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GdP kritisiert: MdI bleibt mit der Gewährung von zusätzlichem Freizeitausgleich anlässlich des G7 Einsatzes in Elmau hinter den Erwartungen!

Mainz.

Mit Schreiben vom 08. August 2022 hat das MdI zusätzlichen Freizeitausgleich für den Einsatz in Elmau im Juni 2022 gewährt und bleibt – wie sich in den letzten Tagen bereits abzeichnete – hinter den Erwartungen der GdP – aber insbesondere der eingesetzten Kräfte - zurück.

Demnach hat sich das MdI aus Gerechtigkeitsgründen dazu entschieden, sich an der Dauer des Einsatzes vor Ort zu orientieren. Auszug aus dem Schreiben: „Mit dem Ausgleich soll in diesem Einzelfall der einsatzbedingt ungewöhnlich langen Trennung vom gewohnten (familiären und sonstigen) Umfeld Rechnung getragen werden.“

Nach dieser Regelung ist vorgesehen:
    - Kräfte, die mindestens fünf Tage im Einsatz waren, erhalten einen Tag Freizeitausgleich (also 8 Stunden)
    - Kräfte, die mindestens zehn Tage im Einsatz waren, erhalten zwei Tage Freizeitausgleich (also 16 Stunden).
    - Im Umkehrschluss: alle, die unter fünf Tagen im Einsatz waren, erhalten keinen Freizeitausgleich!
In dem Schreiben heißt es weiter: „Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise sind einzubeziehen, sie gelten vorliegend ebenfalls als Einsatztage.“

Sabrina Kunz: „Bereits vor Wochen haben wir das MdI um Prüfung gebeten, ob nicht allen Kräften aus Rheinland-Pfalz, die in die BAO integriert waren, zwei Tage Freizeitausgleich gewährt werden kann. Im Vorfeld wurde der Forderung nach einer 1:1 Vergütung durch das MdI bereits eine Absage erteilt. Wir haben vor zu stark differenzierten Lösungen gewarnt, da sich die Belastung nicht ausschließlich aus der Dauer des Einsatzes vor Ort ableiten lässt, sondern die Einsatzzeiten und die Unterbringung teilweise so desaströs waren, dass ein zweitätiger Freizeitausgleich für alle aus unserer Sicht sachgerecht ist. Dazu gehörten auch die beeinträchtigenden Witterungsbedingungen in den Höhenlagen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Rheinland-Pfalz sich mal wieder in der Mitte der Bundesländer einreiht. Mit dieser Lösung sind wir nicht zufrieden. Ich habe in den Schlussworten am Ende unseres Delegiertentages unseren Minister mit Live-Mitschnitt öffentlich aufgefordert, zwei Tage Sonderurlaub für alle zu gewähren. Ob ihn diese Info erreicht hat, wissen wir nicht. Jetzt liegt das enttäuschende Ergebnis vor.“

Tobias Weber, Vorsitzender der Bezirksgruppe PP ELT zeigt sich enttäuscht:

Zunächst sind wir froh, dass unsere Kolleg:innen alle gesund nach Hause gekommen sind und dass die polizeiliche Lage vor Ort einen ruhigen Verlauf genommen hat. Die ständig wechselnden, sehr schwierigen Witterungsbedingungen und die sehr langen Einsatzzeiten belasteten die Kräfte erheblich. Die Kolleg:innen haben sich auf eigene Kosten Planen gekauft, um trotz der ausgeteilten „Regenponchos“ in selbst gebauten Unterkünften Unterschlupf zu finden! Eine Staffelung des Zusatzurlaubes führt nur zu Unmut unter den eingesetzten Kräften. Dies haben wir von Anfang an abgelehnt. Ende Juni sind unsere Kräfte aus Elmau zurück gekommen. Es ist nicht zu verstehen, dass erst jetzt eine verbindliche Regelung getroffen ist, die uns zudem noch enttäuscht. Wenn schon keine 1:1 Vergütung möglich ist, dann muss dieser Einsatz mindestens im Rahmen von zwei Tagen Zusatzurlaub für alle eingesetzten Kräfte wertgeschätzt werden!“


Wie waren die Bedingungen vor Ort?

Unsere Kolleg:innen waren größtenteils im Bereich "S2" eingesetzt; also im Sperrgebiet rund um Elmau. Dort wurde ein Zaun um das Schloss Elmau herum aufgestellt. Die Kolleg:innen wurden in Sichtweise am Zaun posiert. Sie wurden teilweise mit Seilbahnen hoch "ge-shuttlet". An dem Zaun selbst waren für unsere Kräfte keine Unterstände oder gar Zelte aufgebaut. In dieser Zeit lagen die Temperaturen bei 30 Grad oder es regnete stark, teilweise gab es Unwetter mit Hagel.
Die Kräfte haben sich selbst Unterstände gebaut, um sich sowohl vor Sonne - als auch vor Regen - zu schützen. Erst wenn das Unwetterkonzept aufgerufen wurde, konnten die Kräfte wohl auch mal in Fahrzeuge ausweichen.
Von den Erholungsphasen in einer Jugendherberge mit teilweise 4 Mann/Frau-Zimmerbelegung mal ganz abgesehen, dürften die Witterungsbedingungen die Kräfte hinreichend beeinträchtigt haben.

Wie verhält es sich in anderen Bundesländern?

Bevor wir unsere Forderungen artikulieren und für diese eintreten, reflektieren und hinterfragen wir uns grundsätzlich selbst. Sind unsere Forderungen berechtigt, sind sie umsetzbar, sachgerecht und vor allem nachvollziehbar und angemessen? Und selbstverständlich gehört neben dem Blick hinter die Kulissen auch ein Blick in andere Bundesländer.

Vorliegend ist die Situation in den anderen Bundesländern mit Stand vom 04. August 2022 folgende:

Bund/Land
Vergütung G7 Einsatz Elmau
1:1
SU in Tagen
sonstiges
Bund
Pro Arbeitstag + 4 Std gem. §78 BBG
BW
2
BY
2
BE
keine Rückmeldung
BBL
x
HB
keine Rückmeldung
HH
keine Rückmeldung
HE
derzeit in Prüfung, welche Tage 1:1 vergütet werden
MV
bislang negativ, weiterhin in Prüfung
NI
x
NRW
derzeit noch in Prüfung
RP
Staffelung: 0-5 Tage kein SU
5-10 Tage --> 1 Tag
ab 10 Tagen --> 2 Tage
SL
x
SN
derzeit noch in Prüfung
ST
x
SH
keine Rückmeldung
TH
Keine Rückmeldung

Wie steht die GdP im Land grundsätzlich dazu?

Mit dem Antrag C012, welcher mehrheitlich im Rahmen des Landesdelegiertentages vor wenigen Wochen verabschiedet wurde, fordert die GdP, dass den besonderen Belastungen, denen insbesondere die Kräfte der Abteilung 1 des PP ELT ausgesetzt sind, eine Entlastung in Form der Anrechnung auf die Lebensarbeitszeit und in monetärer Form folgt. Wir fordern die Verantwortlichen im MdI und in der Landespolitik auf, anzuerkennen, dass die Kräfte der Bereitschaftspolizei einen flexiblen Einsatz hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit leisten. Die Folge sind kaum ein planbarer Lebensalltag und eine reduzierte Teilnahme am sozialen Leben. Bislang wird diese Belastung nicht ausgeglichen. Ziele müssen die Schaffung von Ausgleichsregelungen in den Arbeitszeitregelungen sowie ein monetärer Ausgleich sein. Andere Länder zeigen, wie es geht!

Aus der Grundsatzrede von Landeschefin Kunz anlässlich des Delegiertentages Anfang Juli: Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass die Verwendungszeiten in geschlossenen Einheiten in die Lebensarbeitszeit der Kolleginnen und Kollegen eingerechnet werden. Wer über Jahre hinweg kaum ein freies Wochenende hat und ständig zu wechselnden Zeiten bis zu vielen Stunden hinweg – wie jüngst in Elmau – bei widrigsten Bedingungen Dienst verrichtet, muss ebenso die Möglichkeit einer verkürzten Lebensarbeitszeit erhalten, wie andere belastete Organisationsbereiche auch. Sachsen hat in der letzten Woche eine sog. „Verbindlichkeitszulage“ für eben genau diese Einheiten eingeführt. Das können wir auch, liebe Landesregierung.“