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Gesünderes Arbeiten im Wechselschichtdienst:

Sachstand nach Erörterung mit Minister

Mainz.

Das Ministerium des Innern hatte den Entwurf der Vereinbarung über GAP-WSD am 18. Juni 2018 an die Polizeibehörden versandt. Gleichzeitig ging der Entwurf an die Gesamt- und Örtlichen Personalräte sowie an GdP, DPolG und BDK.

Gestern, am 25. Juni 2018, trat der Hauptpersonalrat Polizei (HPRP) zu einer Sondersitzung zur Erörterung des Entwurfes mit dem Dienstherrn zusammen.

Von Seiten des MdI nahmen Innenminister Roger Lewentz, Polizeiabteilungsleiter Joachim Laux, Inspekteur der Polizei Jürgen Schmitt sowie Dorothee Konrad vom Personalreferat und Anja Rakowski als Projektzuständige teil.

Der Vorstand des HPRP hatte die Rückmeldungen aus den Personalräten und von vielen einzelnen Kolleginnen und Kollegen des WSD ausgewertet. Sie wurden im Detail diskutiert und von Minister Lewentz beantwortet.

Aus vielen Rückmeldungen gehen Befürchtungen hervor, die auf Fehlinterpretationen beruhen. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass für Teile der Vereinbarung Erläuterungsbedarf besteht. Das Ministerium sagte zu, in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen Aufklärungsarbeit zu leisten.
Minister Lewentz äußerte großes Verständnis für die Situation derer, die sich gezwungen sehen, ihre Lebensgestaltung gravierend zu ändern, betonte aber seine Verantwortung für das Arbeitsumfeld künftiger Polizeigenerationen. Auf die Personalsituation als wichtigste Stellschraube angesprochen, wies er darauf hin, dass in diesem Jahr 580 junge Leute eingestellt werden und dass es im Haushaltsaufstellungsverfahren 2019/20 derzeit so aussehe, dass die hohen Einstellungszahlen fortgeführt würden. Die GdP geht davon aus, dass auch im Wahljahr 2021 niemand auf den Gedanken kommen wird, die Einstellungszahlen zu reduzieren. Damit wäre vor dem Hintergrund, der ab 2019 stark zurückgehenden Pensionierungen bis 2024 ein fühlbarer Personalaufwuchs gesichert.

Im Laufe der Erörterung wurde deutlich, dass der HPRP-Vorstand das bestmögliche Verhandlungsergebnis erzielt hat. Über die erzielten Kompromisse hinaus war die Dienstherrenseite nicht zu Zugeständnissen bereit.

Von etlichen Personalräten wurde der Wunsch um Verlängerung der Anhörungszeit an den HPRP herangetragen. Daher fasste der HPRP noch keinen Beschluss. Die Abstimmung über die Vereinbarung ist nunmehr für die turnusmäßige Sitzung am 3. Juli vorgesehen.

Der Landesvorstand