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GAP – Wechselschichtdienst:

GdP fragt ihre Mitglieder

Mainz.

Seit Jahren strebt unser Arbeitgeber Veränderungen in unseren Schichtdienstmodellen an. Es gab zudem die Befürchtung, dass ein landesweit einheitliches Modell diktiert werden könnte. Die Bestrebungen wurden ausgelöst durch die Frage, ob, wie und wann die Vorgaben der EU-Richtlinie und einschlägiger Gerichtsurteile umzusetzen sind.

Es ist uns gelungen, die Gleichschaltung der Schichtmodelle und die einseitige Veränderung durch den Dienstherrn zu verhindern.
Stattdessen hat Minister Roger Lewentz 2016 entschieden, dass es
  • eine einjährige Pilotphase,
  • eine umfassende Beteiligung des Personalrates und der Gewerkschaften und
  • eine wissenschaftliche Begleitung

gibt.

Am 31. Dezember 2017 endete die Pilotphase. Seither ist die Fa. ars serendi mit der Auswertung der Ergebnisse beschäftigt. Die Ergebnisse werden Anfang März vorliegen.


GdP-Vorsitzender Ernst Scharbach: „Für uns stehen Eure Gesundheit und die sozialen Aspekte im Mittelpunkt. Und ganz klar: Es gibt kein Schichtmodell, mit dem man den Personalmangel kompensieren könnte!“

In vielen Veranstaltungen sowie in Personalrats- und GdP-Gesprächen vor Ort haben wir landauf, landab über die Wünsche und Sorgen im Zusammenhang mit GAP-WSD diskutiert. Eines lässt sich schon jetzt feststellen: Die Wünsche sind sehr breit gefächert…
Nun ist es an der Zeit, für die GdP konkrete Vorschläge zu erarbeiten. Wir bitten Dich daher, Deine Forderungen in den Diskussionsprozess einzubringen und an Deine Vertrauensfrau, Deinen Vertrauensmann oder Deine Kreisgruppe zu übermitteln. Die GdP-Kreis- und Bezirksgruppen werden Eure Vorstellungen dem Landesvorstand weiterleiten. Wir haben uns eine Frist bis 6. März 2018 gesetzt.

Wir wollen das Beste für Euch rausholen!
Beteiligt Euch!

Der Landesvorstand