Zum Inhalt wechseln

GdP für Abschaffung der Kostendämpfungspauschale

Kunz: „Die Wertschätzung muss sich auch finanziell ausdrücken, eine Anerkennung wird jetzt höchste Zeit.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Antrag der rheinland-pfälzischen CDU zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale im Zusammenhang mit der aktuellen Plenardebatte.

Auch aus unserer Sicht ist die Mehrbelastung der Beamtinnen und Beamten nicht länger hinnehmbar. Die Einbehaltung der gestaffelten Pauschale existiert seit 2003 und führt zur Konsolidierung des Haushaltes. Rheinland-Pfalz wird vom Nehmerland zum Geberland im Länderfinanzausgleich wechseln, da die Steuereinnahmen deutlich gestiegen sind. Daher nehmen wir das Sparen an den Landesbeamtinnen und Landesbeamten nicht mehr länger hin. „Kostendämpfungspauschale“ – die Beamtinnen und Beamten im Land müssen eine Pauschale zahlen, um die Kosten, die dem Land im Zusammenhang mit der Gesundheit der Beamtinnen und Beamten entstehen, zu kompensieren. Zuletzt hat Nordrhein-Westfalen es vorgemacht, dort wurde die Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022 abgeschafft und bei den unteren Besoldungsgruppen sogar ein monatlicher Zuschuss gewährt.

Kunz weiter: „Polizistinnen und Polizisten sind elementar für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und verdienen es, für ihre eigene Gesundheit nicht noch Pauschalen zur Dämpfung der Kosten zahlen zu müssen. Daher gehen wir noch weiter als der Antrag der CDU reicht, wir fordern die sofortige Abschaffung der Pauschale, nicht erst zum 01.01.2023.“