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Pressemitteilung

Die GdP Rheinland-Pfalz appelliert an die Mitglieder des Untersuchungsausschusses und fordert eine achtsame Aufklärung der Abläufe in der Flutnacht

Mainz.
Kunz: „Aus Rücksicht auf die Betroffenen im Ahrtal und alle die Menschen, die während und nach der Naturkatastrophe ihr Leben riskiert haben, um Menschenlebe zu retten und zu helfen, appelliere ich an die parlamentarischen Vertreterinnen und Vertreter, die inhaltliche Aufbereitung und Debatte über die Aufklärung der Katastrophennacht wieder im Untersuchungsausschuss zu führen.“
Unabhängig davon unterstützt auch die GdP die sachorientierte Aufklärung politischer Verantwortlichkeiten in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Im Raum steht der Vorwurf, dass Behörden bei der Rettung von Flutopfern teils zu wenig abgestimmt und zu spät gehandelt haben könnten. „Wir fordern bei diesem sensiblen Thema einen besonders achtsamen Umgang mit Vorwürfen und vorschnellen Deutungen“, ergänzte die GdP-Landeschefin.

Landeschefin Kunz kritisiert jedoch, dass die Aufklärung nach dem Umfang der Verantwortung der politisch Verantwortlichen sachorientiert erfolgen muss und keinen Raum für Spekulationen lassen darf. Die Betroffenen und all diejenigen, die im Einsatz waren und ihr Leben riskiert haben, verdienen eine würdevolle und wertschätzende Aufklärungsarbeit.

GdP-Landesvorsitzende Kunz sagte: „Die Frage der Öffentlichkeit, ob und wann das Videomaterial der Polizeihubschrauberstaffel dem Innenministerium vorlag, ist berechtigt. Rein aus polizeilicher Sicht waren die Videos in der Nacht nicht mehr entscheidend für die polizeiliche Lagebewertung. Eine Polizeiführung müsse in einer Katastrophe rasch alle nötigen Informationen, wie auch Hubschrauberfilme für ein fundiertes Lagebild für schnellstmögliche Entscheidungen zusammentragen und dann handeln. Wenn aber im weiteren Verlauf neue Infos vorliegen würden, sei es verständlich, wenn mitten im Katastrophenfall das vorherige Videomaterial nicht mehr beachtet werde, weil es die alten Aufnahmen für die polizeiliche Lagebewertung nicht mehr relevant sind. „Das mag für die Arbeit des Untersuchungsausschusses, der einen parlamentarischen Aufklärungsauftrag mit einer anderen Fokussierung hat, anders zu beurteilen sein“, erklärte Kunz. Die GdP-Landeschefin appelliert aus diesem Grund an die parlamentarischen Vertreterinnen und Vertreter, die inhaltliche Auseinandersetzung wieder in den Untersuchungsausschuss zu tragen.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Landesvorsitzende Sabrina Kunz gerne zur Verfügung: sabrina.kunz@gdp-rlp.de bzw. 0175/4143603.