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4. Mitgliederbrief anlässlich der „Corona-Krise“

Die rheinland-pfälzische Bevölkerung kann stolz auf euch sein!

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

nun sind wir schon in der vierten Woche einer Zeit und Einsatzphase, die nach wie vor alles verändert. Die andauernde Zeit wird mehr und mehr zu einer Belastungsprobe für unsere Gesellschaft, für die Wirtschaft, für den Kranken- und Pflegebereich und vor allem für alle diejenigen Millionen Menschen, die aufgrund ausfallender Einkommen ihre Ausgaben nicht mehr decken können und denen aus diesem Grund bereits die Privatinsolvenz droht. Wohlstand und Konsum sind auf einmal nicht mehr so wichtig und siehe da: auch das geht. Und auch die Natur scheint sich – bei aller Dramatik der Lage – zu erholen.

Die aktuelle Zeit verlangt uns allen viel ab. Dabei ist jede/r Einzelne von uns im privaten und im dienstlichen Umfeld unterschiedlich stark betroffen oder belastet. Aber eins eint uns Polizeibeschäftigte in dieser Zeit: Durch unser Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst sind wir von manchen wirtschaftlichen Existenzängsten derzeit unmittelbar nicht oder zumindest nicht so stark betroffen, wie es andere Menschen sind. Das muss uns immer wieder bewusst werden. Das heißt aber nicht, dass wir hier sorgenfrei in die Zukunft schauen können. Inwieweit die öffentlichen Haushalte unter der aktuellen Situation in Zukunft leiden werden, was dies für den öffentlichen Dienst und den Polizeibereich bedeuten wird und welche Herausforderungen an uns als GdP damit einhergehen, bleibt abzuwarten. Wir werden uns auf diese Herausforderungen einstellen!

Vor diesem Hintergrund bin sehr froh darüber, dass wir aus dem gesamten Land Rückmeldungen von euch bekommen. Erfreut bin ich aber auch, dass Innenminister Lewentz ohne Zögern die Regelungen zur Arbeitszeit verfügt hat und dass diese durch den Lage- und Koordinierungsstab gemeinsam mit dem IdP Jürgen Schmitt und den Polizeibehörden auch so umgesetzt wurden. Dass es hier und da noch Unstimmigkeiten darüber gibt, wie die Stunden auf den Konten verbucht werden, um Minusstunden zu vermeiden, liegt in der Natur der Sache. Unsere Technik und die Systematik im Umgang mit Stunden müssen sich dieser Entscheidung erst einmal anpassen. Hier kann ich am Ende nur für Vertrauen werben und dafür, vor Ort zu guten Lösungen zu kommen, die euren Bedürfnissen und denen der Dienstverrichtung gerecht werden.

Am Wochenende habe ich einen Anruf von einer Gruppe Arbeitnehmer*innen eines Entsorgungsbetriebes in unserem Land bekommen. Dort ist man gewerkschaftlich leider nicht umfassend organisiert. Der Arbeitgeber versucht zur Regelung der Kurzarbeit Tarifverträge und rechtliche Regelungen zu umgehen. Unser Tarifexperte René Klemmer hat Unterstützung zugesagt. Ihr fragt euch sicherlich, warum ich euch dieses Beispiel nennen möchte?
Die Zeiten zeigen uns allen, wie wichtig eine solidarische Gemeinschaft und ein sicheres Beschäftigungsverhältnis sind. In der GdP und in der Polizei haben wir ein gutes Fundament, damit das auch so bleibt.


Taktik und Personaleinsatz

Das hinter uns liegende Wochenende war die „Generalprobe“ für das taktische Vorgehen der Polizei mit Blick auf das anstehende Osterwochenende. Um dem Anspruch nach einem kräfteschonenden Einsatz auch weiterhin zu genügen, hatte die polizeiliche Spitze vor diesem Wochenende entschieden, noch nicht in die Stufe 2 zu wechseln, sondern zunächst mit Unterstützung weiterer Kräfte des PP ELT die polizeiliche Präsenz in der gesamten Fläche zu erhöhen.
IdP Jürgen Schmitt hat zugesagt, dass auch für die Kräfte des PP ELT ein an der Lage orientierter Personaleinsatz und die Reduktion des Infektionsrisikos sehr große Bedeutung haben. Aus der Einsatzkonzeption Nr. 3 ergibt sich aber auch, dass die Erledigung des polizeilichen Auftrages höchste Priorität hat.
Für den Moment hoffen wir, dass die Auswertung des Wochenendes zeigen wird, dass die Stufe 1 weiterhin Bestand haben kann. Nach den bisherigen Informationen, die bei uns ankommen, scheint die Taktik aufgegangen zu sein. Anmerkungen bekommen wir dahingehend, dass die Kräfte der Abteilung Bereitschaftspolizei des PP ELT, welche in Halbgruppenstärke für Raumschutzmaßnahmen die Präsidien unterstützt haben, dort in einigen Bereichen aufgeteilt und auf mehrere Fahrzeuge zur Bestreifung des Dienstgebietes aufgeteilt wurden. Gerade vor dem Hintergrund des Schutzgedankens empfehlen wir die taktische Gliederung der Kräfte der Abteilung Bereitschaftspolizei in Halbgruppenstärke möglichst beizubehalten. Fahrzeugwechsel wären somit ausgeschlossen (Übergabe FEM etc.).

Sofern ein Wechsel in die Stufe 2 erforderlich werden sollte, sehen wir die Örtlichen Personalräte bei der konkreten Umsetzung in der Verantwortung. Soweit wir dies jedoch überblicken können, werden die Örtlichen Personalräte im gesamten Land gut bis sehr gut informiert. Die landesweite Umstellung auf 4-Schichten wäre mit einem großen Planungs- und Organisationsaufwand für euch alle verbunden. Ich kann euch versichern, dass sich dessen alle Verantwortungsträger*innen bewusst sind.

Nach uns vorliegenden Informationen ist der Krankenstand nach wie vor nicht so besorgniserregend, dass eine Dienststelle geschlossen werden müsste. Aber wir alle haben nach wie vor keinen Einfluss auf die Lageentwicklung. Wir können nur mit unserem eigenen Verhalten auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass sich das Virus innerhalb der Polizei und darüber hinaus möglichst nicht verbreitet.

Es gebührt euch allen Dank und Anerkennung für euren alltäglichen Einsatz - insbesondere bei all denjenigen, die im täglichen Bürgerkontakt professionelle Polizeiarbeit leisten.


Recht

Auch nachdem die landesweit gültige Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz nunmehr in Kraft ist, ergaben und ergeben sich weiterhin Fragen und Unsicherheiten. Die Verordnung ist quasi über Nacht entstanden und verlangt von euch ad-hoc Maßnahmen und Sanktionen, die wir aus unserem polizeilichen Alltag bislang noch nicht kannten.

Insbesondere die Frage danach, ob eine Ansammlung im nicht-öffentlichen Raum nun eine Straftat oder Owi darstellt oder nicht und wie diese ggf. zu sanktionieren oder mit gefahrenabwehrenden Maßnahmen zu behandeln sind, hat zu Verwirrung geführt. Mit Mail vom 03. April 2020 an die Polizeibehörden hat das MdI darauf hingewiesen, dass bei privaten Feiern im nicht-öffentlichen Raum kein Verstoß gegen die CoBeLVO vorliegt. Aus diesem Grund wurde darum gebeten, von Auflösungen privater Feierlichkeiten auf Grundlage der CoBelVO zunächst abzusehen. Ferner wurde jedoch darauf hingewiesen, dass sonstige Einsatzanlässe und Maßnahmen aufgrund anderer Rechtsnormen unberührt bleiben. Die rechtlichen Hinweise mit einem Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) findet ihr im Intranet. Wir wissen, dass es sehr viele Informationen zu lesen gibt, aber bitte schaut hier regelmäßig rein, die Informationen werden aktuell fortgeschrieben.

Zudem beschäftigte uns die letzten zwei Wochen auch die Frage der Übermittlung personenbezogener Daten von Gesundheitsämtern an die Polizei im Rahmen der Corona-Pandemie. Gerade in der polizeilichen Praxis ist die Einhaltung des Mindestabstandes oftmals nicht möglich, eine Datenübermittlung erscheint als "Eigensicherungsinstrument" sinnvoll. Vor diesem Hintergrund wurde diese Fragestellung im MdI taktisch und rechtlich bewertet. Das MdI hat in dieser Sache am 03. April 2020 die Polizeibehörden angeschrieben und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Gesetzliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten enthält das Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG). Die Hürden sind jedoch entsprechend hoch, sodass eine Übermittlung nur in konkreten Einzelfällen möglich ist und eine generelle Übermittlung personenbezogener Daten ausscheidet. In der taktischen Bewertung wird auf die mangelnde Validität der Daten der Gesundheitsämter hingewiesen.


Arbeitszeit

Die bisherigen Entwicklungen rund um die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub haben wir in den letzten Mitgliederbriefen bereits umfassend beschrieben. Aufgrund der Zuschriften von euch möchten wir jedoch ein paar Dinge konkreter herausstellen. Dass nicht in allen Dienststellen und Organisationseinheiten eine Kohortenregelung gefahren werden kann, die dann auch bis zur Mindeststärke reicht, ist den Gegebenheiten vor Ort oder dem Auftrag geschuldet, welche die Dienststelle bzw. Organisationseinheit zu leisten hat. Hier stehen die Örtlichen Personalräte in Dialog mit den Dienststellen- und Direktionsleitungen bzw. den Leitungen der Organisationseinheiten. Es gibt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten leider Dienststellen und Organisationseinheiten, in denen diese Regelungen nicht 1:1 umgesetzt werden können. Die Fälle, die uns im geschäftsführenden Landesvorstand unmittelbar bekannt geworden sind, haben wir mit den Leitungen und Personalräten vor Ort thematisiert. Von dort wurde uns in allen Fällen schlüssig dargelegt, warum sich diese Regelungen nicht oder nicht ganz umsetzen lassen. Wir versprechen euch, dass wir das sorgsam im Blick behalten. Solltet ihr auch hierzu Fragen oder Rückmeldungen haben, so meldet euch bitte.

Mit Schreiben vom 31.03.2020 hat das MdI „Hinweise und Regelungen zur Erfassung und Anrechnung von Arbeitszeit während der Bewältigung der Corona-Krise“ erlassen und damit die Dinge umgesetzt, die mit Minister Lewentz vereinbart sind. Da wir auf Landesebene nicht für alle Dienststellen und Organisationseinheiten konkrete Regelungen treffen können, sind nun die Personalvertretungen vor Ort in der Pflicht, die konkrete in den jeweiligen Polizeibehörden mit den Leitungen vor Ort zu regeln. Sollte es dabei zu Problemstellungen kommen oder euch Ansprechpartner*innen fehlen, so meldet euch bei uns.
Ich möchte allen Akteuren*innen im MdI dafür danken, dass sie viele Anstrengungen unternommen haben, um eure Interessen und die organisatorischen und fachlichen Interessen des Dienstherrn unter einen Hut zu bringen.
Auf folgende Ergebnisse der bisherigen Vereinbarungen aus dem Schreiben des MdI möchte ich hinweisen, weil wir euch hier auch noch eine Rückmeldung schuldig sind. Ich zitiere wörtlich:
    - „Der Gleitzeitrahmen kann nach entsprechender Genehmigung durch das MdI ausgeweitet werden.“
      - „Auf Antrag und im dienstlich vertretbaren Rahmen ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weiterhin die Inanspruchnahme von Urlaub bzw. der Abbau von Arbeitszeitguthaben und Mehrarbeit zu gewähren.“
        - „MdI-interne Abstimmungen wegen einer möglichen Verschiebung der Verfalls- bzw. Kappungsgrenzen für Urlaubsguthaben und Stunden auf dem Arbeitszeitkonto laufen bereits, damit eine spätere Inanspruchnahme der Urlaubs- und Zeitguthaben ermöglicht und damit Problemen bei der Dienstplangestaltung bzw. Gewährleistung des Dienstbetriebs entgegengewirkt werden kann.“
          - „Einem Vorschlag der Polizeiabteilung folgend hat Minister Roger Lewentz in Anbetracht der aktuellen Lage und der damit verbundenen Belastungen für die Polizeiorganisation bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen, auf die Erhebung der Einrede der Verjährung bzgl. der Ende des Jahres 2020 verjährenden Guthaben auf den Mehrarbeitskonten zu verzichten und den Eintritt der Verjährung um ein Jahr zu verschieben.“
        WIR SAGEN – GUTE ENTSCHEIDUNG!

        Umgang mit Gesundeten

        Nachdem in der vergangenen Woche genesene COVID-19-Infizierte Kollegen*innen an uns herangetreten sind, haben wir uns mit der Frage an das MdI gewandt, wie diese Kräfte eingesetzt werden sollten. Uns war und ist wichtig: sobald auch nur ein Funken Zweifel an der Immunität und an einem gesteigerten Übertragungsrisiko bestehen, ist der Einsatz in mehreren Kohorten nicht möglich. Dieses Anliegen wurde durch den Lage- und Koordinierungsstab mit dem Polizeiärztlichen Dienst geprüft und den Polizeibehörden mit Mail vom 03. April 2020 auch so mitgeteilt.
        Das MdI geht aktuell von einer Immunität und davon aus, dass das Virus durch einen geheilten Infizierten nicht übertragen wird, aber im Ergebnis wird die Kohortentrennung auch bei den Genesenen beibehalten, um mögliche Restrisiken aus Fürsorgegründen zu umgehen.


        Eigensicherung

        Die Schutzausstattungen sind für alle zu einem Dauerthema geworden, denn die Vorräte für alle Bedarfsträger*innen sind rar. Dennoch sehen wir hier den Dienstherrn aus seiner Fürsorge in der Pflicht, für entsprechendes Material zu sorgen. Die Bemühungen sie zu beschaffen, haben sich intensiviert. Mit Mail vom 02. April 2020 hat das MdI die Polizeibehörden auch in dieser Angelegenheit nochmals konkreter informiert. Dort wird nochmals auf den Hygiene- und Desinfektionsplan vom 26.03.3020 und die Tatsache hingewiesen, dass dieser im Intranet eingestellt ist. Da dieser Plan viele Fragen beantwortet, empfehlen wir ebenfalls, sich diesen in Ruhe anzusehen oder ggf. in der aktuellen Fassung in den Diensträumen auszulegen.

        Die Polizei ist bei der Belieferung – wie in allen anderen Bundesländern auch – von der zentralen Beschaffungsstelle des Landes abhängig. Diese ist in Rheinland-Pfalz beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingerichtet. Von dort wird die erhaltene Ware im ganzen Land verteilt, auch an die Polizei. Dass sich dies nach wie vor schwierig gestaltet, verfolgt ihr sicherlich auch über die Medienberichterstattung. Wir stehen hier nach wir vor mit anderen Bundesländern und anderen Gewerkschaften in Kontakt. Über den DGB halten wir zum Gesundheitsministerium und zur Staatskanzlei Kontakt. Ferner prüfen wir, ob wir bei der Beschaffung ggf. unterstützen können.

        • Desinfektionsmittel
          Weiter ist das Flächendesinfektionsmittel nur so knapp vorhanden, dass man nicht bei jedem Bürgerkontakt oder bei jedem Schichtwechsel alle Oberflächen damit abwischen kann. Die Bestände sind jedoch gesichert und eine Flächendesinfektion nicht in jedem Fall erforderlich. Aus diesem Grund wird seitens des MdI die Auffassung vertreten, dass die Notwendigkeit einer desinfizierenden Reinigung nur bei begründeten oder positiv bestätigten Verdachtsfällen, im Polizeigewahrsam, der Blutentnahme und beim Ärztlichen Dienst gilt. In jedem Fall gilt, was im aktuellen Hygiene- und Desinfektionsplan steht, der nach uns vorliegenden Informationen den wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen fortlaufend angepasst wird.

          Hinsichtlich der Händedesinfektion wird seitens des MdI die Auffassung vertreten, dass gründliches Händewaschen vollkommend ausreichend und eine Händedesinfektion mit chemischen Mitteln in der Regel nicht erforderlich ist. Der Lagerbestand sei jedoch ausreichend und der Bedarf für den Monat April an die Behörden versandt. Sollte es also vor Ort nach wie vor an Material mangeln, so sprecht bitte eure GdP-Vertreter vor Ort an. In jedem Fall gilt nach unserer Auffassung, dass die Kräfte, die sich nicht regelmäßig und bei Bedarf die Hände waschen können, Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt bekommen müssen.

        • Plexiglas-Scheiben (Sprech- und Niesschutz)
          Da es sich bei der Beschaffung von Plexiglas-Scheiben um die Beschaffung von nicht typischem polizeilichem Verbrauchsmaterial handelt, sind grundsätzlich die Polizeibehörden für die Beschaffung der Plexiglas-Scheiben zuständig. Mit Mail vom 27.03.2020 an die Polizeibehörden wurde dies durch den Lage- und Koordinierungsstab zentralisiert, um von dort Bedarfe und Angebote prüfen und ggf. beschaffen zu können. Wir hielten die vorherige Verfahrensweise einer dezentralen Beschaffung durch die Polizeibehörden für gut, tragen nach Beantwortung unserer Fragen durch das MdI die Entscheidung jedoch vor dem Hintergrund mit, dass dort, wo ein tatsächlicher Bedarf besteht, auch eine Beschaffung erfolgt. Wir hören von privaten Beschaffungen, das kann nicht das Ergebnis sein.
          Sofern es also bei euch vor Ort hier zu Problemstellungen kommen sollte, teilt uns dies bitte mit. In jedem Fall sollte das Land als gutes Beispiel voran gehen und überall dort, wo das Anbringen einer Plexiglas-Scheiben eine Schutzwirkung entfaltet, eine solche auch beschaffen.

        • Schutzmasken
          Nach uns vorliegenden Informationen hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine erste Teilmenge der Filtermasken geliefert, welche aktuell an die Polizeibehörden ausgeliefert werden. Zudem habe ich mich am 03.04.2020 an den Inspekteur gewandt und nach der Ausstattung der operativen Kräfte mit „Stoff- und Behelfsmasken“ gefragt. Die mediale Diskussion über die Tragepflicht von Stoffmasken hat auch in der Polizei zu Unsicherheit geführt. Einigkeit besteht insgesamt darüber, dass sog. OP-Masken in jedem Fall dem medizinischen Personal vorbehalten sein müssen.
          An uns wurde der Wunsch zum Tragen von Masken zur Mund-Nase-Bedeckung herangetragen, um sich und andere „besser“ zu schützen. Das MdI schließt sich den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts an. Nach den Ausführungen des RKI ist das Tragen von Stoff- und Behelfsmasken nicht zwingend erforderlich, insbesondere auch dann, wenn sie nicht regelmäßig ausgetauscht oder „gekocht“ gewaschen werden und die Gefahr besteht, die Maske mit den Händen „anzufassen“. Das MdI vertritt die Auffassung, dass die mit dem Tragen der Maske einhergehenden Gefahren eine „trügerische Sicherheit“ hervorrufen“, solange es keine Maskentragepflicht für alle Menschen in der Öffentlichkeit gibt.
          Wir haben unsere Forderung bereits artikuliert, dass dann für den Polizeibereich in genügender Anzahl Masken verfügbar sein müssen!


        Beamtenrechtliche und tarifrechtliche Fragestellungen

        Die Alltagsarbeit findet auch während der Bewältigung der Corona-Krise statt. Aus diesem Grund sind das MdI, die Polizeibehörden und die Personalräte aktuell auch mit der Organisation des aktuellen Versetzungsverfahrens befasst. Nach Mitteilung des MdI finden die Versetzungsmaßnahmen 2020 wie geplant statt. Dies bedeutet, dass alle Kollegen*innen zu den festgelegten Terminen zu ihren neuen Dienststellen versetzt bzw. umgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die Versetzungen aus der Landesliste, das Wechselwunschverfahren als auch die Zuweisung der Absolventen*innen der HdP. Ich wünsche an dieser Stelle allen betroffenen Kollegen*innen einen guten Start bei der neuen Behörde und Dienststelle.

        Auch das Beförderungsverfahren 2020 steht unmittelbar vor der Türe. Die Vorbereitungen laufen ebenfalls. Ob und wie die einzelnen Feierlichkeiten durchgeführt werden können, wird aktuell im Einzelnen geprüft. Dazu gehört auch die Frage nach der rechtswirksamen Übergabe der entsprechenden Beförderungs- bzw. Ernennungsurkunden.
        Wir werden euch zu den Alltagsthemen – wie gewohnt – auch weiterhin mit unseren Flugblättern, unseren Social-Media-Kanälen und über die Homepage informieren. Darüber hinaus stehen wir euch immer als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

        Mit Blick auf das anstehende Oster-Wochenende wünsche ich euch und euren Familien, dass ihr auch in der aktuellen Situation die Zeit und die Möglichkeit findet, ein schönes Fest im engsten Kreis eurer Liebsten zu verbringen.

        All denjenigen, die über die Ostertage aktiv im Dienst sind, wünsche ich ruhige Dienste.

        Zum praktischen Umgang mit all diesen Themen bitte ich euch ausdrücklich um Rückmeldungen. Gerne an mich persönlich (sabrina.kunz@gdp-rlp.de) oder an unsere GdP-Geschäftsstelle (gdp-rheinland-pfalz@gdp.de).

        Zudem sind wir auch über die Osterfeiertage unter den gewohnten Erreichbarkeiten (Mobilnummern und E-Mail-Erreichbarkeiten) für euch da.

        Eine Organisation, die nie schläft, verdient auch eine wache Gewerkschaft!

        In diesem Sinn: Bleibt bitte alle gesund und passt gut auf euch auf.


        Mit kollegialen Grüßen


        Sabrina Kunz
        Landesvorsitzende