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Die Bezirksgruppe Koblenz informiert

Änderung der Urlaubsverordnung

Koblenz.

Am 9. Mai 2017 ist die Dreizehnte Landesverordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung vom 2. Mai 2017 (GVBI. S. 96) in Kraft getreten. Mit dieser Änderungsverordnung wurde der in § 11 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 der Urlaubsverordnung (UrlVO) geregelte regelmäßige Verfallszeitpunkt für Urlaub der unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamten vom 30. September auf den 31. Oktober des Folgejahres verlegt.

Die Änderung findet erstmals auf den Verfallszeitpunkt des laufenden Kalenderjahres Anwendung. Resturlaub aus dem Jahr 2016 verfällt damit zum 31. Oktober 2017.
Diese beamtenrechtliche Übertragungsfrist wird nach dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 10. Mai 2017 - P 2100/26 A - 417 - für die Tarifbeschäftigten des Landes übertariflich angewandt.