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GdP gewinnt - Arbeitsgericht bestätigt Grundsatz "Tarifrecht bricht Haushaltsrecht"

Mainz.

„Was lange währt, wird endlich gut!“ mit diesem alten Spruch könnte man kurz und knapp den seit Jahren andauernden Eingruppierungsvorgang bei der Hubschrauberstaffel beschreiben. Mehrere zehntausend Euro sicherte die GdP durch eine rückwirkende Höhergruppierung von EG6 in EG9b.

Doch worum ging es eigentlich?

Bereits im Jahr 2015 hatte sich die GdP der Eingruppierung der FLIR-Operatoren angenommen. Die Tarifbeschäftigten sitzen, neben Pilot und Techniker, im hinteren Bereich des Hubschraubers. Sie bedienen u.a. die Wärmebildkamera und tragen durch vielseitige Unterstützung ganz wesentlich zum Einsatzerfolg bei. Daher galt es die ursprüngliche Eingruppierung zu überprüfen. Die Tätigkeiten haben sich seit der Schaffung dieser Stellen in großem Maße verändert und sind in den letzten Jahren sehr viel anspruchsvoller geworden. Demnach war die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 nach GdP Meinung nicht mehr zeitgemäß und musste dringend angepasst werden.

In vielen Gesprächen durch die GdP und unzähligen Schreiben konnte im Jahr 2018 dann endlich erreicht werden, dass eine neue Bewertung der Stellen erfolgte und diese dann auch berechtigterweise in der Entgeltgruppe 9b mündete. Doch die Freude war nur von kurzer Dauer. Nach langwierigen Beantragungsverfahren für den laufenden Haushalt wurden von Seiten des Haushaltsreferats im Innenministerium und dem Finanzministeriums keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Begründung: man zweifelte die tarifrechtliche Bewertung nicht an, aber die Stellen seien haushälterisch nicht vorgesehen und auch nicht angemeldet. Demnach könnten die Höhergruppierungen nicht vollzogen werden, da keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Nach GdP Meinung ein absoluter Verstoß gegen den Grundsatz „Tarifrecht bricht Haushaltsrecht“. Der Tarifvertrag spricht eindeutig davon, dass ein Tarifbeschäftigter oder eine Tarifbeschäftigte eingruppiert ist. Nicht erst wenn die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sondern ab dem Zeitpunkt, wo er oder sie die Tätigkeit auch ausübt. Doch das Finanzministerium und das Innenministerium zeigten sich völlig unbeeindruckt, hatten dabei aber offenbar die Entschlossenheit der GdP unterschätzt.

Das hat die GdP Rheinland-Pfalz dazu veranlasst, über den DGB Rechtsschutz eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese hatte bereits beim Gütetermin die Auswirkung, dass durch den Arbeitsrichter der Tarifgrundsatz nicht in Frage gestellt wurde. Vielmehr stellte er klar, dass das Verfahren bei der derzeitigen Sachlage eindeutig wäre. In der Folge wurde von Seiten des Gerichtes eine Frist eigeräumt, in welcher die beiden Ministerien Zeit bekamen, die Sachlage erneut zu prüfen. Nun liegt uns aktuell die Bestätigung der Kläger*in vor, dass eine Höhergruppierung rückwirkend bis zum August 2018 umgesetzt wurde. Ein Erfolg auf ganzer Linie, der sich für unsere Mitglieder nun in bare Münze verwandelt.

René Klemmer, stellv. Landesvorsitzender:

„Das Finanzministerium war offensichtlich der Auffassung, dass sie mit einem abstrusen Abschnitt in der Landeshaushaltsordnung das Tarifrecht außer Kraft setzen können. Das lassen wir uns zum Schutz unserer Mitglieder nicht gefallen. Jetzt nicht und in Zukunft nicht. Wir kämpfen auch weiterhin mit Leidenschaft für mehr Gerechtigkeit.“
Das aktuelle Flugblatt findet ihr HIER zum Ausdrucken!