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GdP: Stütze des Berufsbeamtentums!

Immer wieder wird in der Öffentlichkeit über die Einführung einer sog. Bürgerversicherung diskutiert, auch unter den DGB-Einzelgewerkschaften. Im Rahmen des letzten DGB-Bundeskongresses konnten sich die GdP-Delegierten und die Delegierten der anderen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes (GEW, ver.di, IG BAU) durchsetzen und der DGB-Bundeskongress lehnte die Forderung nach einer uneingeschränkten „Bürgerversicherung“ ab. Die GdP ist eine wesentliche Stützte des Berufsbeamtentums und hält die Diskussion um die uneingeschränkte Bürgerversicherung für alle für nicht vereinbar mit Art. 33 V des Grundgesetzes und insofern für verfassungswidrig.

Die Diskussion hat jetzt aufgrund der Corona-Pandemie erneut Aufwind bekommen.

Worum geht es dabei eigentlich? Dem DGB geht es dabei in der Hauptsache darum, dass z.B. sog. „Solo-Selbständige“ oftmals nicht abgesichert sind. Diese fallen in der aktuellen Corona-Lage nicht auf das Kurzarbeitergeld zurück, sondern müssen Grundsicherung beantragen. Dass sich der DGB mit seinem Vorsitzenden Reiner Hofmann Gedanken über die Zukunft der Sozialsysteme macht, ist sein Job als DGB-Vorsitzender. Aber auch ihm ist bewusst, dass seinen Ideen verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind.

Denn die Situation ist bei den Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes und somit auch denen in der Polizei anders zu beurteilen. Die Hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gem. Art. 33 V GG sind subjektives Recht für jede Beamtin und jeden Beamten. Einer dieser Grundsätze ist das Alimentationsprinzip. Demnach steht jeder und jedem eine amtsangemessene Besoldung und Versorgung zu. Eine Gleichmacherei, die obendrein vielleicht auch noch zu Nachteilen führt, kann und ist nicht das Ziel der GdP. Dass wir dazu stehen, haben wir in unserer 70-jährigen Gewerkschaftsgeschichte oftmals bewiesen und werden wir auch in Zukunft weiter beweisen.

Die Einschätzung unseres Beamtenrechtsexperten Heinz Werner Gabler hierzu:
„Die Corona-Pandemie wird uns noch viele Jahre mit ihren finanziellen Auswirkungen beschäftigen. Gerade zu diesem Zeitpunkt kann ich mir neben den verfassungsrechtlichen Hürden nicht vorstellen, wo die vielen Milliarden Euro herkommen sollen, um die Nachzahlungen in die Bürgerversicherung zu leisten. Allein aus dieser Sicht ist das völlig utopisch.“