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Servicehinweis Beihilfe:

+++Eilt: Beihilfeanträge noch im April einreichen+++

Mainz.

Wer gute Aussichten hat im Mai bei den Beförderungen dabei zu sein, sollte an den Schnittstellen daran denken, den Antrag noch im April einzureichen.

Zur Erinnerung, die Höhe der Kostendämpfungspauschale staffelt sich folgendermaßen:
A 7 - A 8 100.-€
A 9 - A 11 150.-€
A 12 - A 15 300.-€
A 16 450.-€

Tipp: Darum also bei bevorstehenden Beförderungen an den Schnittstellen der Kostendämpfung (A 11 zu A 12, A 15 zu A 16) vorliegende Rechnungen noch im April 2020 einreichen und sich so die günstigere Pauschale für den Rest des Jahres sichern. Es gelten für die Festlegung der Kostendämpfungspauschale die maßgeblichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung im Kalenderjahr.
      Beispiel:
      Kollege A., geht im März 2020 zum Zahnarzt. Rechnung vom 1. April für diese Behandlung in Höhe von 200.-€ wird am 15. April bei der Beihilfestelle eingereicht. Da Kollege A zu diesem Zeitpunkt noch in der A 11 ist, kommt die Kostendämpfungspauschale in Höhe von 150.-€ zur Anwendung. Auch für die weiteren Abrechnungen im Jahr 2020.

Regelung für Auszubildende:

Für Empfänger von Anwärterbezügen gilt, dass sie nach der Beihilfeverordnung von der Kostendämpfungspauschale ausgenommen sind. Doch Achtung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Festlegung der Höhe der Kostendämpfungspauschale sind die Verhältnisse, welche bei der erstmaligen Stellung eines Beihilfeantrages herrschen. Dies bedeutet, dass die Kostendämpfung nur dann nicht zur Anwendung kommt, wenn der erste Beihilfeantrag vor Ende der Ausbildung gestellt wurde.
Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme ärztlicher Behandlungen ist dabei unbeachtlich.
      Beispiel:
      Kollege B. reicht eine Rechnung über 200,00 Euro erst nach dem Ende der Ausbildung Anfang Mai ein. Zu diesem Einreichungszeitpunkt gilt die Befreiung von der Kostendämpfung nicht mehr, da er Bezüge aus A 9 (PK) erhält. Die Beihilfestelle zahlt nichts, da die bei 50 % zu zahlende Beihilfe 100.-€ voll von der Kostendämpfungspauschale aufgezehrt wird. Die Anrechnung der Kostendämpfungspauschale gilt auch für die folgenden Rechnungen des Jahres 2020, bis die 150.-€ erreicht sind.

Tipp: Bei vorliegenden Arztrechnungen oder Rezepten den ersten Beihilfeantrag vor dem Ausbildungsende einreichen und so 150.-€ für 2020 sparen.


Der Landesvorstand