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Absage durch die Ministerpräsidentin

Ansparen von Urlaub zur Kinderbetreuung

Mainz.

Ende Oktober hat der Landesbezirk Rheinland-Pfalz auf dem Landesdelegiertentag einem Antrag zugestimmt, welcher sich mit dem Ansparen von Urlaub zur Kinderbetreuung befasst. Es wurde der Beschluss gefasst, dass sich der Landesvorstand für eine Übernahme der entsprechenden Regelung aus dem Beamtenbereich für den Tarifbereich einsetzen soll. Diese ist in der Urlaubsverordnung für Beamtinnen und Beamte in § 11 a schon lange geregelt. Sie sieht in der Hauptsache vor, dass Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, zur Kinderbetreuung angespart werden kann, wenn ein Kind unter 12 Jahren zu betreuen ist.


Bereits auf dem Landesdelegiertentag 2014 wurde ein entsprechender Beschluss gefasst und der Fachausschuss Tarif hat sich der Thematik angenommen, hierzu haben wir mehrfach berichtet. In mehreren Antwortschreiben des Finanzministeriums und des Familienministeriums wurde argumentiert, dass man solch eine Regelung nicht ohne Zustimmung der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) umsetzen könne. Auch wurde der Vorwurf erhoben, dass Seitens der Gewerkschaften diese Thematik bis dato in keiner Tarifrunde als Forderung aufgestellt wurde.

In der Tarifrunde 2017 wurde genau diese Forderung durch die Gewerkschaften aufgestellt. Im Hinblick auf einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst und einen familienfreundlichen Arbeitgeber sollte diese Forderung eigentlich keinen Diskussionspunkt darstellen, wurde jedoch von der Arbeitgeberseite schnell aus dem Forderungskatalog gestrichen.

In einem erneuten Schreiben an die Ministerpräsidentin Malu Dreyer wurde die Forderung abermals an die Landesregierung herangetragen. Diese war verbunden mit dem Vorschlag, eine Regelung im Land herbeizuführen und diese Vorgehensweise von der TdL bestätigen zu lassen. Beispiele für diese Vorgehensweise gibt es in anderen Ländern.

Die Ministerpräsidentin Malu Dreyer erteilt in ihrem Antwortschreiben dem Vorhaben jedoch eine klare Absage. Als Argument wird die Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst aufgeführt, verbunden mit dem Hinweis, dass kein anderes Land solch eine Regelung für Tarifbeschäftigte übernommen hat.

René Klemmer, stellvertretender Landesvorsitzender:

"Die Antwort der Ministerpräsidentin macht mich sprachlos. Als Argument die Einheitlichkeit im öffentlichen Dienst heranzuziehen, ist äußerst befremdlich. So ist die Einheit im öffentlichen Dienst seit Jahren dahin, und das haben wir den Arbeitgebern zu verdanken. Die Konkurrenzsituation im öffentlichen Dienst ist derzeit so groß wie noch nie, und wir können mit Bund und Kommunen schon lange nicht mehr mithalten. Man lässt eine große Chance verstreichen und sollte das Motto "familienfreundliche Arbeitgeber" nicht nur auf Briefköpfe drucken, sondern es auch mit Leben füllen. Das Land Berlin ist mit einer übertariflichen Verbesserung für die Tarifbeschäftigten an die TdL herangetreten und setzt diese um. Es scheinen also nicht alle Bundesländer die Einheitlichkeit zu leben. Wir geben uns nicht zufrieden und werden an der Sache weiterhin dran bleiben."