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9. Mitgliederbrief anlässlich der „Pandemiebewältigung“

„Wir im Spannungsfeld zwischen Politik und Gesellschaft!“

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

viele Wochen sind vergangen, die Sommermonate haben wir infektionstechnisch innerhalb der Polizei ganz gut überstanden, gleichwohl die Zeit für uns alles andere als angenehm war und ist. Wir alle sind davon ausgegangen, dass dies mit dem Eintritt der dunklen Jahreszeit nicht so bleiben wird und nun ist klar: in allen Regionen unseres Landes steigen die Infektionszahlen so dramatisch an, dass zwischenzeitig alle Bereiche „rot“ sind. Das Robert-Koch-Institut spricht von einer sehr dynamischen und ernst zu nehmenden Lage.

Aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 28.10.2020:
„Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.“

Diese Entwicklung setzt sich auch in unseren Reihen fort. Täglich erreichen uns Meldungen darüber, dass Kolleginnen und Kollegen in Quarantäne oder Absonderung gehen müssen. Teilweise treffen diese Maßnahmen auch wieder ganze Dienstgruppen und Organisationseinheiten. Zudem seid auch ihr teilweise im Privaten von den Einschlägen betroffen.
Nach wie vor fordern wir uns ein, dass fortlaufend ein Ausgleich zwischen den dienstlichen Interessen und der Gesunderhaltung eines Jeden oder einer Jeden von uns im Vordergrund steht.

Wir haben mit unserem Flugblatt vom 14.10.2020 „Corona 2.0“ – die GdP hat klare Vorstellungen“ unsere Haltungen und Forderungen bereits deutlich artikuliert.
Wir wollen aus diesem Grund auch wieder den Versuch unternehmen, euch Antworten auf ganz zentrale Fragen zu geben, die uns alle gerade wieder sehr intensiv umtreiben.

Ich möchte jedoch noch eine Anmerkung vornweg schicken:

Kein Thema hat in jüngster Vergangenheit so sehr unsere Gesellschaft gespalten, wie dies derzeit die Corona-Beschränkungen tun. Nach wie vor verlieren sehr viele Menschen ihre Existenz, müssen Firmen ihre Pforten schließen und wird das gesellschaftliche Leben durch Regelungen eingeschränkt, deren Haltbarkeitswert aufgrund der Lage alles andere als vorhersehbar und berechenbar ist. Gerade die Kolleginnen und Kollegen der operativen Einheiten bekommen dies mehr und mehr zu spüren, indem sie im Einsatz angefeindet, angepöbelt, beleidigt und körperlich angegangen werden. Aus diesem Grund fordern wir auch weiterhin rechtssichere und verfassungskonforme Regelungen, damit wir diese im Einsatzfall auch selbstbewusst und rechtssicher durchsetzen können. Auf der anderen Seite fordern wir uns aber auch die nötigen gesundheits- und arbeitsschutztechnischen Maßnahmen und die Fürsorge ein, die wir benötigen, um auch weiterhin möglichst gesund durch die Pandemie zu kommen. Am Ende müssen und sollten wir alle an einem Strang ziehen. Wir werden das gemeinsam durchstehen.

Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO)

Seit 02.11.2020 ist die neue Verordnung in Kraft. Ihr findet die Verordnung und die aktuellen Auslegungshinweise unter folgendem Link: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/


Taktik / Personaleinsatz / Arbeitszeit

Seit Wochen unterstützt ihr im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe die Kommunen bei der Überwachung der Corona-bedingten Einschränkungen. Teilweise verfügen die Kommunen im Land über Personal, teilweise aber auch nicht. In jedem Fall ist die Stimmung in der Bevölkerung so unterschiedlich, dass es ohne die Amts- und Vollzugshilfe der Polizei nicht geht. Das haben die letzten Wochen und Monate wieder eindrucksvoll belegt. Insofern steht fest: „Wenn ihr ausfallt, geht das Licht aus!“; um es mit den Worten des Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, auszudrücken.
Aus diesem Grund geht es uns als GdP auch weiterhin darum, dafür zu sorgen, dass die Polizei insgesamt funktionsfähig bleibt und ihr gesund durch die Pandemie kommt.

Im Verlauf der letzten Woche wurde zwischen MdI und den Behörden darüber diskutiert und beraten, wie sich aufgrund der aktuellen Lage die bisherigen Maßnahmen im Dienstlichen gestalten müssen. Die durch das MdI erlassene „Handlungsorientierung CORONA-Virus (COVID-19 / SARS-COV-2)" wurde überarbeitet und ist seit Freitag, 30.10.2020 - 15:00 Uhr, in Kraft und wird durch die Behörden in eigener Zuständigkeit und Verantwortung umgesetzt.

Die wesentlichen Informationen, bzw. Neuerungen im Überblick:

    • Im MdI wurde mit Wirkung zum 26.10.2020 eine Koordinierungsgruppe Corona eingerichtet, welche sich montags und freitags zur Lagebesprechung zusammenfindet. Hier laufen alle Informationen zusammen. Einmal die Woche soll eine Telefonkonferenz mit den Behörden stattfinden, um sich über das aktuelle Infektionsgeschehen in der Polizei und Handlungserfordernisse auszutauschen.

    • Der Personaleinsatz und die Einsatzbewältigung „Corona“ fallen in die Zuständigkeit der Behörden. Landesweite Vorgaben zu Fragen der Arbeitszeit etc. wird es derzeit nach Vereinbarung des MdI mit den Behörden – aufgrund der regionalen und personellen Unterschiede - demnach nicht geben. Es soll vor Ort anhand der Lage und des Infektionsgeschehens reagiert werden. Setzt euch mit den Örtlichen Personalräten, den Gesamtpersonalräten und euren GdP-Vertretern vor Ort in Verbindung, sofern ihr hier Anmerkungen etc. habt. Wir sind auf eure Rückmeldungen angewiesen und werden auch weiterhin versuchen, für euch landesweite und einheitliche Regelungen in eurem Sinne herbeizuführen.

    • Unterstützung durch Kräfte der Abteilung 1 des PP ELT: Wir konnten es aufgrund der Erfahrungen der Monate im Frühjahr verhindern, dass es wieder zur Unterstützung der Präsidien in der Fläche durch die sog. „Raumschutzstreifen“ („144-er Maßnahme“) kommt. Die Unterstützung der Kräfte Bereitschaftspolizei soll in Halbgruppenstärke erfolgen. Dabei sollen Vermischungen möglichst vermieden, den Kräften natürlich Aufenthaltsräume und Sanitäreinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
      Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Priorisierung der Einsatzanlässe die Belastung und das Infektionsgeschehen in unseren Reihen berücksichtigt wird und bspw. allgemeine Verkehrskontrollen aktuell eine nachrangige Bedeutung haben.

    • Bezüglich der innerdienstlichen Maßnahmen orientiert sich die Polizei nach wie vor an dem Rundschreiben des MdI vom 06. August 2020, vom 25. September sowie vom 27. Oktober 2020, welche im Intranet verfügbar sind und aktuell bis Ende November Gültigkeit hat.
      Nach wie vor gilt: solltet ihr bei der Betreuung eurer Kinder oder Angehörigen aufgrund des Infektionsgeschehens Schwierigkeiten haben, so meldet euch bitte bei euren GdP-Vertretern oder Personalräten vor Ort.

    • Während in den Wirtschaftsbetrieben Hunderttausende von Menschen Kurzarbeit leisten oder bereits ihren Arbeitsplatz verloren haben, müssen auch wir in der Polizeiorganisation anerkennen, dass nicht alle dienstlichen Aktivitäten hoheitliche Tätigkeiten oder aufschiebbare Maßnahmen der staatlichen Daseinsvorsorge sind. Aus diesem Grund ist es auch richtig, dass alle dienstlichen Präsenzveranstaltungen zu prüfen und auf den minimal erforderlichen Umfang und Teilnehmerkreis zu beschränken sind. Dienstliche Sozialveranstaltungen sowie vergleichbare Veranstaltungen werden vorerst ausgesetzt. Regelmäßige Besprechungen und Zusammenkünfte im Rahmen der täglichen Aufgabenwahrnehmung sind auch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Weitere diesbezügliche Vorgaben ergeben sich aus der Handlungsorientierung in der aktuellen Fassung.

    • Dienstreisen sind auch weiterhin auf das unumgängliche Maß beschränkt. Bei der Durchführung privater Reisen gelten nach wie vor die allgemeinen Absonderungspflichten der Landesregierung. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Homeoffice und Telearbeit

Gem. Ziff. 6.8 der Handlungsorientierung ist die Möglichkeit der erweiterten Dienstverrichtung durch mobiles Arbeiten, Homeoffice und Telearbeit von den Dienststellen fortlaufend zu prüfen. Dabei ist nach dem Wortlaut der Handlungsorientierung neben der persönlichen Eignung der Mitarbeitenden die Geeignetheit der Tätigkeit entscheidend. Die persönliche Eignung der Mitarbeitenden steht während der Pandemiezeiten für uns in keinem Fall in Frage.
Diese Regelung muss dem aktuellen Infektionsgeschehen noch mehr angepasst werden.

Das Prinzip „gut ist nur, wer immer da ist!“, muss spätestens in den aktuellen Zeiten aus den Köpfen. Wir sagen: Gut ist, wer gesund und leistungsfähig ist; hierzu gehört auch Mut, die Kolleginnen und Kollegen mit Vertrauensvorschuss dort, wo es dienstlich möglich ist, von zu Hause oder flexibel arbeiten zu lassen.

In der Beschlusslage der Bundeskanzlerin und der MP/MP`innen vom 28.10.2020 hierzu:
„Bund und Ländern fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen.“
Der öffentliche Dienst und auch die Polizei können hier mit gutem Beispiel vorangehen und überall dort, wo es möglich ist, mobiles Arbeiten von zu Hause ermöglichen. Dass wir das können, haben wir bereits zu Beginn der Pandemie gezeigt. Aus diesem Grund fordert die GdP mehr Mut zur Innovation und Vertrauen, dass dies auch weiterhin auf hohem Niveau funktioniert.
Das Bereitstellen der finanziellen Mittel und der technischen Möglichkeiten ist Aufgabe des Dienstherrn, der diese bislang sehr gewissenhaft umsetzt. Wir motivieren: machen Sie weiter so! Die Gewährleistung vor Ort liegt in den Händen aller. Solltet ihr vor Ort auf Problemstellungen stoßen, so wendet euch an eure Personalräte oder GdP-Vertreter vor Ort.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Nach wie vor ist der Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz Aufgabe des Arbeitgebers bzw. des Dienstherrn und insofern hat dieser die Kosten für diese Maßnahmen zu tragen. Dies wird auch durch die Kanzlerin und die MP/MP´in in ihrem Beschluss vom 28.10.2020 so gesehen. Aus diesem Grund werden Standardausstattungsgegenstände nach wie vor zentral vom MdI beschafft, wie z.B. Masken, Desinfektionsmittel, Schutzausstattung. Dies gilt nicht für sog. „Plexiglasscheiben“. Diese sollen bei Bedarf durch die Behörden vor Ort beschafft werden.
Die Bedarfe und Verbrauchszahlen werden durch eure Behörden in einer zentralen Datei erfasst, welche vom MdI regelmäßig ausgewertet wird. Von dort erfolgt dann auch die Ersatzbeschaffung. Bei uns gehen nach wie vor Rückmeldungen darüber ein, dass Materialien nicht verfügbar sind und gemeldete Bedarfe nicht gedeckt werden. Aus diesem Grund legen wir euch ans Herz, eure Bedarfe permanent vorzutragen. Auch hier sind wir auf euer Feedback angewiesen.

Hygiene- und Desinfektionsplan

Seit Beginn der Pandemie wird durch das MdI der Hygiene- und Desinfektionsplan fortgeschrieben. Die aktuelle Version ist im Intranet abrufbar. Wie empfehlen euch dringend, den Hygiene- und Desinfektionsplan fortlaufend zu lesen.
Zudem haben wir mit Schreiben vom 16.07.2020 und mit Schreiben vom 14.08.2020 bei Minister Lewentz eine Gefährdungsbeurteilung Corona gefordert. Diese liegt zwischenzeitig vor und befindet sich aktuell auch in Überarbeitung. Die Ergebnisse werden fortlaufend in den Hygiene- und Desinfektionsplan eingearbeitet und bei der Beschaffung der Schutzausstattung berücksichtigt.

Umgang mit Erkrankungen (Auszug aus der aktuellen Handlungsorientierung)

  • Beschäftigte mit Symptomen
    Solltet ihr Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme jeglicher Schwere und einen nachweislichen Kontakt zu einem Infizierten innerhalb der letzten 14 Tage gehabt haben, ist von einer Dienst- und Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit auszugehen. Ihr dürft grundsätzlich so lange nicht zum Dienst erscheinen, bis das Vorliegen einer Corona-Infektion abgeklärt ist. In jedem Fall müsst ihr Kontakt zu dem Vorgesetzten und dem SPOC der Behörde aufzunehmen.

  • Beschäftigte ohne Symptome – aber Kontakt zum Infektionsfall
    Solltet ihr ohne Symptome sein, jedoch Kontakt zu einem bestätigt am Corona-Virus Erkrankten gehabt haben, so wendet euch über eure Dienststelle ebenfalls an den SPOC innerhalb eurer Behörde. Der SPOC meldet diese Fälle an den Polizeiärztlichen Dienst, welcher sich telefonisch zwecks Anamnese mit euch in Verbindung setzt. Der Polizeiarzt spricht dann eine Empfehlung über weitere Maßnahmen an euren Behördenleiter aus. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Telearbeit / mobiles Arbeiten / Homeoffice möglich ist.

  • Beschäftigte ohne Symptome – aber Kontakt mit nicht bestätigtem Verdachtsfall oder sonstige Zweifelsfälle
    Diese Fälle sind in jedem Fall auch über den SPOC der Behörde mit dem Polizeiärztlichen Dienst und dem Gesundheitsamt abzustimmen. Grundsätzlich bleiben Kontaktpersonen zu Kontaktpersonen nach den Vorgaben des RKI dienstfähig. Dies entscheidet jedoch im Einzelfall der Polizeiärztliche Dienst.

Teststrategie

Die Durchführung der PCR und Antigen-Tests (Schnelltestverfahren) wird im Einzelfall entschieden und abgestimmt, orientiert sich jedoch größtenteils an der Teststrategie der Gesundheitsämter. In Ergänzung zu den Gesundheitsämtern führt der PÄD in eigener Zuständigkeit PCR-Tests durch. Es werden jetzt auch Schnelltests zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs beschafft und eingesetzt. Alle weiteren Informationen hierzu könnt ihr in der aktuellen Handlungsorientierung nachlesen.

Wir sind mit dieser Verfahrensweise aufgrund der besonderen Bedürfnisse zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Polizei und aus Fürsorgegründen und Gründen des Gesundheitsschutzes nicht einverstanden, zumal das Infektionsgeschehen im dienstlichen Umfeld gerade deutlich zunimmt. Aus diesem Grund haben wir unsere Vorstellungen nochmals vorgetragen.

Konkret haben wir die Forderung erhoben, dass sowohl die Durchführung der PCR-Tests zu Beginn der Infektion als auch nach 14 Tagen, die Durchführung praktikabler Schnelltestverfahren, ein später durchzuführender Antikörpertest und eine nach entsprechender Verfügbarkeit durchzuführende Corona-Schutzimpfung Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind und der Dienstherr für die Kosten aufzukommen hat.

An unserer Haltung hat sich also nichts geändert. Jeden Tag, den wir in Unsicherheit und Quarantäne verbringen, fehlen Kräfte im Einsatz oder sind eure Familien „lahmgelegt“.
Es muss das Prinzip gelten: „schnell testen – viel präventiv testen!“ Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz und Gesundheitsschutz ist Menschenschutz!

Wir werden in dieser Sache nochmals Kontakt zu Prof. Dr. Plachter aufnehmen. Zudem soll nach unserem Kenntnisstand die Teststrategie insgesamt nochmals auf den Prüfstand gestellt werden. Auch hierzu halten wir auch auf dem Laufenden.

Schutzausstattung

In der aktuellen Handlungsorientierung heißt es:
„Soweit im Einzelfall bei Einsätzen im Zusammenhang mit Corona-Verdachtsfällen eine Unterschreitung des entsprechenden Mindestabstandes erwartet wird, ist nach Möglichkeit geeignete Schutzausstattung anzulegen.“

„Bei unklaren und unkalkulierbaren Lagen, bei denen der Kontakt mit Infektionsverdächtigen möglich erscheint, ist die Standard-Schutzausstattung (FFP2-Maske, Schutzbrille, Einweghandschuhe) vorgesehen. Die Alltagsmaske ersetzt die FFP2-Maske hierbei nicht.“

„Im Rahmen des Umgangs mit Corona-verdächtigen Personen oder Asservaten insbesondere anlässlich von Todesermittlungsverfahren, der Tatortarbeit, der Spurensicherung und erkennungsdienstlichen Behandlungen sollten Einweg-Schutzbekleidung mit Kapuze sowie Schutzhandschuhe gegen chemische und bakteriologische Risiken (DIN EN 374 und DIN EN 455, Material Nitrilkautschuk) getragen werden.“

Dies deckt sich auch mit den beratenden Aussagen von Prof. Dr. Plachter, der von Beginn an das Tragen der FFP2-Maske empfohlen hat, wenn es zu solchen Kontakten kommen kann.
Entscheidend ist demnach, dass die nötige Schutzausstattung auch vorhanden ist. Nach uns vorliegenden Informationen werden weitere 40.000 Stoffmasken beschafft, welche wieder zu je 3 Stück/pro Beschäftigten herausgegeben werden.
Daneben wurde eine Vielzahl an OP-Masken (an Reserve) und FFP2-Masken beschafft.

Die FFP2-Maske muss zur „Mann-Ausstattung“ – mindestens der operativen Kräfte – gehören und auf Vorrat für euch vorgehalten werden. Scheut euch also bitte nicht, die Masken auch im Einsatz zu nutzen. Wenn sie bei den Dienststellen oder wo auch immer „nur vorgehalten“ werden, können sie euch im Einsatz nicht schützen. Die Zeiten haben sich geändert: die Masken sind ausreichend verfügbar. Nach unserem Kenntnisstand soll es zu einer "Sonderlieferung" an Schutzausstattung kommen (insbesondere FFP2-Masken bzw. Persönliche Schutzausstattung). Die Behörden sind aufgerufen, ihren Bedarf bis heute Abend (02.11.2020) zu melden.

Solltet ihr vor Ort nach wie vor keine der genannten Masken für die Praxis verfügbar haben, wendet euch bitte an eure Personalräte oder GdP-Vertreter vor Ort.

Maskentragepflicht


Generell ist nun innerhalb der Dienstgebäude eine MNB zu tragen, mit Ausnahme der zugewiesenen Arbeitsplätze. Die Nutzung ist dann auch dringend geraten, wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch für die Nutzung von Fahrzeugen. Wir empfehlen euch auch hier, die Maske in jedem Fall zu tragen.

Nach Auskunft des Gesundheitsamtes Mainz wäre jeder, der mit im Dienst-Kfz. sitzt, als Kategorie 1 zu behandeln. Aus diesem Grund hat man von einer generellen Tragepflicht der MNB in Dient-Kfz. abgesehen und es bei einer dringenden Empfehlung belassen.

Luftreinigungsgeräte

Nach unserem Kenntnisstand werden durch das MdI aktuell keine Luftreinigungsgeräte beschafft. Wir befinden uns derzeit in Abklärung über die Wirksamkeit solcher Gerätschaften und werden auch dies mit Prof. Dr. Plachter und dem MdI erörtern. Sofern die Geräte einen verlässlichen Schutz bieten, werden wir uns für die Beschaffung der Geräte einsetzen.

Pandemie-Dienstvereinbarung?

Wir arbeiten derzeit an einer Pandemie-Dienstvereinbarung, welche Regelungen zur Absonderung, Arbeitszeit, Urlaub, Notbetreuung, flexiblen Arbeitsformen (Telearbeit, Homeoffice, mobiles Arbeiten etc.), Durchführung von Testverfahren, Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes etc. in einem Rahmen für die Polizei Rheinland-Pfalz regeln soll. Darin wollen wir die Gültigkeit auch auf die Dauer der Pandemie (so lange wie diese auch dauern mag) festlegen. Wir werden im Anschluss den Hauptpersonalrat Polizei darum bitten, mit dem MdI über den Entwurf ins Gespräch zu kommen und auf dieser Grundlage möglichst schnell eine Vereinbarung herbeizuführen. Wir hatten uns dies zu Beginn der Pandemie bereits eingefordert. Da jedoch kaum ein Betrieb und nach unserem Kenntnisstand auch kein Bereich des Öffentlichen Dienstes über eine solche Vereinbarung verfügt, werden wir jetzt selbst einen Entwurf entwickeln.

Covid-19: ein Dienstunfall?

Wir hatten bereits zu Beginn der Pandemie-Bewältigung nach der Anerkennung einer Covid-19 Erkrankung als Dienstunfall gefragt.

Die Schadensregulierungsstelle der ADD hat diese Frage mit einer Mail vom 7. Oktober 2020 wie folgt beantwortet: „Die Anerkennung eines Dienstunfalls (…) wird in aller Regel abzulehnen sein.“
Die Schadensregulierungsstelle weist jedoch auf eine Entscheidung im Einzelfall hin und darauf, dass es in besonderen Fallkonstellationen durchaus auch zu einem anderen Ergebnis führen könnte.

Auf die Frage, ob Covid-19 als Berufskrankheit anerkennt werden könnte, antwortet die ADD, dass unter Umständen eine solche Anerkennung in Betracht kommen könnte. Auch hier wird es im Wesentlichen auf die konkreten Umstände der Einzelfälle ankommen und darauf, ob die Tätigkeit des Betroffenen der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße (wie z.B. im Gesundheitsdienst) besonders ausgesetzt war.
Übersetzt bedeutet dies, dass das Infektionsrisiko bei Polizeibeamtinnen und -beamten nicht nur relativ erheblich höher sein muss als das Risiko bei der Durchschnittsbevölkerung, sondern diese Berufsgruppe müsste absolut betrachtet auch einer hohen Infektionsgefahr ausgesetzt sein. Beides bemisst sich nach Auffassung der ADD anhand zweier Faktoren: des Grades der Durchseuchung im Tätigkeitsumfeld des Beamten und der Übertragungsgefahr bei der konkreten Tätigkeit.

Unsere Bewertung hierzu:
Richtig ist, dass oftmals kein Dienstunfall (im eigentlichen Sinne) anerkannt werden kann, da der Nachweis, dass die Beamtin / der Beamte sich an einem bestimmten Ort zu einem konkreten bestimmbaren Zeitpunkt infiziert hat, nicht gelingt.

Für Polizeibeamtinnen und – beamte kann dies z.B. nach einem Widerstand gelingen, wenn der Proband untersucht wird und eine Infektionskrankheit festgestellt wird und der Beamte / die Beamtin infiziert ist. Liegt ein dokumentierter Einsatz mit einem an Covid-19 erkrankten Probanden / einer Probandin vor (mit oder ohne Widerstand), dann sehen wir die Möglichkeit der Anerkennung.
Die Anerkennung als Dienstunfall über die Berufskrankheit ist nur scheinbar einfacher. Tatsächlich muss die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion im Dienst mindestens zweifach höher sein als dies normal und typischerweise in der Gesamtbevölkerung der Fall ist.

Letzten Endes kommt es auf den Einzelfall an, also unser Praxistipp für euch: dokumentiert euch alles nachweisbaren Kontakte zu Infizierten im Dienst mit örtlicher und zeitlicher Zuordnung!

Hochschule der Polizei

Der Wechsel zwischen Online- und Präsenzstudium an der HdP hat sich – nicht zuletzt aufgrund des dortigen Sonderhygieneplans – bewährt. Daraus ergeben sich jedoch besondere Herausforderungen:

    • Das Tagungszentrum und die Sporthalle sind als Großraumhörsäle für je drei Studiengruppen ausgestattet. Die letzte Vorlesung endet um 19:10 Uhr. Teilweise werden Online-Veranstaltungen und Vitero-Vorlesungen bis in die späten Abendstunden angeboten. Dies stellt eine zunehmende Belastung für die Studierenden und die Lehrenden dar.
    • Zudem stehen die Sportstätten für sportliche Aktivitäten nicht zur Verfügung, sodass eine Vorbereitung auf die anstehenden Leistungsprüfungen erschwert sein wird.
    • Die HdP braucht dringend weitere Hörsaalkapazitäten, wobei hierzu auch mobile Übergangslösungen als Container oder hochwertige Zeltvarianten Alternativen sein könnten.
    • Die Vermittlung praktischer Ausbildungsinhalte kann nicht online erfolgen. Die aktuellen Diskussionen über die Polizei zeigen, wie wichtig es ist, handlungssicher zu sein. Festnahmetechniken, Durchsuchungen und die Routine im Umgang mit den persönlichen Einsatzmitteln erfordern zwingend einen persönlichen Kontakt zwischen Trainer/Trainerin und Studierenden. Hierzu fordern wir für die HdP eine stets vorrätige Schutzausstattung zur Einhaltung bestmöglicher Hygienebedingungen.

Durch die Abteilungsleitung Polizei wurde uns bereits zugesagt, hierüber zeitnah ins Gespräch zu kommen.

Nach unserem Kenntnisstand ist bis auf weiteres der Fortbildungsbetrieb (in Präsenz) auf das unumgänglich notwendige Maß begrenzt.

Das war es wieder zu den wesentlichen Sachständen. Wir halten euch auf dem Laufenden!

Bleibt weiterhin gesund und passt gut auf euch auf.

Mit kollegialen Grüßen

Sabrina Kunz
Landesvorsitzende
Wir alle setzen uns dafür ein, dass die Polizei funktionsfähig ist und dass wir alle sicher und gesund nach Hause kommen.