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Besoldung:

Ministerrat hat Übernahme und Anhebung beschlossen

Mainz.

Die Forderungen der GdP sind weitgehend erfüllt. Gestern hat der Ministerrat einen Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanhebung beschlossen. Darin wird das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger übertragen.

Besoldung und Versorgung
Demnach steigen die Besoldung und die Versorgung rückwirkend zum 1.1.2019 um 3,2 %, zum 1.1.2020 um 3,2 % und zum 1.1.2021 um 1,4 %.
Zusätzlich sollen die Bezüge um jeweils 2 % zum 1.7.2019 und 1.7.2020 erhöht werden.

Anwärterbezüge steigen auch
Die Anwärterbezüge steigen zum 1.1.2019 um 50 Euro und zum 1.1.2020 um 50 Euro und jeweils um 2 % zum 1.7.2019 und 1.1.2020. Außerdem gibt es ab 2019 auch für die Anwärterinnen und Anwärter 30 Tage Jahresurlaub.

„DUZ“ komplett dynamisch
Aus dem Gesetzentwurf ergibt sich auch, dass die Erschwerniszulagenverordnung geändert wird. Ab 1.1.2019 nehmen alle Zahlungen für Dienst zu ungünstigen Zeiten (nachts, samstags und sonntags) an Besoldungserhöhungen teil.

GdP-Vize Heinz-Werner Gabler:

„Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes sind viele GdP-Forderungen umgesetzt. Insbesondere die Absicht mit den Juli-Besoldungen Abschlagszahlungen zu veranlassen, begrüßen wir ausdrücklich.