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GdP: Fakten rund um das Thema „Masken“!

Corona Masken

Mainz.

Die Diskussion um das Tragen von Masken während des Dienstes, mal unabhängig vom Maskentyp betrachtet, nimmt immer mehr Raum ein. Wir wollen euch mit dem Flugblatt einen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand in Wissenschaft und Forschung über die unterschiedlichen Masken-Typen geben. Die Empfehlung des Robert-Koch-Institut lautet hier, das Tragen von „Behelfs-Mund-Nase-Masken“ verringert das Risiko, andere Menschen anzustecken und kann die Ausbreitung des Virus verlangsamen. Aber nur dann, wenn der sachgerechte Umgang mit den Masken und das zwingende Einhalten der Hygieneregeln erfolgen!

Zu unterscheiden sind im wesentlichen Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen („Community-Masken“) und Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung (Medizinischer Mund-Nasen-Schutz und Filtrierende Halbmasken).


Community-Masken (CM)

Es gibt keinen Nachweis, inwiefern ein Eigenschutz besteht. Träger können sich nicht darauf verlassen, dass sie oder andere vor einer Übertragung geschützt werden.

Das Risiko, einen anderen anzustecken, kann so trotzdem verringert werden (Fremdschutz), weil sie die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchen-Auswurfs reduzieren können; dies auch bei Infizierten mit leichten oder gar keinen Symptomen.
Deshalb könnte das Tragen in öffentlichen Räumen, in denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann (ÖPNV, Lebensmittelgeschäfte oder ggfls. am Arbeitsplatz), dazu beitragen, die Weiterverbreitung des Virus einzudämmen. Darüber hinaus könnten CM das Bewusstsein für „physical distancing“ und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen. Fest gewebte Stoffe sind hier besser geeignet als leicht gewebte Stoffe.

Folgende Regeln sind beim Tragen von CM unbedingt zu berücksichtigen:

    • Privater Gebrauch, Beachtung der Herstellerhinweise, sofern vorhanden.
    • Hygienevorschriften und Abstand von >1,5 m einhalten.
    • Nicht die Innenseite kontaminieren. Hände vor dem Anziehen mit Seife waschen.
    • Maske richtig und enganliegend über Mund, Nase und Wangen platzieren, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren; Luftdurchlässigkeit testen.
    • Durchfeuchtete Masken umgehend abnehmen/ggf. austauschen.
    • Die Außenseite nicht berühren, nach dem Absetzen Hände gründlich waschen.
    • Die Maske nach Nutzung luftdicht verschlossen aufbewahren oder sofort waschen. Zur Vermeidung von Schimmel möglichst kurz aufbewahren.
    • Masken bei 95, mind. bei 60 Grad waschen und vollständig trocknen.

Quelle: RKI, BfArM



Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS; „OP-Masken“)

MNS schützt das Gegenüber vor möglicherweise infektiösen Tröpfchen des Trägers (Fremdschutz), bei festem Sitz begrenzt auch den Träger der Maske. Da der Träger je nach Sitz des MNS im Wesentlichen nicht durch das Vlies des MNS einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern vorbei angesogen wird, bieten MNS für den Träger in der Regel kaum Schutz gegenüber erregerhaltigen Tröpfchen und Aerosolen (bspw. Rauch, Nebel). Sie können jedoch Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direkten Auftreffen größerer Tröpfchen des Gegenüber schützen sowie vor einer Erregerübertragung durch direkten Kontakt mit den Händen (Quelle: BfArM).

Diese sowie FFP-Masken sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essenziell und müssen ihnen vorbehalten bleiben. Ihr Schutz ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse (Quelle: RKI).



Filtrierende Halbmasken (FFP2/ FFP3)

Dies sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und sollen den Träger vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen schützen. Masken ohne Ventil filtern die ein- und ausgeatmete Luft, Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft (kein Fremdschutz). Masken zur einmaligen Verwendung tragen die Bezeichnung NR (non reusable), R (reusable) bezieht sich nur auf Stäube und gilt nicht für biologisches Material, da sie nicht desinfiziert werden können. Es gibt auch nach Desinfektion wiederverwertbare Maskenkörper mit auswechselbarem Filtervlies/ Partikel-Filter.
Der Einsatz von FFP-Masken bei der Polizei erfolgt bei begründeten/bestätigten Fällen im Rahmen der PSA Stufe 1 (Handschuhe, Maske, Brille und Handdesinfektion, Sterilium Hand- und Wischdesinfektion) bei Kontakt zu Personen der Kat. 2 oder Stufe 2 (Schutzanzug, Vollschutzbrille, Maske, Handschuhe, Überzieh-Stiefel, Entsorgungsbeutel) bei Kontakt zu Personen der Kat. 1 (<2 Meter Abstand, >15 Min. Face to Face/direktem Körperkontakt, Körperflüssigkeiten).
Folgende Regeln sind beim Tragen von FFP-Masken unbedingt zu berücksichtigen:

    • Vor Gebrauch Anweisungen beachten, richtigen/dichten Sitz überprüfen (Bart!)
    • Mit sauberen Händen/Handschuhen aufsetzen, nur die Außenseite anfassen
    • Bei evtl. Kontamination/Beschädigung (Entsorgung) oder Durchfeuchtung (Trocknung) die Maske sofort wechseln; Gebrauchsdauer bis zu 8 Std.
    • Hinweis MdI: Wiederverwendung auch bei begründetem Infektionsverdacht möglich, sofern Bürger*innen keine Erkältungssymptome zeigen. Voraussetzung: Die Maske wird nur vom selben Träger benutzt (Kennzeichnung mit eigenen Initialen und Datum, der Zugriff durch andere Personen muss ausgeschlossen sein). Nach Gebrauch trocken an der Luft, nicht in geschlossenen Behältern, aufbewahren. Nach Absetzen Hände waschen bzw. Einweghandschuhe fachgerecht entsorgen. Bei erneutem Anziehen darauf achten, dass eine Verschleppung möglicher Erreger von der Außenseite der Maske auf die Innenseite oder in das Gesicht verhindert wird.
    • Bei Kontakt zu Personen der Kat. 1 ist keine Wiederverwendung möglich. Entsorgung zusammen mit Einweghandschuhen. Hände gründlich waschen und desinfizieren, nicht abtrocknen.

Nach sorgfältiger Abwägung und Beachtung aller beschriebenen Umstände sollte jede*r für sich entscheiden, ob eine Behelfs-Mund-Nasen-Maske getragen wird.

Sollte wegen einer Verschärfung der Corona-Lage das Tragen von Masken vorgeschrieben werden oder der Dienstherr von seiner Bewertung der „trügerischen Sicherheit“ Abstand nehmen und das Tragen von Mund-Nase-Masken im Dienst befürworten, ist der Dienstherr auch in der Pflicht, die Kolleginnen und Kollegen auszustatten. Wir werden dabei unterstützen!

Wir freuen uns über eine Rückmeldung, wie ihr zu der Maskenthematik steht (ingo.schuette@gdp.de oder sabrina.kunz@gdp.de)!