Die Bezirksgruppe Koblenz informiert
Änderung der Urlaubsverordnung
Die Änderung findet erstmals auf den Verfallszeitpunkt des laufenden Kalenderjahres Anwendung. Resturlaub aus dem Jahr 2016 verfällt damit zum 31. Oktober 2017.
Diese beamtenrechtliche Übertragungsfrist wird nach dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 10. Mai 2017 - P 2100/26 A - 417 - für die Tarifbeschäftigten des Landes übertariflich angewandt.
Diese beamtenrechtliche Übertragungsfrist wird nach dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 10. Mai 2017 - P 2100/26 A - 417 - für die Tarifbeschäftigten des Landes übertariflich angewandt.