Zum Inhalt wechseln

Erschwerniszulagen für geschlossene Einheiten – GdP: „BePo-Zulage“ ist überfällig

Mainz.

Sachsen und Brandenburg machen es Rheinland-Pfalz vor und führten die Zulage für geschlossene Einheiten mit 40 bzw. 60 Euro pro Monat bereits ein. Die GdP fordert angesichts der vielen Demonstrationen und anderer Großereignisse ebenfalls die Einführung von „Zulagen für geschlossene Einheiten“.


Zur Erinnerung: Bereits im Vorfeld der Änderungen zur Landeserschwerniszulagenverordnung (LEZulVO) zum 01.01.2016 haben wir uns vielfach detailliert geäußert. Zahlreiche Gespräche im Rahmen von Einsatzbegleitungen mit Abgeordneten des Landtages und die schriftliche Stellungnahme eurer GdP an die Entscheidungsträger haben aber bisher zu keinem Erfolg geführt.


“Jeder sieht den schweren und belastenden Dienst, den die Kollegen/-innen Woche für Woche und insbesondere an Wochenenden zu allen möglichen bzw. unmöglichen Zeiten absolvieren. Hier sprechen wir nicht nur von Einsätzen dem G20-Gipfel in Hamburg. Auch die ständigen Einsatzbelastungen z.B. bei Fußballspielen, Demonstrationen, Großveranstaltungen, Volksfesten, verbunden mit Tragezeiten der KSA, die weit über die Empfehlung des Herstellers hinausgehen, können zu gesundheitlichen Problemen führen. Insbesondere wenn die Dauerbelastung dazu führt, dass Ruhezeiten nicht mehr sichergestellt werden können. Diese besonders erschwerenden Belastungen werden nicht durch eine Zulage in Anrechnung gebracht. Von daher ist die Zeit überreif. Wir fordern die Einführung einer Zulage für geschlossene Einheiten analog der Wechselschichtzulage“, so der Bezirksgruppenvorsitzende des PP ELT Achim Recktenwald.

§ 15 Sächsische Erschwerniszulagen und Mehrarbeitsvergütungsverordnung
(2) Eine Zulage von monatlich 40 EURO erhält, wer als Polizeivollzugsbeamter
1. im Präsidium der Bereitschaftspolizei
a) in den Bereitschaftspolizeihundertschaften oder
b) in den Technischen Diensten oder
2. in den Einsatzzügen der Polizeidirektionen
verwendet wird. ….

Ergebnis aus den Verhandlungen (22.11.2017) zwischen der Landesregierung Brandenburg und der GdP:
Zahlung einer monatlichen Zulage für die Bereitschaftspolizei ab dem 01.01.2018 in Höhe von 60 € und keine Anrechnung auf andere Zulagen.

Walter Schmitz, GdP-Kreisgruppenvorsitzender PP ELT aus Koblenz: „Eine Zulage für die Kollegen/-innen, die im Dienst in den geschlossenen Einheiten der Hundertschaften, BFE, TEE usw. für den Dienstherrn die Knochen hinhalten, wäre ein deutliches Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung durch die politischen Entscheidungsträger. Schließlich sind diese Einheiten, wie man aus politischer Ebene immer wieder hört, ein Pfeiler im sicherheitspolitischen Gesamtgefüge.“

„Wie sich die Gewalt gegen Polizeibeamte, hier insbesondere gegen Kollegen/-innen der Bereitschaftspolizei in den letzten Jahren entwickelt hat, kann man auch an den 34 verletzten Kollegen/-innen aus dem Einsatz G20 in Hamburg deutlich erkennen“, so Tobias Weber, GdP-Kreisgruppenvorsitzender PP ELT der KG Wittlich-Wengerohr und Stellv. Bezirksgruppenvorsitzender des PP ELT. „Wir machen unsere Arbeit gerne, aber finanziell muss sich etwas tun!“

Rheinland-Pfalz muss sich endlich den Forderungen der GdP stellen und bei den Zulagen für geschlossene Einheiten ein deutlich spürbares Zeichen im Sinne der Kollegen/-innen setzen. Eine steigende Zahl eingeschränkt Dienstfähiger innerhalb der Abteilung Bereitschaftspolizei sollte zu denken geben.