler Arbeitszeiten explizit geregelt. Darin ist auch - das nach unserem Verständnis - gemeinsame Ziel formuliert, Dienstpläne so zu gestalten, dass unsere Kolleginnen und Kollegen keine Minusstunden erwirtschaften. Da gleichzeitig auch eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und eine erhöhte Kontrolldichte im Hinblick auf die Einhaltung der Corona-Vorgaben gewährleistet werden muss, bedarf es innerhalb der Behörden und Organisationseinheiten jeweils einer individuellen Betrachtung unter Würdigung der regionalen Gegebenheiten. Die konkrete Ausgestaltung der landesweiten Rahmenvorgaben obliegt den Polizeibehörden. Nicht zuletzt aufgrund unterschiedlicher Bedürfnisse und des unterschiedlichen Infektionsgeschehens innerhalb der Polizeibehörden, würden starre "Kohorten"-Regelungen flexible Reaktions- und Handlungsmöglichkeiten verhindern.
Ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass mir der Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Herzen liegt. Die aktuell erlassene Regelungslage im Zusammenhang mit kontaktreduzierter Dienstverrichtung bietet in meinen Augen die Gewähr für ein Höchstmaß an Flexibilität und Gesundheitsschutz."

Demnach ist eine von uns mehrfach geforderte und aus unserer Sicht notwendige landesweit einheitliche Regelung seitens des MdI zur Gestaltung der Frage nach dem Dienstbetrieb im Wechselschichtdienst und des Umgangs mit den Zusatzdiensten nicht gewollt.

Demzufolge wird die Verantwortung über die Gewährleistung eines Interessensausgleichs zwischen dem Gesundheitsschutz und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes auch weiterhin auf die Polizeibehörden übertragen.

Wir prüfen aktuell, welche weiteren rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten die Gesamtpersonalräte und Örtlichen Personalräte und die GdP-Strukturen vor Ort haben, um im WSD für euch zu guten Lösungen zu kommen.

Auch innerhalb der anderen operativen Einheiten bleiben wir am Ball. Für die Bereitschaftspolizei setzen wir uns weiterhin für die richtige Stundenvergütung, insbesondere während der Pandemie, ein.

Homeoffice und flexibles Arbeiten

Unsere Forderung an den Minister zur besseren IT-Ausstattung zur Durchführung von Homeoffice ist erfüllt, da in zwei Beschaffungsrunden zusätzlich je 500 Laptops beschafft sowie weitere Rechner, Lizenzen und Netzkapazitäten bereitgestellt wurden. Die technischen Voraussetzungen, um die Vorgabe der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung umsetzen zu können, sind demnach gegeben.

Minister Lewentz antwortet uns in seinem Schreiben vom 12. Februar 2021 wie folgt:
"Die Möglichkeit der Dienstverrichtung im Homeoffice wird von den Dienststellen fortlaufend geprüft. Grundvoraussetzung für eine Homeoffice-Tätigkeit sowie für dislozierte Dienstverrichtung ist insbesondere die Geeignetheit der jeweiligen Tätigkeit für das mobile Arbeiten. Eine entsprechende Regelung wurde an alle Behörden kommuniziert. Es obliegt jedoch den Behörden, ein angemessenes Verhältnis von Präsenzdienst und Dienst im Homeoffice sicherzustellen. "

Sollte es weiterhin zu konkreten Problemstellungen kommen, wendet euch bitte an eure GdP-Ansprechpartner:innen vor Ort.

In unserem polizeilichen Alltag gibt es aber auch viele Organisationsbereiche, in denen ein Arbeiten im Homeoffice nicht möglich ist.

Aus diesem Grund legen wir als GdP mit viel Engagement auf den unterschiedlichsten Ebenen von Beginn der Pandemie an sehr großen Wert auf eine quantitativ wie qualitativ hochwertige Schutzausstattung.

FFP2-Masken

Wir werden die gesamte Historie um die FFP2-Masken nicht wiederholen, ihr könnt sie in den letzten Mitgliederbriefen und Veröffentlichungen nachlesen oder uns bei Interesse ansprechen.

Fakt ist: Nach vielen Schreiben, Gesprächen, Interventionen - und zuletzt aufgrund der Begutachtung der FFP2-Masken durch unseren Sachverständigen- konnten wir erreichen, dass ihr die Unterlagen der sich im Einsatz befindlichen FFP2-Masken endlich im Intranet einsehen könnt. Wir konnten dafür sorgen, dass all die Masken nicht mehr beschafft oder angenommen werden, die aus unserer Sicht bedenklich sind. Wir konnten zudem erreichen, dass ihr jetzt genügend FFP2-Masken - insbesondere in den operativen Bereichen - zur Verfügung habt und ausreichend große Vorräte angelegt wurden. Für alle anderen Bereiche konnten wir mit der Inkraftsetzung der Arbeitsschutzverordnung Corona dafür sorgen, dass zumindest genügend OP-Masken verfügbar sind. Dass das viel zu lange gedauert hat, lässt sich nicht weg reden, das ist so und hatte viele Gründe. Solltet ihr Zweifel an den euch zur Verfügung stehenden Masken haben, so meldet euch bei uns.

Bitte denkt daran, dass es sich bei den FFP2-Masken um Masken des Eigenschutzes handelt, welche Einwegmasken sind und welche nicht über Stunden bedenkenlos getragen werden können. Nach max. 75 Minuten Tragezeit solltet ihr eine Erholungsdauer von 30 Minuten einhalten, sofern euch dies möglich ist. In dieser Zeit solltet ihr bei Menschenkontakt aber in jedem Fall eine OP-Maske tragen. Zudem teilt Minister Lewentz uns in seinem Schreiben vom 12. Februar 2021 mit, dass in Einzelfällen, beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen, eine Beratung durch den ärztlichen Dienst möglich ist, sofern gesundheitliche Bedenken hinsichtlich längerer Tragezeiten bestehen sollten.



Präventives Schnelltestverfahren

Nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Verbreitung der Virus-Mutationen hatten wir das MdI um Ausweitung der präventiven Schnelltestverfahren, insbesondere in den operativen Bereichen, gebeten. Diese Ausweitung lehnt das MdI nach den heutigen Erkenntnissen ab. Wir sehen das anders.

In dem Antwortschreiben des IdP an die GdP heißt es hierzu:
"Die aktuelle Teststrategie der rheinland-pfälzischen Polizei sieht eine Testung sowohl asymptomatischer, als auch symptomatischer Verdachtsfälle der Kategorie 1 mittels PCR-Test vor. Dies geschieht in Anlehnung an die Nationale Teststrategie vom 14. Oktober 2020.
Zusätzlich überprüft der Polizeiärztliche Dienst (PÄD) sowohl Kontaktpersonen der Kategorie 2 mittels Antigen-Schnelltestungen, als auch symptomatische Personen unabhängig der Kategorie in Fällen, in denen eine schnelle Entdeckung von Infektionsketten bzw. einer möglichen Masseninfektion sicherzustellen ist. Die Entscheidung hierüber ist einzelfallabhängig und erfolgt nach individueller Empfehlung durch den PÄD.
Zielsetzung dieser deutlich über die nationalen Vorgaben hinausgehenden Teststrategie des PÄD ist es, Infektionsketten schnell zu unterbrechen und damit die Ausbreitung von Infektionen zeitnah und wirksam einzudämmen. Die bisherigen Zahlen, bezogen auf das Covid-Infektionsgeschehen innerhalb der Polizei Rheinland-Pfalz (und hier insbesondere die geringe Anzahl tatsächlich Erkrankter) bestätigen diese polizeiärztliche Strategie.
Eine Intensivierung des Testgeschehens im Hinblick auf die Erhöhung der Antigen-Schnelltestungen erscheint daher in Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens innerhalb der rheinland-pfälzischen Polizei derzeit als nicht zielführend. Gleichwohl wird auch die polizeiärztliche Teststrategie unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und des Infektionsgeschehens ständig neu bewertet und bedarfsorientiert angepasst."

Die Kapazitäten des Polizeiärztlichen Dienstes sind auch nur endlich und insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Impfungen ist eine weitere Belastung des medizinischen Personals nicht möglich. Die Durchführung von Antigen-Schnelltest durch anderes geschultes Personal (analog der Schulen oder Kitas) sowie der Einsatz von künftig zugelassenen Laien-Tests kann jedoch aus unserer Sicht trotzdem ein wichtiger Bestandteil zur Pandemiebewältigung sein, weshalb wir uns weiterhin dafür einsetzen.

Impfen in polizeieigenen Impfzentren

Die BAO-Impfen hat am 19. Februar 2021 den 7. (BAO Impfung_Newsletter 07.pdf) und am 23. Februar 2021 den 8. Newsletter (BAO_Impfung_Newsletter_08.pdf) veröffentlicht. Demnach startet das Impfen in den polizeiinternen Impfzentren am 25. Februar 2021. Es wird zunächst das Funktionspersonal der polizeiinternen Impfzentren geimpft. Diese Kolleginnen und Kollegen fallen auch nach der Impfverordnung unter eine zunächst priorisierte Gruppe.

Anfang März geht es dann mit der Impfung der operativen Polizeikräfte los, welche ebenfalls nach der Impfverordnung der Gruppe mit einer "hohen Priorität" zugeordnet werden. Die Reihenfolge der zu impfenden Kolleginnen und Kollegen wird in den Polizeibehörden festgelegt, welche feste Termine für ihre Beschäftigten zugewiesen bekommen haben. Solltet ihr Fragen diesbezüglich haben, wendet euch bitte an die GdP Vertreter:innen in euren Häusern.

Fest steht, dass das Impfen im polizeilichen Impfzentrum nach Abklärung mit der Schadensregulierungsstelle der ADD als eine dienstliche Veranstaltung im Sinne des Dienstunfallrechts angesehen wird.

Bekannt ist zwischenzeitig auch, dass der Impfstoff "AstraZeneca" zur Anwendung kommen wird. Dies beschäftigt viele von uns. Wir fordern in unserer Pressemeldung https://bit.ly/2ZGc1zO den bestmöglichen Impfstoff. Darauf gab und gibt es unterschiedliche Reaktionen.

PolizeiGrün e.V. hat unseren Beitrag bei Twitter geteilt und ihn wie folgt kommentiert:
"Wir allen hoffen und vertrauen auf den bestmöglichen Impfstoff! Die #GDP @GdP_RLP erdreistet sich, noch einmal für ihre Klientel den aber wirklich wirklichen und "bestmöglichen" Impfstoff zu fordern. (tm)
Die Allgemeine Zeitung hat in ihrem Beitrag vom 17. Februar unter der Überschrift "Neiddebatten schaden allen" unsere Pressemeldung in dem richtigen Kontext dargestellt.
Es zeigt jedoch, wie unterschiedlich die Meinungen und Interessenslagen beim Impfen sind und wie sensibel wir vorgehen müssen.

Ihr könnt es uns glauben, wenn wir könnten, würden wir uns für ein Wahlrecht des Impfstoffes einsetzen. Aber so wie dies keine Personengruppe, Berufsgruppe oder auch sonst keiner aus der Bevölkerung kann (interessant hierzu auch https://bit.ly/3burhW7), können auch wir das als GdP nicht erfolgreich tun und die aktuelle Situation lässt uns realistisch auf die Lage blicken. Wir sind auch keine medizinischen Expert:innen und sollten uns dies auch nicht anmaßen. Durch die BAO Impfen und den Polizeiarzt Dr. Brill werden hierzu Unterlagen im Intranet zur Verfügung gestellt. Wir haben von Beginn der Pandemie an die Linie verfolgt, bei den Fakten zu bleiben. Dies ist in Anbetracht der Berichterstattung in den Medien alles andere als leicht. Dennoch ist es unser Anspruch als GdP und wir bleiben uns treu.

Ja, als Gewerkschafter:innen fordern wir, dass das Beste für uns gerade gut genug ist, da es um unsere Gesundheit geht. Keine Frage. Das haben wir auch bereits mehrfach in den letzten Monaten zum Ausdruck gebracht.

Hier mal ein aktueller Beitrag des Prof. Dr. Plachter, der ja auch die GdP seit Beginn (bisher im Übrigen auch immer sehr gut und auch immer sehr schnell) berät: https://bit.ly/3buFJ09

Diese Aussage trifft es aber doch irgendwie:
"Plachter: Es ist zunächst eine individuelle Entscheidung jedes Einzelnen, ob ich mich gegen eine sehr schwere Erkrankung schützen möchte oder ich das Risiko eingehe. Das kann man im Prinzip auch nicht empfehlen, sondern muss das, wie bei allen anderen Impfstoffen auch, tatsächlich jedem Einzelnen überlassen."

Eine Wahloption zwischen einer möglichst frühen Impfung mit AstraZeneca oder einem anderen später zur Verfügung stehenden Impfstoff hat jeder für sich. Die dienstlich veranlasste Impfung ist und bleibt ein freiwilliges Angebot. Ob und wo zu einem späteren Impftermin tatsächlich Impfstoff zur Verfügung steht, wissen wir im Moment nicht.

Eins ist in diesem Zusammenhang aber noch wichtig:
Wir sind aktuell (Stand: 22.02.2021) das einzige Bundesland mit polizeieigenen Impfzentren. In lediglich wenigen anderen Bundesländern wird es Impfungen geben, welche durch den Polizeiärztlichen Dienst durchgeführt werden (Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein).
In den anderen Ländern und auch beim Bund wird - sobald für die Gruppe 3 und 4 nach der Impfverordnung Impfstoff zur Verfügung steht -, die Polizei in den allgemeinen Impfzentren geimpft. Inwieweit ein dienstunfallrechtlicher Schutz in den allgemeinen Impfzentren der anderen Bundesländer gewährt wird und wie lange es dauern wird, bis alle Polizeibeschäftigten in den allgemeinen Impfzentren geimpft sind, entzieht sich ebenfalls unserer Kenntnis. In keinem Fall wollen wir spekulieren.

Covid-19-Erkrankung und Anerkennung als Arbeits- oder Dienstunfall

Tarifbeschäftigte

Unser Tarifexperte René Klemmer hat Kontakt zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufgenommen. Für die Tarifbeschäftigten ist der arbeitsunfallrechtliche Schutz bereits grundsätzlich über die DGUV gewährleistet. Eine Infektion mit dem Corona-Virus kann als Arbeitsunfall anerkannt werden. Es muss jedoch im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen und jeder Fall wird einzeln geprüft. Die Meldung eines Arbeitsunfalls könnt ihr bei eurer jeweiligen Personalverwaltung abgeben. Als Anlage fügen wir euch das an René übersandte Infoblatt der DGUV hierzu bei.

Beamt:innen

Aktuell mangelt es an der erforderlichen Kausalität und Nachweisbarkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 LBeamtVG. Auch die Anerkennung als Berufskrankheit gem. § 42 Abs. 3 LBeamtVG stellt uns aktuell vor einige Problemstellungen. Aus diesem Grund haben wir den Innenminister darum gebeten, sich dafür einzusetzen, dass alle beantragten Dienstunfälle, über die bislang noch nicht entschieden ist, so lange ruhend zu stellen, bis die GdP-Musterprozesse abgeschlossen sind.

Darüber hinaus fordern wir mindestens, dass es - wie in Schleswig-Holstein geschehen - durch eine ergänzende Regelungslage zu einer Beweiserleichterung in diesem Themenfeld kommt.

Zudem sind wir der Auffassung, dass eine entsprechende Anpassung im Versorgungsrecht die Versorgungslücke schließen muss, da nur dies Rechtsklarheit für alle schafft. Aus diesem Grund haben wir uns mit einem eigenen Gesetzesvorschlag an die aktuellen regierungstragenden Parteien und an den DGB Rheinland-Pfalz/ Saarland gewandt. Mit unserem Gesetzesvorschlag fordern wir die Aufnahme eines durch uns formulierten weiteren Absatzes in § 42 LBeamtVG, welcher einer Ansteckung mit Infektionskrankheiten im dienstlichen Kontext umfasst.
Solltet ihr bereits Anträge auf Anerkennung als Dienstunfall in Bezug auf eine Corona-Infektion gestellt haben, welche bereits durch die Schadensregulierungsstelle der ADD abgelehnt wurden, so meldet euch bitte bei uns, damit wir Ansprüche für euch durchsetzen können.

Wir alle hoffen auch weiterhin, dass wir bald durch diese Pandemie durch sind, und dass wir zu einer Normalität zurückkehren können. Ich wünsche euch im Namen eurer GdP - und ganz persönlich -, dass ihr auch weiterhin möglichst gesund bleibt.



Mit kollegialen Grüßen

Sabrina Kunz
Landesvorsitzende
HIER findet ihr die Anlage zum Mitgliederbrief!


Den aktuellen Mitgliederbrief findet ihr HIER zum Ausdrucken!