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Dienstrechtliches zur Flutkatastrophe

* von 20 auf 30 und jetzt auf 40 Tage Sonderurlaub * Vorschuss für alle Landesbedienstete

Sonderurlaub

Auf Initiative des MdI wurde die Möglichkeit eingeräumt, den Betroffenen der Naturkatastrophe 20 Tage Sonderurlaub für die persönliche Bewältigung der Katastrophenlage zu nehmen. Bei der GdP meldeten sich nach und nach eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen, welche ihre Über- und Mehrarbeitsstunden den betroffenen Kolleginnen und Kollegen spenden wollten. Aufgrund tatsächlicher und rechtlicher Herausforderungen und Aufwände in der Administration dieser Thematik konnte die GdP jedoch als Alternative erreichen, dass die Anzahl der Sonderurlaubstrage für die Betroffenen jetzt auf 40 Tage erhöht wurde. Sollte dies den betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht ausreichend helfen, werden wir uns für weitere Erhöhungen und Lösungen einsetzen.

Sicherlich ist auch jetzt noch nicht das Ende abzusehen. Viele Betroffene warten nach dem „Entrümpeln“ auf die Bewertungen der Statiker zu ihren Häusern oder darauf, dass das Haus trocknet. Erst zu einem späteren Zeitpunkt werden dann ggf. noch viele Arbeiten – neben den jetzt noch laufenden Arbeiten – zu erwarten sein. Da werden die Kolleginnen und Kollegen „Luft“ brauchen. Hinzu kommt, dass sich bei einigen Familien auch die Frage nach der Kinderbetreuung stellen wird, da die Kindertagesstätten teilweise nicht mehr existent oder geschlossen sind und Angehörige aufgrund ihrer Situation auch nicht in der Lage sind, zu unterstützen. Auch für die Pflege von Angehörigen dürfte ebenfalls Zeit gebraucht werden.

Vorschuss für alle Landesbedienstete

Wir freuen uns, dass das Land auf die bestehenden Vorschussrichtlinien des Ministeriums für Finanzen (vom 15.12.2000) zurückgreift und anlässlich der verheerenden Folgen der Flutkatastrophe Ausnahmetatbestände (Rundschreiben des Ministeriums für Finanzen vom 26.07.2021) normiert, die ein zinsfreies Darlehen i.H.v. 10.000 € ermöglichen.

Die Richtlinie ist allerdings auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt und endet mit dem Anspruch in der Besoldungsgruppe A9, respektive bei den Tarifbeschäftigten in der EG9b, sodass die betroffenen Beamt:innen mit der Besoldungsgruppe A 10 und Tarifbeschäftigte ab der E10 explizit nicht davon partizipieren können.

Daher hat die GdP sich erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Ausnahmen für alle Landesbedienstete gelten sollen und für alle Statusämter und Entgeltgruppen geöffnet wird. Wir haben das Signal bekommen, dass man diesem Ansinnen folgen wird

„Die Bewältigung der Naturkatastrophe stellte alle Menschen – und somit auch die dort lebenden und betroffenen Landesbeschäftigten – vor die größten Herausforderungen in ihrem Leben. Die Frage, ob sie dabei auf ihre Arbeitsstunden kommen oder nicht, darf sie im Moment nicht belasten. Zudem sind überall finanzielle Hilfen in nicht kalkulierbarem Maß erforderlich. Alles, was den Landesbeschäftigten irgendwie helfen kann, versuchen wir über den DGB oder selbst anzuregen und auf den Weg zu bringen. Mein ausdrücklicher Dank geht an alle, die sich für diese Regelungen eingesetzt haben. Insbesondere auch an die politisch Verantwortlichen, dass hier so schnell und unbürokratisch geholfen wird. Ich wünsche mir für die Betroffenen, die hierfür im Moment auch keinen Kopf haben, dass dies auch bei der Beantragung und Umsetzung unbürokratisch und schnell abgewickelt werden kann“, so Sabrina Kunz.

Der Landesvorstand

Das aktuelle Flugblatt findet ihr HIER zum Ausdrucken!