Zum Inhalt wechseln

Bundestagswahl und Polizei

GdP nimmt Parteien in die Pflicht

Mainz.

Nach den zahlreichen Bekenntnissen zu Innerer Sicherheit und Polizei im Bundestagswahlkampf will die GdP von den politischen Parteien in Rheinland-Pfalz wissen, was davon hier bei uns im Land in reale Politik umgesetzt werden soll.

Im Bundestagswahlkampf sind von nahezu allen Parteien Forderungen nach mehr Polizei zu hören.
Gut ausgestattet soll sie sein und die Polizistinnen und Polizisten sollen gut bezahlt werden.
Dass die föderale Wirklichkeit anders aussieht und die mit Verfassungsrang versehene Schuldenbremse zuweilen wichtiger zu sein scheint, als die Schutzpflicht des Staates, ist nicht nur die Wahrnehmung der GdP.

Polizei ist Ländersache. Die GdP hat deshalb die Parteien bei uns im Land gefragt, was sie vorhaben. Auszüge aus dem Schreiben:

POLIZEI PERSONELL BESSER AUSSTATTEN.

Für das Jahr 2021 ist von der Regierungskoalition festgelegt, dass 9161 (VZÄ) Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung stehen sollen. Dies bedeutet, dass ca. 9500 Stellen zur Verfügung stehen müssten.
  • Halten sie diese Zahl, gemessen an den steigenden Aufgaben und Zuständigkeiten, für ausreichend?

Polizistinnen und Polizisten müssen gut ausgebildet sein, um den ständig ansteigenden Anforderungen gewachsen zu sein. Das rheinland-pfälzische Ausbildungsmodell ist dazu hervorragend geeignet. Dies bedingt jedoch, dass eine kurzfristige Personalmehrung nicht möglich ist. Der Arbeitsmarkt und die Kapazitäten der Hochschule der Polizei haben auch ihre Grenzen. Es gibt jedoch sehr viele Tätigkeiten, die von gut ausgebildetem Tarifpersonal übernommen werden könnten. Dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist zu entnehmen, dass es Ziel sei, die Polizei von polizeifremden Aufgaben zu entlasten. Sonderprogramme für die Einstellungen für Tarifpersonal sind ein Weg, aber allein beim neuen PP ELT sind 91 Stellen identifiziert worden, die fach- und ausbildungsfremd mit Polizistinnen und Polizisten besetzt werden müssen, weil keine Stellen für Verwaltungspersonal (Verwaltungsbeamte oder Tarifbeschäftigte) zur Verfügung stehen.
  • Sind sie bereit in anstehenden Haushalten dafür Sorge zu tragen, dass zusätzliche Tarif- und Verwaltungsstellen zur Verfügung gestellt werden um sukzessive Polizisten und Polizistinnen für ihre eigentlichen Aufgaben freizusetzen?

POLIZEI FINANZIELL BESSER AUSSTATTEN

Rheinland-Pfalzbefindet sich in der Besoldungshitliste im letzten Drittel im Vergleich zum Bund und den anderen Ländern. Es lediglich bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamte zu belassen, führt zu einer Verstetigung der Schlusslichtfunktion.
  • Werden sie sich bei anstehenden Besoldungsanpassungen dafür einsetzen, dass ähnlich wie in Brandenburg, durch strukturelle Veränderungen eine Angleichung an den Bund und die anderen Länder erfolgt?

ZULAGENWESEN

Der besonderen Situation der Polizei, verbunden mit den physischen und psychischen Belastungen und den besonderen beamtenrechtlichen Pflichten steht die sogenannte Polizeizulage gegenüber. Diese ist in ihrer Höhe seit Jahren nicht mehr angepasst worden. Außerdem ist die Ruhegehaltsfähigkeit seit 2006 für alle abgeschafft. Viele Belastungen des Dienstes haben ihre Auswirkungen auch im Ruhestand, was man den ständig steigenden Zahlen an eingeschränkter Verwendung und dem durchschnittlich um drei Jahre früheren Ableben der ehemaligen Polizisten (Versorgungsberichte der Landesregierung) entnehmen kann.
Von daher sind die Forderungen der GdP folgerichtig. Eine deutliche Anhebung der Zulage, Dynamisierung und Ruhegehaltsfähigkeit.
  • Sind sie, ist ihre Partei, bereit, sich für diese Forderungen einzusetzen?

Um die besonderen Belastungen des Wechselschichtdienstes finanziell zu honorieren wurde die Wechselschichtdienstzulage eingeführt. Diese wird für Polizistinnen und Polizisten jedoch halbiert, da sie auf die Polizeizulage angerechnet wird. Dies widerspricht jedoch dem Charakter der Wechselschichtzulage. Denn die Polizeizulage stellt eine finanzielle Entschädigung für die besonderen Gefährdungen des Berufs dar, die WSD-Zulage einen finanziellen Ausgleich für den darüber hinaus besonders gesundheitsschädlichen Wechselschichtdienst, durch das ständige Arbeiten gegen die innere biologische Uhr.
  • Wie stellen sie sich zu der Forderung, diese Gegenrechnung und damit Halbierung der WSD-Zulage abzuschaffen?

Als finanziellen Ausgleich für den Dienst zu gesundheitlich und sozialschädlichen Zeiten gibt es die „Zulage“ für den „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ (DUZ). Die Beträge für Dienste zur Nachtzeit, an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen wurden über 25 Jahre nicht angehoben. Lediglich die Beträge für Sonn- und Feiertage nahmen zumindest bis 2015 an der Gehaltssteigerung teil. 2016 wurde der DUZ marginal angehoben. Mittlerweile haben viele Länder nachgezogen oder wie beim Bund umstrukturiert und RLP befindet sich wieder am Ende der Hitliste. Still und heimlich wurde die Dynamisierung der Sonn- und Feiertagsbeträge abgeschafft, also ein Rolle rückwärts.
  • Die GdP fordert eine deutliche Anhebung aller DUZ-Beträge und deren Dynamisierung. Sind sie bereit sich dafür einzusetzen?

Die Auswirkungen der Föderalismusreform zeigen deutlich ein erhebliches Auseinanderklaffen in der Besoldung und Versorgung beim Bund und den Ländern. In einer Besoldungsgruppe ergeben sich Unterschiede bis zu mehr als 500 Euro im Monat oder über 6000 Euro im Jahr. Die finanzschwachen Länder sind die Verlierer dieser Entwicklung, was langfristig dazu führen wird, dass RLP den Kampf um die besten Köpfe verlieren wird.
Die Gewerkschaften haben bereits vor der Verfassungsreform darauf hingewiesen und die Beibehaltung einer einheitlichen Besoldungsstruktur gefordert.
  • Ist Ihre Partei bereit, sich für eine einheitliche Besoldungsstruktur einzusetzen?

RECHTS- UND KRIMINALPOLITIK

Vielfach waren und sind auch die Eingriffsermächtigungen und Arbeitsweise der Polizei Gegenstand politischer Diskussionen. Zu zwei aus GdP-Sicht wichtigen Projekten will die Landes-GdP mehr über die Haltung der Parteien wissen:

EINHEITLICHE POLIZEIGESETZE

Die GdP vertritt seit vielen Jahren die Auffassung, dass die wesentlichen Eingriffsbefugnisse der Polizeien einheitlich geregelt sein müssten. Ob es um Videoüberwachung geht, oder um die so genannte lagebezogene Kontrollmöglichkeit (anderswo Schleierfahndung genannt) geht, oder um den Wohnungsbegriff oder Bereiche mit datenschutzrelevanten Eingriffsregelungen. Es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass Grund- und Menschenrechte in Rheinland-Pfalz anders definiert werden, als in Berlin, Bayern oder Schleswig-Holstein.
  • Werden Sie sich mit Ihrer Partei für weitgehend einheitliche Polizeigesetze der Länder und des Bundes einsetzen?

IT-INFRASTRUKTUR DER POLIZEI

Nicht zuletzt das NSU-Verfahren hat Problemstellungen der Polizei bei der Informationsverarbeitung aufblitzen lassen. Der Aufbau eines praxistauglichen Informations- und Auswerteverbundes bindet bereits heute in hohem Maße Ressourcen aller Art.
Im Frühjahr 2017 hat die Innenministerkonferenz ihre Absicht bekundet, eine bessere Vernetzung zu organisieren. Das lässt sich aus unserer Sicht nur durch eine bundeseinheitliche und zentrale IT-Infrastruktur gewährleisten, die nach einem praxistauglichen Rollen- und Berechtigungskonzept alle Polizeien und benachbarte Dienste vernetzt.
  • Damit sind gemeint:
  • Vorgangsbearbeitung und –verwaltung
  • Fallbearbeitung
  • Fahndung
  • Personenbezogene Sammlungen
  • Recherche und Auswertung
  • Kontrollierte Schnittstellen „nach Europa“ und zu anderen Behörden, dem BAMF zum Beispiel

Der Bundesebene (BKA) käme die Rolle des „Providers“ zu. Eine föderal organisierte Polizei würde beim Thema Informationsverarbeitung zukunftsfähig.
  • Unterstützt Ihre Partei eine solche zukunftsweisende Entwicklung?

Soweit der Text unserer Anfrage.


Der GdP-Landesbezirk Rheinland-Pfalz freut sich auf zukunftsweisende und aufschlussreiche Antworten der angeschriebenen Parteien.


WIR WERDEN ÜBER DIE ERGEBNISSE BERICHTEN.



Der Landesvorstand