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Gesünderes Arbeiten im Wechselschichtdienst:

Verhandlungsergebnis liegt vor. Wie geht es jetzt weiter?

Mainz.

Nach langen und teils heftigen Debatten liegt nunmehr ein Ergebnis der Verhandlungen mit dem Ministerium in Sachen GAP-WSD vor. Am Dienstag, dem 22. Mai 2018, hat GdP- und HPRP-Chef Ernst Scharbach mit Minister Roger Lewentz die Niederschrift einer Vereinbarung erörtert, die dann ressortübergreifend abgestimmt wurde und heute der dienstlichen Öffentlichkeit vorgestellt wird. Am 25. Juni wird die Vereinbarung dann in einer Sitzung des Hauptpersonalrates mit dem Innenminister final erörtert.

Gegenstand der bisherigen Gespräche war auf der einen Seite der Brief des Innenministers vom 6. März 2018, in dem bereits Eckpunkte für ein künftiges Arbeitszeitmodell bekannt gegeben wurden und andererseits die von der GdP und ihren Untergliederungen erarbeiteten Merkmale für ein weniger belastendes Arbeitsmodell.
Die GdP-Forderungen gingen und gehen dabei von einem breiteren Ansatz aus: Es sind demnach nicht nur die unmittelbaren Arbeitszeitregelungen, die sich auf die Belastung der Kolleginnen und Kollegen auswirken.

Auf der nächsten Seite die Gegenüberstellung von Ausgangslage und Resultat der Gespräche:


Vorgaben aus dem Ministerbrief vom 6. März 2018Ergebnisse der
Verhandlungen
Ausschließlich vorwärtsrotierende BlockmodelleAKZEPTIERT
11 Stunden Ruhezeit im 24-Stunden-ZeitraumAKZEPTIERT
36-stündige zusammenhängende Ruhezeit in der Woche (Bemessungszeitraum 14 Tage)AKZEPTIERT
Früh- und Spätdienste grundsätzlich 8 Stunden; Nachtdienste dürfen 8 Stunden nicht überschreitenKorridor für Früh-, Spät- und Nachtdienste von 7 – 9 Stunden. Niemand darf gezwungen werden, länger als 8 Stunden zu arbeiten.
15 Minuten pauschale Rüstzeit pro angefangene Schicht20 Minuten pauschale Rüst- und Übergabezeit pro angefangene Schicht.
Maximal 5 bis 7 aufeinanderfolgende Arbeitstage; empfohlen werden Blocklängen von fünf und sechs TagenAKZEPTIERT
Nicht mehr als 3 Nachtdienste hintereinanderNicht mehr als 3 Nachtdienste hintereinander; empfohlen werden nicht mehr als 2 Nachtdienste
Ausreichende Erholungszeiten sind sicherzustellen. Auf einen fünf- oder sechstätigen Schichtblock sollen idealer Weise grundsätzlich drei freie Tage folgenParadigmenwechsel:
Die außerhalb der Dienstschichten liegende Freizeit soll als Erholungszeit möglichst unangetastet bleiben



Wir empfehlen die Lektüre des Vereinbarungstextes. Auf der nächsten Seite in Stichworten die nicht im Ministerbrief enthaltenen Regelungen:


Nicht im Ministerbrief enthaltene Regelungen, die dazu
gekommen sind:

  • Es wird kein einheitliches WSD-Modell für alle Dienststellen des Landes geben.
  • Einführung eines Jahresarbeitszeitkontos für den WSD
  • Zusatzurlaub für WSD-Leistende ab 1.1.19 sechs Tage plus ein Tag für über 50-Jährige
  • Zusatzurlaub für WSD-Leistende ab 1.1.20 sieben Tage für alle
  • Die außerhalb der Dienstschichten liegende Freizeit soll als Erholungszeit möglichst unangetastet bleiben
  • Betonung der Zusammenarbeit mit dem PP ELT
  • 12-Stunden-Dienste an Sonntagen, Weihnachten und Ostern
  • bei Wahrnehmung planbarer Einsätze gilt eine Höchstdauer von 12 Stunden inklusive An- und Abreise
  • Individuelle oder sozial verträgliche Arbeitszeiten sollen ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarung von Leben, Familie und Beruf
  • Unterweisung über gesundheitliche und soziale Risiken vor Antritt des kontinuierlichen WSD
  • Gesundheits-Check-Up durch den Betriebsärztlichen Dienst vor und in Intervallen während des WSD
  • Fortführung der psychischen und physischen Gefährdungsbeurteilung für den Dienst im WSD landesweit
  • Anstrengungen zur Einführung der Freien Heilfürsorge werden von beiden Seiten aktiv unterstützt
  • In den örtlichen Dienstvereinbarungen sollen u.a. zu diesen Bereichen Regelungen enthalten sein:
        • Verbindlichkeit der Dienstplanung für den Folge-Planungszeitraum
        • Einfügen geblockter freier Tage (Betontage)
        • Flexibilisierung des WSD z.B. durch zeitversetzte Dienste und eine an der Einsatzbelastung orientierte Einsatzstärke

Wie geht es jetzt weiter?

  • Das MdI gibt das Resultat an die Behörden. Gleichzeitig geht das Resultat an die Mitglieder von HPRP, die GPR, die öPR und an GdP, DPolG, BDK.
  • Heute, also am 18. Juni 2018 berät der Landesbeirat der GdP über das Papier.
  • Am 25. Juni, tagt der HPRP. Dort soll das Resultat mit dem Minister besprochen werden.
  • Nach der Entscheidung über die Grundsätze und Ziele soll auf dieser Basis eine Verwaltungsvorschrift entstehen.
  • Diese VV ist dann wiederum Gegenstand der Mitbestimmung im HPRP.
  • Es besteht seitens des MdI nach wie vor die Absicht, die neuen WSD-Modelle am 1. Januar 2019 einzuführen.
  • Alle oben dargestellten Abmachungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Erhöhung des Zusatzurlaubs für den WSD vom Ministerrat bestätigt wird.


Wir danken allen Bezirks- und Kreisgruppen und den vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen, die uns mit ihren Anregungen und Hinweisen tatkräftig unterstützt haben!

Wir bleiben dabei: Es hat sich gelohnt und wird sich weiter lohnen, über weniger belastende Arbeitszeitverteilung nachzudenken.

Aber: Mit keinem Arbeitszeitmodell kann fehlendes Personal ersetzt werden. Ein großer Teil der rheinland-pfälzischen Polizeiinspektionen wird die neuen Arbeitszeitvorgaben NICHT als Entlastung empfinden, weil das alltägliche Improvisieren und Stopfen von Personallöchern nicht aufhören wird.

Die Verkürzung der zu erbringenden Arbeitszeit ist der Schlüssel zu weniger gesundheitlicher Belastung oder gar Beeinträchtigung für WSD-Leistende.

Dazu ist es erforderlich, die eingeschlagene Richtung bei der Mehrung des Personals über 2021 hinaus konsequent fortzusetzen



Der Landesvorstand