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2. Mitgliederbrief anlässlich der „Corona-Krise“ Polizei leistet auch in der Krise einen sehr guten Job!

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

ich wende mich heute mit einem zweiten Mitgliederbrief an euch, da die Lage sehr dynamisch ist und wir innerhalb der GdP anhand der Rückmeldungen den Eindruck bekommen, dass es zu bestimmten Fragestellungen unterschiedliche Sachstände im Land gibt.

Vornweg sind mir ein paar persönliche Worte wichtig.

Bei Vielen hinterlässt die Lage mit ihren vollkommen neuen Herausforderungen ein etwas mulmiges Gefühl. Was vor 10 Tagen noch selbstverständlich war, ist heute alles andere als selbstverständlich. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Digitalisierung scheinen vollständig andere Entwicklungen zu nehmen, als wir es in unserem dienstlichen und privaten Alltag und Umfeld gewohnt sind. Vielleicht auch anders, als sich das jeder von uns je hätte vorstellen können.
Ja, wir leben und leisten unseren Dienst in einer Krise. Und es ist euer Verdienst, der Verdienst aller Polizeibeschäftigten im Land, dass wir gerade unter Beweis stellen, dass wir „krisenfest“ sind und vollkommen unaufgeregt und mit viel Engagement und gemeinsamen Einsatz die dynamische Lage bewältigen. Eine Lage, von der niemand weiß, wie lange sie andauern und wie sie sich in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln wird. Aufkommende Probleme werden konstruktiv vorgetragen und es werden gemeinsam Lösungen gesucht und umgesetzt.

Im Ministerium wurde innerhalb weniger Tage ein Krisenstab eingerichtet, in den einzelnen Präsidien wurde auf allen Ebenen innerhalb kürzester Zeit eine Struktur geschaffen, um die Polizei funktionsfähig zu halten und die Gesundheit aller möglichst zu schonen.
Ihr habt euch vollkommen selbstverständlich – über Nacht – auf neue Arbeitszeiten eingestellt und setzt diese um, obwohl ihr auch im privaten Umfeld viele Dinge organisieren müsst und – wie jeder andere in unserer Gesellschaft auch – in Sorge um eure Angehörigen und euch selbst seid.
Das ist alles andere als selbstverständlich und verdient großen Respekt und viel Anerkennung.


Taktik und rechtliche Anforderungen

Wir erleben aktuell eine Situation, in der quasi über Nacht Gesetze geschaffen und in Kraft gesetzt, Verordnungen und Erlasse geschaffen und Auslegungen von Normen weit gedehnt werden. Niemand von uns hätte gedacht, dass wir so schnell an einem Punkt stehen, an dem Freiheitsrechte so weit ausgehebelt werden (müssen). Wie weit das gehen darf, werden die Verfassungsrechtler zu klären haben.

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gestern neun Maßnahmen zur Kontaktvermeidung mit dem Ziel der Eindämmung des Virus vereinbart. Unsere Ministerpräsidentin hat in ihrer Pressekonferenz betont, dass Ordnungsbehörden und Polizei dies durchsetzen werden. Einige Kommunen im Land haben bereits in der letzten Woche viele Maßnahmen getroffen, die ihr am Wochenende bereits umgesetzt habt. Wir setzen uns dafür ein, dass es zu rechtssicheren Regelungslagen kommt und der Auftrag der Polizei klar beschrieben wird, auch im Hinblick auf die zwangsweise Durchsetzung von Maßnahmen. Nach unserem Kenntnisstand wurde dies heute in allen Telefonkonferenzen umfassend besprochen.


Arbeitszeit

Viele von euch leisten ihren Dienst in sogenannten Kohorten. Während ein Teil der operativen und administrativen Kräfte im Einsatz ist, halten sich andere im Homeoffice oder dort, wo Homeoffice nicht möglich ist, zur Gesunderhaltung zu Hause auf. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Maßnahmen möglichst ausgeweitet werden.
Damit soll die Funktionsfähigkeit der Polizei auf Dauer gewährleistet und das Infektionsrisiko minimiert werden. Hier geht es um eure Gesundheit und deren Erhalt. Wir konnten gemeinsam erreichen, dass es in keinem Fall zu einem Stunden-Minus kommt. Auch nicht für diejenigen, welche sich zu Hause aufhalten.
Bitte sorgt dafür, dass rund um die Arbeitszeit alles umfassend erfasst bzw. dokumentiert wird. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Lage bewältigt ist, darüber zu sprechen haben, wie bspw. auch „mehr gearbeitete“ Stunden vergütet werden und wie es sich mit dem Verfall und der Verjährung (auch von Urlaub) verhält.
Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Kräfteansatz sehr ressourcenschonend geplant wird. Sollte es hier zu Problemstellungen kommen, sprecht dies bitte unmittelbar mit euren Vorgesetzten, den örtlichen Personalräten oder den GdP-Vertreterinnen und Vertretern vor Ort an.


Kinderbetreuung

Die gefundenen Lösungen scheinen, bis auf einige Ausnahmefälle, gut zu funktionieren. Sofern es in eurem Fall zu Problemstellungen oder Schwierigkeiten kommt, lasst es uns wissen, damit wir ggf. weiterhelfen und unterstützen können. Bislang hat auch das sehr gut funktioniert.
Im Moment klären wir die Ausweitung des Gleitzeitrahmens zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie am gesamten Wochenende.

Zudem wird im MdI hochtourig an schnellen Lösungen gearbeitet. So wurde uns vom MdI heute mitgeteilt, dass es neue, weiter gefasste Regelungen zur Gewährung von Sonderurlaub für die Kinderbetreuung gibt.
In Ergänzung zu dem Rundschreiben vom 10. März 2020 ist in Fällen der Sonderurlaubsgewährung zur Kinderbetreuung die Möglichkeit der Telearbeit bzw. des mobilen Arbeitens vorrangig zu nutzen. Erst wenn dies nicht möglich ist, greift die Sonderurlaubsregelung. In besonderen Härtefällen kann nach Schreiben des MdI von heute durch den Dienstherrn ausnahmsweise über die Grenze von 7 bzw. 14 Arbeitstagen hinaus Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge (§ 31 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 UrlVO) bzw. eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21 TV-L) gewährt werden. Damit erweitert das MdI die Regelung des § 29 Abs. 3 Satz 1 TV-L übertariflich.


Schutz und Eigensicherung

Aus unterschiedlichsten Bereichen des Landes wird uns immer wieder berichtet, dass es an Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung mangelt. Ihr habt sicherlich mitbekommen, dass es bei der Herstellung zu Engpässen gekommen ist. Diese Situation scheint sich zu entspannen. Hier hat sich auch die Landesregierung eingeschaltet und u.a. erreicht, dass die BASF in Ludwigshafen in die Produktion eingestiegen ist.

Da über das Wochenende aber wiederum einige kritische Stimmen zu uns vorgedrungen sind, habe ich gestern mit dem IdP Jürgen Schmitt Kontakt aufgenommen. Nach seiner Auskunft sind wir aktuell im Land mit ausreichend Desinfektionsmittel für den Polizeibereich versorgt und Nachschub ist gewährleistet. Sollte es in einzelnen Organisationsbereichen so sein, dass ihr kein Desinfektionsmittel vorfindet, so sprecht bitte euren SB TuV, die Dienststellenleitung, den Personalrat oder GdP-Vertreterinnen oder Vertreter an, damit die Bestände zeitnah aufgefüllt werden können.

Was die Schutzausstattung betrifft, so teilte mir Jürgen Schmitt mit, dass wir auch hier im Bestand aktuell genügend Vorräte haben. Zudem sind auch hier Tausende Sets (Brille, Maske und Handschuhe) als Nachschub bestellt. Auch hier gilt: solltet ihr vor Ort auf Defizite stoßen, sprecht bitte euren SB TuV, die Dienststellenleitung, den örtlichen Personalrat oder GdP-Vertreterinnen oder Vertreter an, damit für Nachschub gesorgt werden kann.

So oder so wird der Inspekteur nochmals gesondert darauf hinweisen, dass die Gewährleistung der Verfügbarkeit von Desinfektionsmittel und Schutzausstattung Führungsaufgabe ist.

Die Durchführung der Testverfahren regelt sich im Polizeibereich nach der „Handlungsorientierung Polizei Rheinland-Pfalz“, die im Wesentlichen den Empfehlungen des MSAGD folgt. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass nur diejenigen getestet werden, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem Infizierten hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und Symptome aufweisen.
Wir haben in der Polizei eine noch überschaubare Zunahme der positiv getesteten Fälle und sehr viele, die Kontakt hatten und – Gott sein Dank – keine Symptome aufweisen. Diese werden aktuell grundsätzlich nicht getestet, aber für einige Tage nach Entscheidung des Polizeiärztlichen Dienstes in Quarantäne geschickt.
Wir setzen uns auch weiterhin für eine schnelle und zügige Testung in der Polizei ein. Allerdings haben wir auch die Information bekommen, dass aufgrund der bestehenden Kapazitäten – auch in den Laboren – die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des MSAGD konsequent umgesetzt werden.
Ich möchte an dieser Stelle auch dem Team des Polizeiärztlichen Dienstes DANKE sagen. Dort wird ebenfalls im Dauerbetrieb bis zur Belastungsgrenze und in Teilen auch darüber hinaus gearbeitet.


Beamtenrechtliche und tarifrechtliche Fragestellungen

Wir haben beim MdI vorgetragen, dass die aktuellen Erkenntnisse rund um eine Infektion mit dem Corona-Virus keine Aussagen darüber zulassen, ob und wenn ja in welchem Umfang es zu Folgeschäden kommen kann. Die aktuelle Gesetzeslage rund um § 42 LBeamtVG (Dienstunfall) setzt immer eine Kausalität eines dienstlichen Ereignisses mit einem eingetretenen Schaden voraus.
Die Beweislast liegt bei uns selbst. Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass es eine Beweislastumkehr gibt und dass die Kausalitäten gelockert werden.
Gerade bei Infektionskrankheiten ist dies immer problematisch. Wir werden auch darüber zu einem späteren Zeitpunkt zu sprechen haben. Insbesondere darüber, dass der § 42 Abs. 3 LBeamtVG Anwendung finden kann, der von Berufskrankheiten spricht.
Auf jeden Fall sollte die Tatsache einer Infektion in die Personalakte aufgenommen werden.
Wir raten euch dazu, jeden Kontakt zu einem nachweislich Infizierten sorgsam zu dokumentieren.

In wenigen Wochen stehen viele Kolleginnen und Kollegen zur Lebenszeitverbeamtung an. Die dafür notwendigen amtsärztlichen Untersuchungen können aktuell nicht durchgeführt werden. Hier befinden wir uns ebenfalls in Abklärung. Sobald das Ergebnis feststeht, werden wir die Betroffenen informieren.
Zudem befinden wir uns in Abklärung, ob die Vorlagepflicht eines ärztlichen Attestes auf sechs Tage ausgeweitet werden kann, um die Ärztinnen und Ärzte noch weiter zu entlasten.


Hochschule der Polizei

Allgemein gilt, dass die Hochschule den Präsenz-Lehrbetrieb eingestellt hat. Dort wird in allen Bereichen bis über die Belastungsgrenze gearbeitet, um dennoch irgendwie die Lehre auf digitalem Weg zu ermöglichen.
Unsere JUNGE GRUPPE (GdP) RLP steht in sehr engem Dialog mit der HdP. Betroffene Studierende finden in der Facebook und Instagram Story der JUNGEN GRUPPE (GdP) zu den einzelnen Studiengängen Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ich möchte mich an dieser Stelle den Worten der JUNGEN GRUPPE (GdP) RLP in ihrer Instagram-Story anschließen:
„Wir wollen auf diesem Wege einfach mal #DANKE sagen: An Alle Dozenten* und alle Mitarbeiter* an der HdP, die „den Laden am Laufen halten“! … und insb. auch an die – die dafür sorgen, dass das Studium über den E-Campus weiterlaufen kann.“


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gilt auch weiterhin, Problemstellungen können nur einer Lösung zugeführt werden, wenn sie bekannt sind. Daher unsere herzliche Bitte: lasst uns über die Vertrauensleute, Personengruppen, Kreisgruppen, Bezirksgruppen oder ganz persönlich eure Problemstellungen, Fragen und Vorschläge zukommen.
Wir sind über die digitalen Medien mit den gesamten GdP-Untergliederungen im ständigen Dialog, um dies zu koordinieren.

Die vor uns liegenden Herausforderungen können wir auch weiterhin nur gemeinsam - die Polizei in alle ihren Facetten - und mit unserem Dienstherrn meistern.



Bleibt bitte alle gesund und passt gut auf euch auf.



Mit kollegialen Grüßen

Sabrina Kunz
Landesvorsitzende