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Forderung nach Neuausrichtung LebEL-Konzept erfolgreich

LebEL-Konzeption auf Vorschlag der GdP durch das MdI überarbeitet

Mit einem Schreiben an Innenminister Roger Lewentz vom 10.02.2020 hat die GdP, nach den vielen Rückmeldungen aus der Praxis, auf eine Fortschreibung des LebEL-Konzeptes gedrängt. Wir haben darauf hingewiesen, dass auch die Hundeführer, die Wasserschutzpolizei und die Kollegen*innen der Autobahnpolizeistationen einen 24/7-Dienst verrichten und dem Bürger rund um die Uhr als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser Präsenz auf der Straße bewegen sich auch diese Kollegen*innen immer in der Gefahr, in einer LebEL-Lage reagieren zu müssen. Das diese Kollegen*innen nicht in der Priorität eins mit der LebEL-Ausrüstung ausgestattet wurden, war haushaltsrechtlichen Grenzen geschuldet und bis dahin nachvollziehbar. Nun war es nach Auffassung des geschäftsführenden Landesvorstandes jedoch an der Zeit, über die Konzepte zu schauen und dort, wo es erforderlich ist, nachzubessern.

Stellv. Landesvorsitzender Ingo Schütte: „Die Forderung nach einer Überarbeitung des LebEL-Konzeptes verfolgen wir schon sehr lange. Nun ist es gelungen unseren Innenminister von der Notwendigkeit einer solchen Fortschreibung zu überzeugen. Wir werden eure Belange in die Überlegungen mit einfließen lassen und die Definition des im LebEL-Konzept benannten „Schichtdienstes“ neu fassen.“

Innenminister Lewentz nahm unseren Vorschlag auf und ließ eine Fortschreibung des LebEL-Konzeptes prüfen. Er teilt der GdP mit Schreiben vom 24.03.2020 mit, dass die Polizeiabteilung bereits eine Evaluierung der Rahmenkonzeption durch die AG Sicherheit/UAG LebEL in Auftrag gegeben hat. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe soll es einen Vorschlag zur ganzheitlichen Weiterentwicklung des LebEL-Konzeptes geben. Dabei soll insbesondere auf dem Prüfstand stehen, ob alle Organisationseinheiten ausgestattet sind, die realistisch in eine LebEL-Lage kommen können. Zu dieser Ausstattung gehört dann auch zwingender Weise die entsprechenden Aus- und Fortbildung. Auch dieser Aspekt wird zu beleuchten sein.

In der Zwischenzeit erreichen uns Meldungen über mögliche Schwachstellen in unseren Plattenträgersystemen. Der Hersteller teilt mit, dass die Plattenträger bei einem bestimmten Beschusswinkel nicht die beschriebene Schutzwirkung entfalten. Das PP ELT ist bereits an der Erarbeitung von Handlungsalternativen daran. An dieser Stelle bestätigt sich nochmals der dringende Hinweis aus unseren Ausbildungskonzepten. Die LebEL-Ausrüstung soll über der persönlichen ballistischen Schutzweste getragen werden.


Wir bleiben für euch am Ball!



Hier geht es zum Schriftverkehr:


Anfrage an den Innenminister

Antwort des Innenminister