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GdP-Pressemitteilung

GdP: Schnellimpfungen für die Polizei zulassen

GdP zu Corona-Spontanimpfung der Polizei mit Restbeständen der Impfzentren

Mainz.

„Man muss sich diese Situation aus der Sicht der Betroffenen in den Impfzentren und bei der Polizei vorstellen. Und vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Ministeriums, dass sie nicht mit den „Restimpfungen“ geimpft werden dürfen, überhaupt nicht nachvollziehbar. Was in anderen Bundesländern geht, muss auch in Rheinland-Pfalz gehen. Den Dienstunfallschutz zu gewährleisten und auch, dass eine zwingend notwendige zweite Impfung durchgeführt wird, lässt sich durch die Organisation vor Ort in den Impfzentren gewährleisten“, fordert Kunz.

„Aus diesem Grund“, so die Gewerkschafterin „sind wir der Auffassung, das Eine zu tun, ohne das Andere zu lassen und das bedeutet, in den polizeieigenen Impfzentren zu impfen und die Impfung im Hopp-On-Verfahren zuzulassen.“

„Wir fordern seit längerer Zeit, dass Polizistinnen und Polizisten schnell geimpft werden müssen. Die Polizistinnen und Polizisten mit Bürgerkontakt stehen alltäglich in einem direkten Kontakt mit Menschen und gerade aufgrund der aktuellen Infektionszahlen ist auch das Risiko einer Infektion für unsere Kolleginnen und Kollegen sehr hoch,“ betont Landesvorsitzende Sabrina Kunz.

Laut Priorisierung befinden sich Polizistinnen und Polizisten in den Gruppe 2 und 3, für die aktuell noch kein Impfstoff zur Verfügung steht. Innerhalb der Polizei wurde sich darauf vorbereitet, die Kolleginnen und Kollegen zu impfen. Hierfür hat der Polizeiärztliche Dienst polizeieigene Impfzentren vorbereitet, wofür wir allen Beteiligten sehr dankbar sind. Unklar ist allerdings, wann genau für diese Gruppen der Impfstoff zur Verfügung steht. Dies wirft in der aktuellen Debatte Unsicherheiten, Fragen und Unverständnis bei der GdP und die Kolleginnen und Kollegen aus. Wir leben in einer dynamischen Lage und aktuell werden durch die Impfzentren Spontanimpfungen bei Restbeständen angeboten. Dabei werden Polizistinnen und Polizisten, die sich im Dienst befinden, durch die Impfzentren kontaktiert, sofern Impfstoff übrig ist. Hierbei sind der Dienstunfallschutz und die zwingend erforderliche zweite Impfung im Moment nicht gewährleistet. Dies ist aus Sicht der GdP in jedem Fall erforderlich und wurde bereits gestern dem SWR auch schon so mitgeteilt. Nach Entscheidung des Ministeriums dürfen die Polizistinnen und Polizisten dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen. Diese Entscheidung lässt uns alle mit Unverständnis zurück.
die aktuelle Pressemitteilung findet ihr HIER zum Ausdrucken!