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Pressemitteilung

GdP zu Autokorso bei Hochzeitsfeiern

Mainz.

Aufgrund diverserer Presseanfragen zur Thematik "Autokorso bei Hochzeitsfeiern" äußert sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz wie folgt:


"Wir haben aktuell die Problemlagen, mit denen die Kolleginnen und Kollegen u.a. in NRW konfrontiert sind, rund um die Autokorsos bei Hochzeitsfeiern, noch nicht. Dass das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen bei weit über 100 Fällen dieser Art in den vergangenen Monaten nun mit einem Flyer für Hochzeitsgesellschaften und anderen Maßnahmen reagiert, ist aus der Entfernung betrachtet nachvollziehbar. Dies hören wir auch aus anderen Bundesländern", so die Landesvorsitzende Sabrina Kunz.

Es kommt auch in Rheinland-Pfalz immer mal wieder vor, dass im Zuge von Hochzeitsfeiern Autokorsos gebildet werden, die bislang jedoch ohne große Vorkommnisse über die Bühne gegangen sind. Ähnlich ist dies immer mal wieder auch bei Fußballspielen festzustellen. So lange sich dies im Rahmen der Straßennutzung bewegt, niemand gestört, genötigt oder sonst gefährdet wird, ist dies aus Sicht der GdP in Ordnung.
Neu ist das in anderen Bundesländern beobachtbare in Teilen aggressive und nötigende Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Sperren von Fahrbahnabschnitten, das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen. Die Tatsache, dass sich Passantinnen und Passanten während der Fahrt auf Fahrzeugdächer setzen, geht mit erheblichen Gefahren für das Leben und die Gesundheit einher.

"Solche Verhaltensweisen", so die Landeschefin Sabrina Kunz, "sind schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und spätestens hier hört der Spaß auch auf."

In solchen Situationen wird die Polizei auch in Rheinland-Pfalz konsequent einschreiten, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verfolgen und präventive Maßnahmen treffen müssen. Das kann von Personalienfeststellungen, Platzverweisen, der Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen, Strafanzeigen nach dem Waffengesetz etc. reichen. Auch eine Mitteilung an die Führerscheinstelle bei den Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zur Überprüfung der Fahreignung und -tauglichkeit kann eine Option in diesen Fällen sein. Zudem kann die Straßenverkehrsbehörde in den Fällen, in denen die Straße „zweckentfremdet“ genutzt wird, ein sattes Bußgeld verhängen."
Ein konsequentes Einschreiten kann in diesen Fällen auch dazu führen, dass die Polizei die Fahrzeuge beschlagnahmt.

"Dass es vereinzelt, insbesondere bei türkischen Hochzeitsfeiern, zu diesen Vorkommnissen kommt", so Kunz, "sollte nicht zu einer „kulturellen Verurteilung“ führen." Solche Verhaltensweisen würden auch in der Türkei nicht geduldet. Am Ende gehe es um die Verkehrssicherheit und wer sich an die Regeln nicht halte, der müsse mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.