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Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

GdP wirkt und setzt sich durch!

Mainz.

In der gestrigen Sitzung des Landtags stand die Anpassung des POG auf der Tagesordnung. Wir haben uns im Vorfeld der Sitzung intensiv mit dem Gesetzesentwurf auseinandergesetzt und uns konstruktiv in die Debatte mit eingebracht. Der durch uns aufgebaute Druck und die dann folgende Expertenanhörung im Innenausschuss haben zum Erfolg geführt. So konnten wir durch unsere zweite Stellungnahme und die Anhörung unserer Landesvorsitzenden Sabrina Kunz als Vertreterin der Expertinnen und Experten der Praxis Folgendes erreichen:

1. Kennzeichnungspflicht bei der Datenerhebung nach §53 POG - neu

    §53 regelt die Kennzeichnung von in den polizeilichen Informationssystemen gespeicherten personenbezogenen Daten. Diese Regelungen entsprechen der Rechtsprechung des BVerfG und gehen sogar darüber hinaus. Es kann also festgestellt werden, dass §53 POG – neu - dem Datenschutz in besonderer Weise Rechnung trägt.


In Abs. 4 sollten Übergangsregelungen geschaffen werden, die ein Kennzeichnen der Daten zwingend notwendig gemacht hätten, obwohl dies automatisiert, also technisch noch nicht möglich ist. Dies hätte zur Folge gehabt, dass mit hohem personellem Aufwand diese Kennzeichnung händig hätte vollzogen werden müssen. Da dies aus Sicht der Praxis nicht leistbar gewesen wäre, haben wir die Forderung erhoben, den Abs. 4 dahingehend zu ändern, dass eine Weiterverarbeitung der erhobenen Daten auch dann noch nach bis dato geltendem Recht möglich ist, solange die Kennzeichnung an dieser Stelle technisch noch nicht realisierbar ist.

    2. Protokollierung, Datenschutzkontrolle nach §47 POG – neu


§ 47 POG – neu - regelt den Umgang der Protokollierung einzelner Maßnahmen in der Verarbeitung personenbezogener Daten. Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 20. April 2016 Anforderungen an eine vollständige Protokollierungspflicht bei verdeckten eingriffsintensiven Maßnahmen formuliert.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthielt in Abs. 3 die Formulierung: „Die Zahl der Personen, deren Protokollierung unterblieben ist, ist im Protokoll anzugeben.“
Diese Formulierung hätte in der Praxis zu sehr hohen administrativen Aufwänden geführt, was die Entscheidung, ob eine verdeckte präventive Maßnahme durchführbar ist oder nicht, wohl negativ beeinflusst hätte. Das Instrument einer solchen Maßnahme wäre für die polizeiliche Praxis untauglich geworden.

An einem Beispiel lässt sich das gut beleuchten:
Im Rahmen einer Observation eines Gefährders in einer Gaststätte müssten alle dort erhobenen personenbezogenen Daten zu nichtbeteiligten „Dritten“ entsprechend protokolliert werden.

Wir haben an dieser Stelle die Forderung nach Streichung dieser Regelung aufgestellt.

Mit diesen beiden, für die Praxis enorm wichtigen Forderungen, konnten wir uns durchsetzen und die politisch Verantwortlichen in unserem Sinne überzeugen.

Landesvorsitzende Sabrina Kunz: „Das Gesetzgebungsverfahren zeigt, dass die GdP den Gestaltungswillen und die Wirkmacht hat, sich durchzusetzen. Unsere Argumente aus der zweiten Stellungnahme und der Anhörung im Innenausschuss haben sich gegen die Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgesetzt. Mit den Kennzeichnungs- und Protokollierungspflichten sollten Normen geschaffen werden, welche polizeiliches Handeln nahezu verhindert hätten. Dass unsere Argumente die politisch Verantwortlichen davon überzeugen konnten, gewährleistet auch weiterhin die Praxistauglichkeit des POG an dieser Stelle.“

Aber …!

Eine Thematik beschäftigt uns nachhaltig und da werden wir auch nicht müde, uns für diese Forderung intensiv aber auch kreativ einzubringen: Der Einsatz der Bodycam in Wohnungen.

Eine Forderung, die wir seit Einführung der Bodycam erhoben haben. Auch in dieser POG-Anpassung wird eine Befugnisnorm für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht geschaffen.


Eine Organisation, die nie schläft, verdient eine wache Gewerkschaft


Um unserer Forderung hierzu Nachdruck zu verleihen, hat es gestern eine spielerische Aktion vor der Rheingoldhalle gegeben.
Der Einladung sind viele Abgeordnete gefolgt.

Dies zeigt, dass die GdP im Land gehört und ernstgenommen wird und wie wichtig die Thematik auch im politischen Raum ist.
Dargestellt wurde eine Situation des täglichen Dienstes; die Gewalt in engen sozialen Beziehungen.

In der Sache haben die Argumente der GdP überzeugt, die Notwendigkeit des Einsatzes der Bodycam in Wohnungen wird durch eine Vielzahl der Abgeordneten unterstützt.

Nach wie vor überwiegen zum Bedauern der GdP im Land verfassungsrechtliche Bedenken.

Wir werden weiter für unsere Überzeugungen kämpfen

Sabrina Kunz macht deutlich: „Sich darauf auszuruhen, dass in anderen Bundesländern Verfassungsklagen anhängig sind, zeigt entweder mangelnden Gestaltungswillen oder fehlenden Mut bei der Schaffung einer verfassungskonformen Regelung!“

Wir fordern die Schaffung einer verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen!


Euer Landesvorstand