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Beförderungsrunde 18. Mai 2021 eröffnet

Attraktivität des Polizeiberufes erhalten!

Beförderungen in der Corona-Krise

Mainz.

Wie gewohnt wurde durch das MdI vergangene Woche das Verfahren zur kommenden Beförderungsrunde mit einem Schreiben an alle Häuser gestartet. Damit wird dokumentiert, dass es – trotz der Corona-Auswirkungen - im nächsten Jahr Beförderungen geben wird. Gerade jetzt müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um den Polizeiberuf attraktiv zu halten. Mit dem Schreiben des MdI zu den Vorgaben für das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2021 werden einige neue Modalitäten geregelt.

Drittes Einstiegsamt (gehobener Dienst) Polizeivollzug

Ausbildungs- und prüfungsfreier Aufstieg

An dem ausbildungs- und prüfungsfreien Aufstieg (früher Bewährungsaufstieg) in das dritte Einstiegsamt können alle Polizeibeamtinnen und -beamten teilnehmen, sofern sie die gem. § 19 Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVO Pol) genannten Voraussetzungen erfüllen.

Beförderungen nach A 10

Bachelor/ FH/ASA: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 (drittes Einstiegsamt) bewährt haben. Der Beginn der Wartezeit ist das Ende der Probezeit.
Ein Teil der Absolventinnen und Absolventen der Hochschule der Polizei und der Aufstiegsausbildung, der sich am Beförderungstag mindestens zwei Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat und mit einem Prüfungsergebnis mit der relativen Note A (ECTS) im Bachelorstudium bzw. das jeweilige Fachhochschulstudium / die Aufstiegsausbildung mit mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher noch keine Anrechnung auf die laufbahn- bzw. statusamtsbezogene Zeiten erfolgt sein.

Bewährungsaufstieg: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens vier Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 bewährt haben.

Beförderungen nach A 11

Bachelor/FH/ASA: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A 10 bewährt haben.
Bewährungsaufstieg: Ein Teil derjenigen, die sich mindestens vier Jahre in der Besoldungsgruppe A 10 bewährte haben.

Beförderungen nach A 12 und A 13

Für die Bereiche A 12 und A 13 werden vom MdI Funktionsbindungen aufgeführt, die als anerkannt gelten. Sie bedürfen insofern durch die Behörden keiner besonderen Begründung mehr. Darüber können die Behörden weitere Funktionsbindungsvorschläge unterbreiten, welche dann aber detailliert zu begründen sind. Die Wartezeiten betragen jeweils drei Jahre. Zudem wird die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit in dem höher bewerteten Dienstposten vorausgesetzt.

Viertes Einstiegsamt (höherer Dienst) Polizeivollzug und Verwaltung

Beförderung nach A 14


Bei der Beförderung zu A 14 beträgt die Wartezeit in der Besoldungsgruppe nach A 13 vier Jahre und sechs Monate. Eine Verkürzung der Wartezeit ist in begründeten Einzelfällen nach Prüfung des MdI möglich.

Beförderung nach A 15

Für das vierte Einstiegsamt muss die Beförderungspraxis aufgrund des Beschlusses des OVG Rheinland-Pfalz vom 27. August 2020 (Az. 2 B 10849/20) angepasst werden. Beförderungen nach A 15 erfolgen funktionsbezogen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich am Beförderungstermin mindestens drei Jahre in der Besoldungsgruppe A 14 bewährt haben. Zudem wird die mindestens sechsmonatige Erprobungszeit in dem höher bewerteten Dienstposten vorausgesetzt. Eine Verkürzung der Wartezeit ist in begründeten Ausnahmefällen nach Prüfung des MdI möglich.

Drittes Einstiegsamt (gehobener Dienst) Verwaltung

Beförderung nach A 10

Ein Teil der Beamtinnen und Beamten, der sich am Beförderungstag mindestens zwei Jahre und 10 Monate in der Besoldungsgruppe A 9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat. Als Beginn der Wartezeit gilt grundsätzlich der Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit.
Ein Teil der Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für öffentliche Verwaltung, der sich am Beförderungstag mindestens zwei Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat und mit einem Prüfungsergebnis der relativen Note A (ECTS) im Bachelorstudium bzw. das jeweilige Fachhochschulstudium mit mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher ebenfalls noch keine Anrechnung auf laubahn- bzw. statusamtsbezogene Zeiten erfolgt sein.
Die Beförderungswartezeiten gelten auch für Absolventinnen und Absolventen der Fortbildungsqualifizierung.

Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 13

Für die Beförderungsämter bis A 13 wird durch das MdI um konkrete Beförderungsvorschläge der Behörden gebeten.

Feuerwehr

Für die Beförderungsämter bis zur Besoldungsgruppe A 9 (zweites Einstiegsamt) und bis zur Besoldungsgruppe A 13 (drittes Einstiegsamt) wird durch das MdI um konkrete Beförderungsvorschläge gebeten. Dies betrifft vor allem die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr bei der Autorisierten Stelle.

Verfahren

Die konkreten Beförderungszahlen oder -quoten werden durch das MdI vermutlich im Februar 2021 veröffentlicht und sind ganz wesentlich von den haushaltsrechtlichen Vorgaben abhängig.



Sabrina Kunz: „Die GdP fordert alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Polizeiberuf attraktiv zu halten. Die Umsetzung der Zweigeteilten Laufbahn hat dazu geführt, dass wir in Rheinland-Pfalz eine auf einem sehr hohen Niveau ausgebildete Polizei haben. Der Polizeiberuf ist ein praktischer Erfahrungsberuf und folgt dem Laufbahnprinzip. Aus diesem Grund muss es Beförderungen geben. Die konstant hohen Einstellungszahlen dürfen nicht zu Lasten der Polizeibeschäftigten erfolgen. Bei steigender Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern müssen auch die Beförderungszahlen steigen.“






Das Flugblatt findet ihr HIER zum Ausdrucken!