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GdP fordert Aufstockung der Einsatzverpflegung

Mainz.

In der Folge des Einsatzes aus Anlass der Beerdigung des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl hat sich die GdP intensiv an der Nachbereitung beteiligt und fordert, umgehend mehr Mittel für die Einsatzverpflegung zur Verfügung zu stellen.

Von vorn: Beim Beerdigungs-Einsatz des PP Rheinpfalz rund um Speyer, an dem Kolleginnen und Kollegen aus ganz RLP teilnehmen durften, wurde zum wiederholten Male massiv Kritik an den überlangen Arbeitszeiten und der Verpflegung geäußert. Insbesondere die Personalräte aus Koblenz meldeten sich zu Wort, aber auch beim PP RP gingen eine Reihe von Kritiken aus dem Land ein.

Während sich das PP RP mit den Einsatz-Abläufen und den Zeitansätzen in der Nachbereitung befasste, traf sich bei der Bereitschaftspolizei eine kleine Gruppe, die die teils harsche Kritik an der Verpflegung aufklären sollte.

Eine ganze Serie von Problemen rund um diesen Einsatz wurde benannt:

- die extrem kurze Vorbereitungszeit für die Einsatzplanung,
- die fortwährenden und kurzfristigen Umplanungen der Trauerfeierlichkeiten,
- die Vielzahl der Einsatzorte,
- der parallel laufende Einsatz beim G20 in Hamburg,
- die wegen G20 extrem angespannte Kräftelage,
- das Problem der Einhaltung von Kühl- und Wärmeketten,
- die Anlieferung von einem Lunchbeutel pro Tag, auch bei langen Einsätzen.

Das sind Erklärungen, aber für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen kein Trost.

Die Lunchbeutel wurden frühmorgens verpackt und an Kräfte des PP RP übergeben. Der Beutel beinhaltete Waren im Wert von 6,05 € - das ist die klägliche Summe, die die BePo für den Einsatz zur Verfügung hatte. Die 6,05 € kommen wie folgt zustande: Der normale Verpflegungssatz in den Unterkünften beträgt – nur für den Warenanteil – 2,85 € (Mittag- und Abendessen). Bei Einsätzen wird dieser Satz um 50 % auf 4,05 € erhöht und auf Anordnung um einen „Erfrischungszuschuss“ von 2 € ergänzt.


FAZIT:

1. Der Inhalt ist zu wenig für die gesamte Dauer des Einsatzes.
2. Die Waren sind von einfachster Qualität und ohne Abwechslung und
3. Nach X Stunden im Einsatzfahrzeug sind die Lebensmittel unansehnlich bis eklig.

In anderen Ländern greift man auf Caterer zurück. Die Kolleginnen und Kollegen sind mit deren Qualität und der Menge sehr unzufrieden. Wenn alles funktioniert ist unsere eigene Versorgung um Längen besser! Die auf den ersten Blick (!) günstigeren Preise werden in anderen Ländern durch den Verzicht auf Qualität, Menge und auf dem Buckel der Löhne der Beschäftigten bewirkt.

Die Kolleginnen und Kollegen der BePo haben ihr Bestes mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln getan. Gerne hätten sie auch ihre mobilen Verpflegungsküchen in Gang gesetzt, um vor Ort eine warme Mahlzeit anzubieten – aber alle verfügbaren Küchen und das dazu gehörende Personal waren bereits in Hamburg…

Bereits auf dem GdP-Landesdelegiertentag auf dem Hahn im Jahr 2014 wurde ein Antrag einstimmig verabschiedet, der die Erhöhung der Verpflegungssätze fordert. Geschehen ist bisher nichts.
Wir wiederholen aus dem aktuellen Anlass unsere Forderungen erneut!
Konkret:
    - Die Systematik der Einsatzverpflegung muss beibehalten werden.
    - Den Einsatz von fremden Caterern lehnen wir kategorisch ab.
    - Die Verpflegungssätze müssen dem Bedarf entsprechend angehoben werden.
    - Die BePo muss in die Lage versetzt werden, auf die besonderen Bedingungen der unterschiedlichen Einsätze angemessen zu reagieren.

Längerer Einsatz – bessere Verpflegung!

Grundsätzlich gilt: Nach 8 Stunden Arbeitszeit ist Schicht im Schacht. Jede darüber hinausgehende Arbeitszeit ist von übel. Genau so sieht es auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie.

In Einzelfällen sind Arbeitszeiten bis 10 Stunden zulässig, im Ausnahmefall auch bis 12 Stunden. Allerdings schreibt die EU-Richtlinie vor, dass der Arbeitgeber bei überlangen Arbeitszeiten für einen Ausgleich der Belastung sorgen muss.

Hier setzt die GdP an:
Dauert der Einsatz erkennbar über 8 Stunden, muss der Erhöhungssatz für die Einsatzverpflegung von 50 % auf 75 % angehoben werden. Dauert er über 10 Stunden, muss er auf 100 % steigen.

Dauert der Einsatz mehrere Tage am Stück, so wie zuletzt in Hamburg, muss der Verpflegungssatz ebenfalls um 100 % aufgestockt werden, damit die Einsatzversorgung abwechslungsreiches Essen zur Verfügung stellen kann.

Die Verpflegung muss ausreichend, abwechslungsreich und von hoher Qualität sein.

Jeder von uns weiß, dass auch Arbeitszeiten von ununterbrochen über 12 Stunden notwendig werden können – dafür sind wir alle genug unserem Berufsethos verpflichtet. Dennoch hat der Arbeitgeber die Pflicht für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten zu sorgen! Eigentlich ist es eine Schande, dass man sich für derart lange Arbeitszeiten wappnen muss.

Jetzt ist Zeit zum Handeln:

> Rauf mit dem Verpflegungssatz!
    > Guter Einsatz braucht gesunde und vielfältige Ernährung.


    Der Landesvorstand