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Bildschirmarbeitsplätze

GdP mahnt bessere Ausstattung an

Mainz.

Zur effizienten Nutzung etlicher polizeilicher IT-Anwendungen ist es erforderlich, mit zwei Bildschirmen oder einem deutlich größeren Bildschirm zu arbeiten. Diese fachlich gesicherte Erkenntnis war Anlass für die GdP, sich an den Leiter der Polizeiabteilung, Joachim Laux, zu wenden. Hier der Brief im Wortlaut:



"Sehr geehrter Herr Laux,

es ist sehr erfreulich – vor allem aus betriebsmedizinischer Sicht -, dass Zug um Zug die alten 19-Zoll-Monitore der Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen der rheinland-pfälzischen Polizei gegen 24-Zoll-Monitore oder größer ausgetauscht werden. In einigen Bereichen sind auch höhere Standards beschrieben und werden umgesetzt.

Das geht vielfach aus Sicht der Nutzer aber noch zu langsam und ist nicht weitgehend genug:

Bei der Nutzung der heutigen polizeilichen Anwendungen ist es zunehmend erforderlich, über zwei Bildschirme zu verfügen. Solche Beispiele sind auf jeden Fall die Verschriftung von TKÜ-Protokollen oder die Arbeit mit Auswertesoftware für Massendaten.
Darüber hinaus dürfte es bei vielen Arbeitsplätzen, an denen zwei oder mehr Anwendungen parallel genutzt werden, sinnvoll sein, über einen zweiten oder wesentlich größeren Bildschirm zu verfügen. Dieser Erkenntnis folgend werden ja gerade die Arbeitsplätze im MdI im Zusammenhang mit der Einführung der „E-Akte“ neu ausgestattet.

Die bei der GdP ankommenden Hinweise und Beschwerden häufen sich, was auf einen dringenden Handlungsbedarf hindeutet. Selbstverständlich raten wir den betroffenen Kolleginnen und Kollegen, den Dienstweg zu nutzen, die Bedarfe sauber zu beschreiben und gegenüber ihrer Behörde zu vertreten.

Hinzu müsste nach unserer Überzeugung aber kommen, dass landesweit der Bedarf hinterfragt und erhoben wird und – ähnlich wie im MdI - für eine ergänzende Ausstattung gesorgt wird. Mit dem bloßen Austausch der 19-Zöller gegen 24-Zoll-Bildschirme ist es wohl nicht getan. Die Einbeziehung der Betriebsmedizin und des Arbeitsschutzes dürfte sich in diesem Zusammenhang anbieten.
Es kann beispielsweise auch nicht angehen, dass ausgesonderte 19-Zoll-Bildschirme, die nicht den Full-HD-Standard erfüllen, als zweiter Bildschirm neben 24-Zoll-Bildschirmen eingesetzt werden.
Diese Verfahrensweise kann nicht mehr sein, als ein eng befristeter Notbehelf.

Natürlich geht es uns in diesem Zusammenhang um die Gesundheit und Arbeitszufriedenheit der Kolleginnen und Kollegen.

Allerdings scheint mir die Ermöglichung einer effizienten und zügigen Arbeitserledigung im Vordergrund zu stehen. Wie dem auch sei, wir sind uns sicher, dass eine Verbesserung der Ausstattung auch in Ihrem Interesse ist und freuen uns auf eine positive Rückmeldung.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Becker
Stellv. Landesvorsitzender"


Die GdP bleibt bei dem Thema am Ball.