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Aktueller Stand zur Petition Polizeizulage

Stefanie Loth: „Die Öffentlichkeit steht hinter uns - zufrieden sind wir mit der bisherigen Verfahrensweise allerdings nicht!“

Mainz.

Ihr erinnert euch sicherlich: Weil unsere Aktivitäten zur Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage bisher nicht zum Erfolg geführt haben, hat der Vorsitzende des Fachausschusses Beamten-und Besoldungsrecht, Marco Christen, eine öffentliche Petition gestartet.

Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Petition inhaltlich Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und das Anliegen und dessen Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion dient. Als solche wurde unsere Petition nach Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, anerkannt und auf der Homepage der Bürgerbeauftragten im November letzten Jahres veröffentlicht.

Dann wurde die Mitzeichnungsmöglichkeit durch die Neugestaltung der Homepage der Bürgerbeauftragten mehrere Tage unterbrochen, die Frist bis zum 22.12.2022 verlängert. Es kamen mehr Unterschriften zustande als bei jeder anderen Petition im Land. 7.346 Menschen drückten ihre Unterstützung unserer Forderung aus, dass diese Zulage dringend angepasst werden muss. Für eine rein polizeispezifische Petition ist das alle Erwähnung wert, denn das zeigt, dass die Öffentlichkeit unsere Forderung unterstützt.

Nun haben wir erfahren, dass die Petition am 24.01.2023 in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses aufgerufen wurde und von dort gleich an den Haushalts-und Finanzausschuss verwiesen worden sein soll.

Zu den Fakten:
Gemäß § 80 Abs. 3a der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz erfolgt eine Anhörung des Petenten (in unserem Fall Marco Christen) oder einer Vertrauensperson in öffentlicher Sitzung, wenn mind. 2.500 Unterschriften vorliegen (also in unserem Fall deutlich übertroffen). Mit der Mehrheit seiner Mitglieder kann der Petitionsausschuss beschließen, dass von einer Anhörung abgesehen wird oder die Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung stattfindet. Behandelt wurde die Petition in der nicht-öffentlichen Sitzung am 24.01.2023 unter TOP 7t. Marco Christen wurde dazu nicht eingeladen.

Wir haben berechtigte Zweifel, dass mit der Petition sach- und fachgerecht umgegangen wurde. Marco Christen wird aus diesem Grund mit dem Petitionsausschuss in Kontakt treten.

Die Bewertung von Steffi Loth, der Zuständigen im geschäftsführenden Landesvorstand hierzu:

„Man kann sich die Petitionen auf der Homepage der Bürgerbeauftragten ansehen. Viele Petitionen bleiben sehr klein und werden von einer bis zu vier Personen mitgezeichnet. Da muss doch die Zahl 7.346 ins Auge stechen!
Mir fehlt der Glaube daran, dass der Haushalts- und Finanzausschuss nun anders mit der Petition umgeht, wie nach erfolgter Anhörung im Sommer 2022 bei der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Denn auch hier haben die Argumente der Expertinnen und Experten, auch unserer Landesvorsitzenden Sabrina Kunz, klar für die Abschaffung gesprochen. Dennoch hat sich nichts geändert. Kein Wunder also, dass es jüngst auch hierzu eine Petition gibt.“


Die Petition zur Polizeizulage könnt ihr hier weiterverfolgen:
https://www.diebuergerbeauftragte.rlp.de/petition/erhoehung-und-ruhegehaltsfaehigkeit-der-polizeizulage/.
Wir halten euch jedoch auch auf dem Laufenden.


Die im Zitat erwähnte Petition zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale könnt ihr hier mitzeichnen:
https://www.diebuergerbeauftragte.rlp.de/petition/ersatzlose-abschaffung-der-kostendaempfungspauschale-kdp-und-entsprechende-aenderung-der-beihilfeverordnung-und-des-landesbeamtengesetz/.
Es geht um die Belange der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, also macht mit!