Zum Inhalt wechseln

Beförderungen 18. Mai 2020

Konzeption liegt vor

GdP: Budget reicht nicht

Mainz.

Das MdI hat die Vorgaben für das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2020 an die Polizeibehörden gesandt. Damit wird dokumentiert, dass im nächsten Jahr Beförderungen stattfinden werden. Jedoch wird das Budget von 2,5 Mio. Euro nicht ausreichen, die Beförderungszahlen des Jahres 2019 zu halten. Dies ist bedingt durch die gute Besoldungsentwicklung 2018-2021.



Ausbildungs- und prüfungsfreier Aufstieg in das dritte Einstiegsamt (bisher gehobener Polizeidienst)

An dem ausbildungs- und prüfungsfreien Aufstieg (früher Bewährungsaufstieg) in
das dritte Einstiegsamt können alle Polizeibeamtinnen und -beamten teilnehmen, sofern sie die gem. § 19 Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVO Pol) genannten Voraussetzungen erfüllen.

Beförderungen zu A 10 POK/KOK

Bachelor/FH/ASA: Ein Teil derjenigen, die sich mindesten 3 Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 bewährt haben. Der Beginn der Wartezeit ist das Ende der Probezeit.
Ein Teil der Absolventinnen und Absolventen der Hochschule der Polizei, der sich am Beförderungstag mindestens 2 Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat und mit der relativen Note "A" (ECTS) das Bachelorstudium bzw. das jeweilige Fachhochschulstudium mit mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher noch keine Anrechnung der Abschlussnote auf laufbahn- bzw. statusamtsbezogene Zeiten erfolgt sein.
Bewährungsaufstieg: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens 4 Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 bewährt haben.

Beförderungen zu A 11 KHK/PHK

Bachelor/FH/ASA: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens 3 Jahre in der A 10 bewährt haben.
Bewährungsaufstieg: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens 4 Jahre in der A 10 bewährt haben.

A 12 und A 13

Für die Bereiche A 12 und A 13 werden zum ersten Mal Funktionsbindungen vom MdI aufgeführt, die als anerkannt gelten. Darüber hinaus sind die Behörden aufgerufen weitere Funktionsbindungen zu unterbreiten. Die Wartezeiten betragen jeweils 3 Jahre.

A 14 und A 15

Bei der Beförderung zu A 14 beträgt die Wartefrist 4 Jahre 6 Monate.
Beförderungen ab A 15 und höher erfolgen funktionsbezogen durch MdI oder Staatskanzlei.

Verwaltung

Auch hier gelten Mindestwartezeiten von jeweils drei Jahren bzw. bei Bewerberinnen und Bewerbern des Verwendungsaufstiegs von vier Jahren.
Im Bereich der Beförderung nach A 10 gelten die besonderen Regelungen für Absolventinnen und Absolventen des Bachelor- sowie des Fachhochschulstudiums entsprechend.

GdP: Zeit für eine Budgeterhöhung.

Die Vorgaben und Voraussetzungen für den Zugang zu den einzelnen Beförderungsämtern wurden aus den Vorjahren übernommen.

GdP-Vize Heinz-Werner Gabler: "Die A 10 muss Einstiegsamt werden. Nur so lassen sich Beurteilungsmarathons vermindern und Abwanderungen verhindern.
Bei steigender Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern müssen auch die Beförderungszahlen steigen."

Beförderungszahlen oder -quoten für die einzelnen Gruppen werden voraussichtlich Anfang 2020 veröffentlicht werden.

GdP-Vize Steffi Loth: "Bei einem gleichbleibenden Beförderungsbudget und bei gleichzeitiger Verteuerung der einzelnen Beförderung wird dies zu erheblichen Verwerfungen in den Folgejahren führen. Daher ist es zwingend notwendig das Budget anzuheben."