Zum Inhalt wechseln

GdP klärt auf

Land zahlt endlich Arbeitgeberzuschuss bei VBL

Mainz.

In den letzten Tagen wurde durch die Behörden ein Schreiben des Finanzministeriums verschickt, welches bei vielen Tarifbeschäftigten Fragen aufgeworfen hat.

Hierin wird letztlich verkündet, was u.a. die GdP seit langem von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gefordert hat: die Zahlung eines Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Dies ist durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits seit 01.01.2022 vorgeschrieben. Jedoch hat sich die TdL in vergangenen Verhandlungen wie gewohnt stur gezeigt, wenn es um entsprechende Anpassungen im Altersvorsorgetarifvertrag (ATV) ging. Da diese Regelung im ATV nicht geklärt war, nahmen die Gewerkschaften vor einiger Zeit die Verhandlungen mit der TdL auf. Übrigens: in der TdL sitzen die Finanzminister der Mitgliedsländer. Hier verweigerte man jegliche Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetz und knüpfte als Bedingung für diese die Verschlechterungen zum Arbeitsvorgang.

Was bedeutet die Mitteilung des Finanzministeriums konkret?

Alle Tarifbeschäftigten sind in der VBLklassik pflichtversichert. Hierbei handelt es sich um eine sog. Betriebsrente für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus können Tarifbeschäftigte bei der VBL eine weitere (freiwillige) Versicherung abschließen - die VBLextra. Hier erfolgt eine Entgeltumwandlung des Bruttolohnes. Das bedeutet, dass vom Bruttolohn ein vereinbarter Betrag abgezogen wird, der in die Versicherung einfließt. Hierbei spart der Arbeitgeber die für diesen Betrag eigentlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge. Im Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde durch den Gesetzgeber festgelegt, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, 15% dieses umgewandelten Entgelts als zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss in die VBL abzuführen. Dies allerdings nur, wenn man auch diese freiwillige Versicherung abgeschlossen hat.

Nun hat die TdL endlich seinen Mitgliedsländern empfohlen, diesen vorgeschrieben Zuschuss zu zahlen. Dies wurde nun durch das Finanzministerium verkündet. Hierfür wurde auch eine Mustervereinbarung verschickt, welche durch die Tarifbeschäftigten abgeschlossen werden muss.

Wir empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen, die über diese Art der freiwilligen Versicherung (VBLextra oder VBLdynamik) verfügen, eine Vereinbarung abzuschließen und sich mit der VBL in Verbindung zu setzen. Informiert euch direkt bei der VBL über Auswirkungen und Höhe der Zuschüsse, da diese unterschiedlich ausfallen.

Landes-Vize René Klemmer: „Wir begrüßen die Entscheidung der TdL ausdrücklich. Es könnte allerdings schon längst passiert sein und wurde künstlich durch die verantwortlichen Arbeitgeber verzögert.
Einfach gesagt: die Politik, welche die Betriebsrenten mit diesem Zuschuss stärken wollten, verweigerte gleichzeitig ihren eigenen Beschäftigten diesen Zuschuss. Ich erinnere: auch die Landesregierung ist Arbeitgeber und sollte dieser Verantwortung gerecht werden. Die Verhandlungen zum ATV sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe mit dieser Doppelmoral ist bald Schluss.“