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Aktion von GdP und BILD:

Hilfe für verletzte G20-Polizistinnen und Polizisten!

Mainz.

Am Ende des G20-Gipfels in Hamburg stand die traurige Bilanz fest: weit über 500 der 23.000 eingesetzten Kolleginnen und Kollegen, die im Einsatz waren, wurden verletzt. Gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei hat die BILD-Zeitung daher die Aktion „Solidarität mit G20 Polizisten“ ins Leben gerufen. Zahlreiche Geld- und Sachspenden, u.a. von tausenden Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen, wie der Deutschen Bahn, gingen bei den Initiatoren ein. Das Ergebnis der schönen Aktion wird nun von den Organisatoren anteilig – gemessen an der Zahl verletzter Polizistinnen und Polizisten – auf die einzelnen Polizeien von Bund und Ländern aufgeteilt und in Form von Sachzuwendungen den jeweiligen polizeilichen Hilfs- und Unterstützungsfonds gespendet.

Für die verletzten rheinland-pfälzischen Kolleginnen und Kollegen ist dies die Volker-Reitz-Stiftung in Berlin.
Sabrina Kunz, Landesvize Rheinland-Pfalz:

„Die beteiligten Stiftungen werden den verletzten Kolleginnen und Kollegen, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel einen Dienstunfall gemeldet haben, als Beitrag zur Genesung und schnellen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit und zur Verarbeitung des Erlebten eine Sachzuwendung für einen Erholungsaufenthalt eigener Wahl zukommen lassen. Die Stiftungen sind gemeinnützig und explizit für derartige Anlässe gegründet worden. Es geht nicht um die Vergabe von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen in Bezug auf das Amt oder eine konkrete Amtshandlung, sondern um eine Genesungs-hilfe (in Form eines Genesungsurlaubs), die dazu dienen soll, das Erlebte zu verarbeiten.“

Die Sachzuwendung erfolgt in Form eines Hotelgutscheins der TUI für sich, ihre/n Partner/in & Kinder sowie zwei Freifahrtscheine der Deutschen Bahn in der 1. Klasse (Kinder bis 14 Jahren fahren gratis mit) und einen Entertainment-Gutschein von Bild Plus für die Unterhaltung an den Erholungstagen.

Dürfen Polizistinnen und Polizisten diese Hilfe überhaupt annehmen?

„Ja!“, sagt Markus Stöhr, Rechtsanwalt und Gewerkschaftssekretär. „Zwar dürfen sie selbstverständlich keine Vorteile von Dritten des Amtes wegen annehmen (§§ 34 S. 2 i.V.m. 42 BeamtStG). In diesem Fall handelt es sich jedoch um Sachzuwendungen der polizeilichen Stiftungen aus ihnen zugeflossenen Spenden. Die Zuwendung geht ganz im Sinne ihres Stiftungszwecks an die verletzten Polizistinnen und Polizisten.“

Was müsst ihr nun tun, um die Zuwendung zu erhalten?

Um die Zuwendung zu erhalten, müssen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Dienstunfall im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel gemeldet haben und sich mit der Stiftung in Verbindung setzen.

Eine Mitgliedschaft in der GdP ist nicht erforderlich, um an dieser Aktion teilhaben zu können.

Gerne helfen wir euch bei der Abwicklung und stellen den Kontakt zur Volker-Reitz-Stiftung in Berlin für euch her.

Wendet euch an eure Vertrauensleute in euren Dienststellen, den Kreisgruppenvorstand oder die örtliche Personalvertretung. Unsere Erreichbarkeiten findet ihr unter https://www.gdp.de/gdp/gdprp.nsf/id/GdPMai_DE.

Michael Flis, Landesjugendvorsitzender:

„Die JUNGE GRUPPE (GdP) wirbt mit ihrer bundesweiten Kampagne „Auch Mensch“ dafür, den Menschen hinter bzw. unter der Uniform zu sehen. Die große Spendenflut ist ein deutliches Zeichen der Solidarität der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Polizei.“


Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen

eine baldige und vollständige Genesung sowie gute Erholung!