COVID-19 und die Polizei:
Dienstherr trifft Regelungen
1. Erkrankte Mitarbeitende
2. Verdachtsfälle
3. Mitarbeitende in Quarantäne im Ausland
4. Berufliches Tätigkeitsverbot
5. Unmöglichkeit der Rückreise
6. Kinderbetreuung
7. Maßnahmen des Arbeitsschutzes / Fürsorgemaßnahmen / Schließungen
8. Sonstige Fürsorgemaßnahmen
RA Markus Stöhr, Gewerkschaftssekretär der GdP:
„Alle bisher an die GdP herangetragenen Fragen hätten mit diesem Rundschreiben beantwortet werden können. Insofern sind die wertvollen und klarstellende Hinweise zum Zusammenspiel von Beamtenrecht, Arbeitsrecht und dem Infektionsschutzgesetz ausdrücklich zu begrüßen. Ebenso sichtbar wird das Bemühen, "mitarbeiterfreundliche“ Lösungen zu finden.
Hier hätten wir uns an dem einen oder anderen Punkt allerdings pragmatischere Lösungen gewünscht, in denen es insbesondere nicht auf Anträge der Beamtinnen und Beamten und der Tarifbeschäftigten ankommt. Den GdP Vertrauensleuten werden wir schnellstmöglich ergänzende Informationen an die Hand geben, so dass sich ratsuchende Kolleginnen und Kollegen auch an diese wenden können.“
Im Übrigen stehen Euch die Personalräte (Einzelmaßnahmen können der Mitbestimmung unterliegen!) und die GdP Geschäftsstelle bei Fragen zur Verfügung, die mit dem Rundschreiben und unseren ergänzenden Ausführungen nicht zu beantworten sind.