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GdP RLP zur Verweigerung des Handschlags mit Frauen

"Das Frauenbild ist die Gretchenfrage für die Verfassungstreue!"

Mainz.

Ganz ohne Zweifel genießt die Glaubensfreiheit Verfassungsrang - ebenso wie die Freiheit, sich in Parteien zu engagieren oder sich in Gewerkschaften zu organisieren. Jedoch gelten für staatliche Organe besondere Anforderungen an gebotene Zurückhaltung.


In einem langen, quälenden Prozess und nach vielen Religionskriegen hat sich in Europa die Auffassung durchsetzen können, dass Staat und Religion strikt zu trennen sind. Polizistinnen und Polizisten gelten wegen ihres Berufes und ihrer Uniform als Vertreterinnen und Vertreter der staatlichen Ordnung. Bei der Vereidigung schwören wir auf das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz.

Der Dienstherr, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, müssen sich darauf verlassen können, dass die Beamtinnen und Beamten ihr Gegenüber weltanschaulich neutral behandeln. Persönliche Vorlieben müssen zurückstehen. Negative wie positive Diskriminierungen z.B. wegen der Ethnie, der sexuellen Orientierung oder eben auch der Religion dürfen im Staatsdienst keine Rolle spielen. Ein verfassungsgemäßes Frauenbild ist die Gretchenfrage für die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

GdP-Landesvorsitzender Ernst Scharbach: "Wenn unser Kollege aus Koblenz auf einer anderen Behandlung von Menschen nur auf Grund ihres Geschlechtes beharren will, wird er sich entscheiden müssen. Die Trennung von Staat und Religion ist für uns nicht verhandelbar."