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Funkstreifenwagen, Ausrüstung und Laderaum:

Das Sommerloch ist gefüllt, aber die Probleme bleiben!

Mainz.

In den letzten Tagen haben Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen das mediale Sommerloch mit den Streifenwagen der rheinland-pfälzischen Polizei gefüllt.


Was war passiert?

Schon bald nach Beginn der Auslieferung der aktuellen Fustw.-Generation Audi A 4 wurde klar, dass der zur Verfügung stehende Laderaum nicht ausreichen würde, um einerseits ein neues Sortiersystem für die bisherige Ausstattung und andererseits das „Terror-Equipment“ nach Vorgabe der AG-LebEl (Lebensbedrohliche Einsatzlagen) aufnehmen zu können. Die GdP hat darüber in der Maiausgabe der DEUTSCHEN POLIZEI berichtet:
https://www.gdp.de/gdp/gdprp.nsf/id/EE1012902645BCE0C125810F0028D875/$file/DP_05_17.pdf?open .
Was im Mai noch mit einem Fragezeichen versehen war, nämlich die Nachrüstung des Fahrwerks, um dem Gesamtgewicht der Ausrüstung von nahezu 170 kg gerecht zu werden, ist jetzt beschlossene Sache.

Verkürzte Darstellung in den Medien

Wie so oft, konnte die Medienberichterstattung - in der meist gebotenen Kürze – nicht allen Facetten des Themas gerecht werden. Den Aufschlag machte – von außen betrachtet - CDU-Polizeisprecher Matthias Lammert (MdL). Demnach hätte der Innenminister bereits Mitte 2015 – beim Startschuss für die Ausschreibung – wissen sollen, dass die Ausschreibung beim Thema Laderaum falsch war. Wenn das so ist, liegt eine Mitschuld beim Hauptpersonalrat Polizei, denn der hat der Ausschreibung – nach Anhörung der Gesamtpersonalräte - zugestimmt. Ein Jahr später hat das Ministerium unter dem Eindruck einer Serie terroristischer Gewalttaten die AG LebEl eingesetzt – mit dem bekannten Ergebnis, dass deren Ausrüstungsvorschläge mit den Vorschlägen der AG LARA (Laderaum) nicht vereinbar waren.
Aus dem Innenministerium war sehr schnell – sozusagen präventiv – zu hören, dass die Anschaffung von Fahrzeugen der oberen Mittelklasse (siehe Baden-Württemberg mit E-Klasse) nicht in Frage käme: Nicht finanzierbar.
Eine solche Aussage zeigt zwar den Stellenwert der Schuldenbremse, ist aber ähnlich unlogisch, wie die CDU-Forderung nach einem Innenminister mit hellseherischen Fähigkeiten.
Was wäre beispielsweise, wenn Mercedes mit der E-Klasse günstiger wäre, als andere mit der Mittelklasse? Oder Audi ist mit dem A 6 unschlagbar günstig?

GdP: Das Budget hat sich nach dem Bedarf zu richten!

Mittelklasse, Oberklasse, Premiummarke. All diese (oft gefühlsbesetzten) Begriffe spielen für die GdP an dieser Stelle keine Rolle.
Leistung, Fahrverhalten, Innenraum, Laderaum und vieles mehr müssen entsprechend des Bedarfes beschrieben werden und sind Grundlage für Ausschreibung und Vergabe.
Wenn Ford mit dem Mondeo oder dem S-Max die Maße in der Mittelklasse bieten kann und andere dazu in die obere Mittelklasse greifen müssen, dann ist das so. Und wenn das höherklassige Fahrzeug mit niedrigeren Leasing-Kosten verbunden ist, weil das Marketing des Anbieters das gerade mal so vorsieht, dann ist das auch so.

Die jetzt vorgesehene Lösung ist kein Dauerzustand.

Die jetzt beabsichtigten Lösungen - Beschaffung eines Sortiersystems für den A 4, Einbau verstärkter Fahrwerkskomponenten und Übergangslösung für den auslaufenden VW-Passat können keine dauerhaften Lösungen sein.
Das sind die Problembereiche, die angegangen werden müssen:
  • Es muss in der Praxis beobachtet werden, ob durch die Fahrwerksverstärkung ein sicherer Fahrbetrieb gewährleistet ist.
  • Die Beladung verbaut – auch mit Sortiersystem - die Sicht nach hinten. Ein schwerwiegender Mangel in der täglichen Polizeipraxis.
  • Im Passat herrscht weiterhin „Freestyle-Verstauung“ mit all den Ärgernissen, die im Alltagsbetrieb damit verbunden sind.
  • Es besteht die Hoffnung, dass das mit Sortiersystem im A 4 besser wird; in der Praxis ist aber zu befürchten, dass die elektromechanisch betriebene Heckklappe des Öfteren die Verriegelung verweigert, weil es beim Verstauen nicht gelungen ist, die entscheidenden Millimeter frei zu machen.
  • Die von Dienststelle zu Dienststelle divergierenden Transportlösungen – beispielsweise für Fotoapparat und/oder Alco-Vortestgerät – müssen mit dem LARA-System kompatibel gemacht werden
  • Und zu schlechter Letzt wird ein großes Ziel der AG LARA definitiv nicht erreicht: Verbannung der persönlichen Ausrüstungsgegenstände vom Rücksitz in den Laderaum; mit all den Problemen, beispielsweise bei Festnahmen, die damit verbunden sind.

Diese Ziele gab es vor „LebEl“ und sie müssen auch jetzt noch gelten. Die GdP wird darauf achten und hat aktuell ein weiteres Ziel hinzugefügt: Gesundheits- und praxisgerechte „Polizeisitze“ – siehe August-DP:
https://www.gdp.de/gdp/gdprp.nsf/id/BB8C70D21F14D375C125816200317B50/$file/DP_8_17.pdf?open

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