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Tarifergebnis liegt vor

GdP: Versorgungsempfänger:innen nicht abkoppeln

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landesregierung hat erklärt, das Tarifergebnis, eine CORONA-Sonderzahlung in Höhe von 1.300€ Anfang 2022 und eine Besoldungserhöhung von 2,8 % zum 01. Dezember 2022, auf die Beamtinnen und Beamte zu übertragen.

Für die 52.000 Versorgungsempfänger:innen sichert die Landesregierung zu, die Erhöhung von 2,8 % zum 1. Dezember 2022 zu übernehmen. Die sogenannte CORONA-Sonderzahlung soll jedoch nicht übertragen werden.

DGB und GdP wenden sich gegen eine faktische Nullrunde für Pensionär:innen.

Der DGB hat sich am 1. Dezember in einem Schreiben an die Finanzministerin Doris Ahnen gewandt und eine Lösung gefordert.

In dem Schreiben heißt es unter anderem:

“Gleichwohl würden wir es begrüßen, wenn die Versorgungsempfänger:innen aus dem Berechtig-tenkreis der Sonderzahlung nicht ausgenommen würden, da diese andernfalls einen unverhältnismäßig langen Zeitraum ohne finanzielle Kompensation hinnehmen bzw. kompensieren müssten. Aktuell liegt die Inflationsrate bei 5 %. Versorgungsempfänger:innen bleiben davon nicht unberührt. Deshalb fordern wir für den Zeitraum bis zur linearen Erhöhung zum 01.12.2022 einen entsprechenden Ausgleich. Orientierung bietet hierfür die Höhe der Corona-Sonderzahlung. Schließlich ist diese in erster Linie eine Einmalzahlung für 14 Monate, in denen keine prozentuale Erhöhung der Grundgehälter vorgesehen ist, und ist nicht als Ausgleich für besondere pandemische Belastungen gedacht. Für Versorgungsempfänger:innen schlagen wir deshalb eine Einmalzahlung in Höhe von 70 % (angelehnt an den erreichbaren Versorgungssatz) von 1.300 Euro vor.”

Die GdP Seniorengruppe unterstützt die Forderungen des DGB und fordert die Landesregierung auf, den Versorgungsempfänger:innen keine Nullrunde aufzubürden, die unter den derzeitigen Kostensteigerungen einer Minusrunde gleichkommt.

Euer Landesseniorenvorstand