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GdP äußert sich zum Entwurf des Koalitionsvertrages

Mainz.

Der Koalitionsvertrag der Ampel ist da. Er soll heute im Rahmen von Parteitagen bzw. Delegiertenversammlungen in den Parteien abgestimmt werden. Wir haben ihn für euch einer Bewertung unterzogen und uns bereits gestern mit einer Pressemeldung und der Stellungnahme an die Medien und an die drei Parteien gewandt. Die Koalitionär:innen haben auf 183 Seiten sehr viele Vorhaben niedergeschrieben, auch für die Polizei ist viel dabei. Vieles trägt die Handschrift der GdP. Wir haben hier ein paar elementare Punkte herausgenommen. Die gesamte Stellungnahme fügen wir euch mit der Anlage bei und stellen sie heute im Laufe des Tages auch auf der Homepage ein.

Personal: jährlich 500 Einstellungen

Die GdP freut sich darüber, dass die Koalitionär:innen anerkennen, dass die Herausforderungen einen personellen Aufwuchs verlangen und dass deswegen auch an den hohen Einstellungszahlen der letzten Jahre festgehalten werden soll.



Dennoch hinterfragt GdP-Chefin Kunz: „Wie ist denn diese Bedingung (…) um im Jahr 2024 voll ausgebildete Polizeibeamt:innen zu haben" zu verstehen? Die GdP hat erhoben: wir brauchen bereits jetzt dringend 10.000 voll ausgebildete Polizeibeamt:innen und zwar nicht an Köpfen, sondern zur Kompensation von Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung und zur längst überfälligen Entlastung unserer Kolleg:innen fordert die GdP eine langfristige Verstetigung der Einstellungszahlen von mind. 500 Anwärter:innen im Jahr, damit wir schnellstmöglich 10.000 Vollzeitstellen an Polizist:innen im Land im Einsatz haben. Diese Formulierung ist aus GdP-Sicht eine Verwirrung der Wähler:innen, denn wir als Betroffene ahnen, wie diese Hintertür zu verstehen ist. Hier ist eine Klarstellung erforderlich!“
Aus GdP-Sicht sind in allen fünf Haushaltsjahren mindestens 500 Neueinstellungen an Anwärter:innen erforderlich. Zudem ein jährlicher Aufwuchs von 75 Stellen im Verwaltungs- und Tarifbereich.




René Klemmer, GdP-Landesvize fordert:
„Wir begrüßen, dass zusätzliche Tarif- und Verwaltungsstellen die Schutz-und Kriminalpolizei entlasten sollen. Mit einer konkreteren Aussage könnten wir aber besser in die Zukunft planen. Außerdem begrüßen wir die Einstellung von Spezialist:innen für Technik und Sonderbedarfe, auch hier wäre mir mehr Verbindlichkeit lieber. Ausbildungsfremd besetzte Ruhestandsabgänge müssen automatisiert und unmittelbar durch Tarifpersonal ersetzt werden.
Und ebenso erwarten wir von der Landesregierung in der im Herbst anstehenden Tarifrunde ein deutliches Zeichen der Wertschätzung!“




„Die Kriminalpolizei muss qualitativ und quantitativ dringend unterstützt werden und das bereits zu Beginn der Legislaturperiode. Die richtigen kriminalpolitischen Schwerpunkte wurden erkannt, nun muss hier auch ein personeller Schwerpunkt gebildet werden. Dazu bedarf es der nötigen Anreize, Menschen für die Kriminalpolizei zu gewinnen, bzw. in ihren Fachgebieten halten zu können. Daran lässt sich messen, wie ernst es den Koalitionär:innen mit der Kriminalitätsbekämpfung ist“, betont Sven Hummel, stellvertretender Landesvorsitzender.

Besoldung und Zulagenwesen

Die elementaren Themen Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen finden sich ganz am Ende des Koalitionsvertrages unter der Überschrift: Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern. Eine Aussage, die wir nur unterschreiben können! Allerdings wird hier die Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Beamt:innen und die Versorgungsempfänger:innen von der Haushaltslage abhängig gemacht.

Bei den Zulagen trifft uns der vorliegende Vertrag nicht überraschend, schon im Rahmen der politischen Gespräche der GdP in den letzten drei Jahren und in den Wahlprogrammen war von Zulagen nichts zu lesen und im Rahmen unserer Wahlprüfsteine deutliche Zurückhaltung. Nichts zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, nichts zur WSD-Zulage und auch nichts zur Polizeizulage oder gar weitere besonders belastete Bereiche bzw. Tätigkeiten. Kombiniert mit der Ankündigung, bei der Besoldung auf die Kasse zu achten, ist dies aber nun ein echter Tiefschlag. Die Entschädigungen für die besonderen physischen und psychischen Belastungen durch den Polizeiberuf müssen sich ebenfalls weiterentwickeln, das würde die Attraktivität des Polizeiberufs tatsächlich steigern.



„Das werden wir nicht mitmachen. Nach vielen Monaten der Pandemie, reduzierten Steuereinnahmen und vielen Ausgaben im Gesundheitssektor muss man kein Wahrsager sein, um zu dem Schluss zu kommen, dass es die nächsten Jahre finanziell eng werden kann.
Aber das Sparschwein des Landes werden nicht wir Beamt:innen sein!“ stellt die Landesvize Steffi Loth klar.

Gesundheit und Heilfürsorge

Die Ausführungen zu GAP, dem „gesünderen Arbeiten in der Polizei“ gehen uns nicht weit genug, die Evaluation hat noch gar nicht begonnen, weitere Änderungsmöglichkeiten wurden also noch gar nicht formuliert, geschweige denn umgesetzt. Denn wer Wechsel/-Schichtdienst arbeitet, weiß, ohne eine Reduzierung der Arbeitszeit hat man hier nichts Elementares angepackt. Wir halten an der Forderung nach einer 35-Stunden-Woche fest. Gesünder Arbeiten wird auf die Kriminalpolizei ausgeweitet, das befindet sich zum einen bereits in der Umsetzung, zum anderen begrüßen wir das ausdrücklich und wollen dies auch für die restliche Polizei, insbesondere die Angehörige der operativen Einheiten der Bereitschaftspolizei sowie der Spezialeinheiten. Supervisionsangebote müssen allen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

Der Umgang mit der Heilfürsorge stößt auf unser Unverständnis und deutliche Enttäuschung. Kaum anders war dieser Passus im Koalitionsvertrag 2016-2021 formuliert. Zwischenzeitlich gab es eine umfangreiche Prüfung des Landesrechnungshofs. Wir können hier den politischen Willen zur Gestaltung in Richtung einer Freien Heilfürsorge leider nicht erkennen. Dabei benötigen wir dieses Bekenntnis gerade in einer Zeit, in der das Thema Gesundheit als ein Zentrales erkannt wurde. Und wieder traut sich die Ampel nicht, es entweder zu machen und zwar richtig oder zu lassen.



Verena Horn, GdP-Landesvize fordert: „Durch die Gründung des PP ELT wurde die Bereitschaftspolizei um zwei Züge verkleinert. Das spiegelt sich in der Einsatzbelastung – insbesondere am Wochenende – wider, weshalb wir auch hier eine personelle Aufstockung brauchen. Auch die Dienststellen der SE mit jeweils über 60 Beschäftigten benötigen dringend einen Geschäftsbereich. Die Evaluation der Zentralstelle für Gesundheitsmanagement ist durch die laufende Impfkampagne lediglich ausgesetzt. Hier bedarf es eines deutlichen Signals zum Ausbau der Polizei-eigenen Betriebsmedizin und einer personellen Aufstockung der Zentralen Koordinierungsstelle für Gesundheit. Aus den Ergebnissen der Untersuchung psychischer Belastungsmomente können nicht nur Maßnahmen der Gesundheitsförderung abgeleitet werden, sondern die Arbeitsbedingungen müssen so beschaffen sein, dass es gar nicht erst zu gesundheitlichen Problemen kommt. Das gesamte BGM muss hier in den Blick genommen werden, der Teufel steckt im Detail.“



Ingo Schütte, ebenfalls GdP-Vize fordert: „Die Fortführung der Ausstattung ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Die Einführung des DEIG in der Polizei war ein wichtiger Schritt. Dies gilt es fortzuschreiben und weitere Kolleg:innen mit diesem Einsatzmittel auszustatten. Auch die Einheiten des PP ELT dürfen hier nicht außen vor sein. Sowohl die Kolleg:innen der WSP als auch der Abteilung 1 haben einen Anspruch auf eine moderne und zeitgemäße Ausstattung. Dazu gehört auch das DEIG. Auch die Beschaffung von Mobilen Endgeräten (MDM) für die Operativen Einheiten ist in der vergangenen Periode erfolgt. Hier ist eine Fortschreibung unumgänglich. Es gibt weitere identifizierte Bedarfsträger. Hier ist es zwingend erforderlich, Kolleg:innen nicht abzuhängen. Ein modernes Arbeiten bedarf auch der technischen Ausstattung.“


Unsere weiteren Punkte und Ausführungen könnt ihr der beigefügten Stellungnahme eurer GdP zum Entwurf des Koalitionsvertrages entnehmen.

Diese findet ihr HIER


Der Landesvorstand




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