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Keine Freie Heilfürsorge für neue Kolleginnen und Kollegen des PP ELT

GdP: Falsche Entscheidung

Mainz.

Wer ab dem 01.10.2017 zum neuen Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik versetzt wird, erhält aufgrund einer Gesetzesänderung im Landesbeamtengesetz keine „Freie Heilfürsorge“ mehr. Dies betrifft insbesondere die Kolleginnen und Kollegen des 12. BA. Problem nur: Diese wurden im Vorfeld dienstlich NICHT darüber informiert!

Gerade freute sich der BA12 noch über die Ernennungen zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar, schon folgt für etwa 40 Kolleginnen und Kollegen Ernüchterung:

Aufgrund einer Gesetzesänderung im § 113a Landesbeamtengesetzt Rheinland-Pfalz steht den neu zum PP ELT versetzten Kolleginnen und Kollegen keine freie Heilfürsorge mehr zu. Mit einem sog. Artikelgesetz, welche zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist, wurden zahlreiche Änderungen im Zuge der Neuorganisation PP ELT vollzogen. Auch das Landesbeamtengesetz wurde geändert. Heilfürsorgeberechtigt sind demnach nur noch diejenigen, welche am 30. September 2017 heilfürsorgeberechtigt waren. Das bedeutet, dass auch die Kolleginnen und Kollegen, welche aus der BePo (alt) in andere Behörden versetzt werden, weiterhin Heilfürsorge erhalten und die neu in das PP ELT wechselnden Kolleginnen und Kollegen (größtenteils aus dem 12. BA) keine Heilfürsorge mehr erhalten und sich demnach weiterhin privat absichern müssen. Als wesentlicher Grund für die Änderung führt der Gesetzgeber an, dass im Jahr 2018 mit einer grundsätzlichen Entscheidung über die Heilfürsorge zu rechnen sei und aus diesem Grund lediglich ein Bestandsschutz für diejenigen greife, die zum Zeitpunkt der Organisationsänderung Angehörige der BePo oder der Spezialeinheiten waren.

Bereits im Gesetzgebungsverfahren hat die GdP gemeinsam mit dem DGB der Änderung des § 113a LBG widersprochen. (s. LT-Drucksache 17/3843, S. 25). Wir haben im Gesetzgebungsverfahren gefordert, dass die Heilfürsorge beim PP ELT bis zur Entscheidung über die Heilfürsorge für alle erhalten bleibt, auch für die, welche nach dem Zeitpunkt der Organisationsänderung in das PP ELT versetzt werden. An diesem Standpunkt hat sich bis heute überhaupt nichts geändert.

Christoph Hanschke, Landesjugendvorstand: „Aus unserer Sicht ist dies eine enorme Ungleichbehandlung von Kolleginnen und Kollegen, die zusammen Dienst verrichten. Ein Teil muss zukünftig privat für seine Gesundheit vorsorgen, während der andere Teil vom Land versorgt wird. Finanziell kommen wir da schnell auf 200 – 300 € Gehaltsunterschied am Ende jeden Monats.

Wir sind uns sicher, dass viele Kolleginnen und Kollegen sich nicht für eine Verwendung in der Bereitschaftspolizei entschieden hätten, wenn diese Gesetzesänderung des LBG RLP vorab bekannt gewesen wäre.

Auch die Einführung der Heilfürsorge für alle Kolleginnen und Kollegen der Polizei Rheinland-Pfalz wird im Jahr 2017 noch nicht umsetzbar sein. Wir müssen uns deshalb perspektivisch darauf einstellen, dass die Bereitschaftspolizei an Attraktivität verliert. Versetzungsanträge zum nächsten Versetzungstermin im Mai 2018 aus dem PP ELT in den polizeilichen Einzeldienst sind zu erwarten.


Thomas Fischer, ehemaliger Studiengangsprecher BA 12 und unmittelbar Betroffener dieser Gesetzesänderung: „Wie in diesem Fall mit den Betroffenen umgegangen wurde, ist nicht hinnehmbar. Eine dienstliche Information über diese - nicht unerhebliche Gesetzesänderung - wäre zwingend erforderlich gewesen. Es wurde quasi dem Zufall überlassen, ob und wie die Kolleginnen und Kollegen von dieser Änderung erfahren. Der Großteil der Betroffenen hat, aufgrund dieser Unwissenheit, ihre Krankenversicherungen bereits ruhend gestellt, da muss jetzt zügig gehandelt werden. Wir fühlen uns zudem ein wenig hintergangen. Der Gesetzgeber hätte in unserem Fall im Wortlaut der neuen Norm statt den 30. September 2017 auch genauso gut den 1. Oktober nennen und die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt ins PP ELT versetzt werden, noch mit in die Heilfürsorge aufnehmen können. Sodann wäre es kein „rückwirkender“ Bestandsschutz, sondern eine Form von ehrlichem und offenem Umgang! So lässt sich nicht mit gutem Gewissen Personal für die Bereitschaftspolizei im neuen PP ELT werben.“


Solltet ihr weitere Fragen haben, wendet euch an eure Gewerkschaft der Polizei unter:

www.facebook.de/jungegrupperlp

www.gdp-rlp.de

Tel.: 06131 96009-0