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Beförderungen 18. Mai 2019:

Konzeption liegt vor

Mainz.

Die Vorgaben für das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2019 hat das MdI an die Polizeibehörden gesandt. Damit wird dokumentiert, dass im nächsten Jahr Beförderungen stattfinden werden. Da sich der Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 gerade in der Beratung befindet, kann zu Beförderungszahlen und Beförderungsbudget noch nichts gesagt werden. Die GdP wird in ihrer Stellungnahme zum Haushalt daraufhin weisen, dass es zwingend erforderlich ist das Budget anzuheben.



Ausbildungs- und prüfungsfreier Aufstieg in das dritte Einstiegsamt (bisher gehobener Polizeidienst)

An dem Ausbildungs- und prüfungsfreien Aufstieg (früher Bewährungsaufstieg) in
das dritte Einstiegsamt können alle Polizeibeamtinnen und -beamten teilnehmen, sofern sie die gem. § 19 Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVO Pol) genannten Voraussetzungen erfüllen.

Beförderungen zu A 10 POK/KOK

Bachelor/FH/ASA für einen Teil derjenigen, die sich mindesten 3 Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 bewährt haben. Der Beginn der Wartezeit ist das Ende der Probezeit.
Ein Teil der Absolventinnen und Absolventen der Hochschule der Polizei, der sich am Beförderungstag mindestens 2 Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat und mit der relativen Note "A" (ECTS) das Bachelorstudium bzw. das jeweilige Fachhochschulstudium mit mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher noch keine Anrechnung der Abschlussnote auf laufbahn- bzw. statusamtsbezogene Zeiten erfolgt sein.
Bewährungsaufstieg für einen Teil derjenigen, die sich mindestens 4 Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 bewährt haben.


Beförderungen zu A 11 KHK/PHK

Bachelor/FH/ASA für einen Teil derjenigen, die sich mindestens 3 Jahre in der A 10 bewährt haben.
Bewährungsaufstieg für einen Teil derjenigen, die sich mindestens 4 Jahre in der A 10 bewährt haben.

A 12 und A 13

Für die Bereiche A 12 und A 13 sind die Behörden aufgerufen Funktionsbindungen zu unterbreiten. Die Wartezeiten betragen jeweils 3 Jahre.

A 14 und A 15

Bei der Beförderung zu A 14 beträgt die Wartefrist 4 Jahre 6 Monate.
Beförderungen ab A 15 und höher erfolgen funktionsbezogen durch MdI oder Staatskanzlei.

Verwaltung

Auch hier gelten Mindestwartezeiten von jeweils drei Jahren bzw. bei Bewerberinnen und Bewerbern des Verwendungsaufstiegs von vier Jahren.
Im Bereich der Beförderung nach A 10 gelten die besonderen Regelungen für Absolventinnen und Absolventen des Bachelor- sowie des Fachhochschulstudiums entsprechend.


GdP: Zeit für eine Neubewertung des Polizeiberufes

Die Vorgaben und Voraussetzungen für den Zugang zu den einzelnen Beförderungsämtern wurden aus den Vorjahren übernommen.

GdP-Vize Heinz-Werner Gabler: Die Polizei leistet hervorragende Arbeit. Berförderungszahlen und Budget müssen angehoben werden. Außerdem ist es an der Zeit, endlich eine Neubewertung vorzunehmen. Di A 10 muss Einstiegsamt werden. Nur so lassen sich Beurteilungsmarathons vermindern.

Beförderungszahlen oder -quoten für die einzelnen Gruppen werden voraussichtlich im Februar 2019 veröffentlicht werden.